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Familiennachzug aus Eritrea (Gelesen: 6.679 mal)
traute
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21.04.2015 um 22:15:29
 
Zur Zeit sind sehr viele Frauen aus Eritrea in DE. Viele von ihnen haben Kinder in ihrer Heimat zurückgelassen und wollen diese nachholen.
Heute sagte mir jemand, sie habe eine Duldung und Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Ihre Kinder sind 2 und 6 Jahre alt. Sie ist erst  seit ein paar Monaten hier, spricht wenig deutsch, hat keine Arbeit und glaubt, Ausländerbehörde zahlt das ticket für ihre Kinder.
Was sagen die Gesetzte?
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Antwort #1 - 21.04.2015 um 22:25:04
 
traute schrieb am 21.04.2015 um 22:15:29:
sie habe eine Duldung 

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Ein Nachzug anderer Familienmitglieder ist somit nicht möglich.
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reinhard
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Antwort #2 - 22.04.2015 um 10:42:24
 
traute schrieb am 21.04.2015 um 22:15:29:
Heute sagte mir jemand, sie habe eine Duldung und Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.


Du solltest zuerst die Informationen selbst klären.

Bei Asylanträgen aus Eritrea ist es so, dass ungefähr 40 Prozent abgebrochen werden (aus unterschiedlichen Gründen).

Von denen, die bearbeitet werden, werden über 90 Prozent anerkannt und ganz, ganz wenige abgelehnt.

Eine Duldung bedeutet, dass der Asylantrag abgelehnt wurde (extrem selten!) oder dass das Verfahren abgebrochen wurde. Dann sollte sich eine gute Beratungsstelle mal drüber beugen und klären, ob die Frau einen Fehler gemacht hat, z.B. eine Frist versäumt. Vielleicht kann sie einen Folgeantrag stellen.

Einen Antrag auf FZF kann sie gar nicht stellen, das muss eine Falschinformation sein. Sie könnte als Sorgeberechtigte für die Kinder ein Visum beantragen, das halte ich aber angesicht der Umstände in Eritrea für sehr unwahrscheinlich.

Es führt kein Weg daran vorbei, zunächst mit der Betroffenen die rechtliche Situation ganz penibel zu klären.
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traute
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Antwort #3 - 22.04.2015 um 14:40:09
 
danke für die Info.
Ich habe nochmal nachgefragt. Sie hat Asyl erhalten und wartet wohl auf ein Visum, welches sie erhält, wenn sie 2% ihres Einkommens an die Regierung zahlt.

Sie glaubt, die deutschen Behörden zahlen das ticket für ihre Kinder. Stimmt das so?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.04.2015 um 15:03:02
 
traute schrieb am 22.04.2015 um 14:40:09:
Sie hat Asyl erhalten und wartet wohl auf ein Visum, welches sie erhält, wenn sie 2% ihres Einkommens an die Regierung zahlt.

Ein Visum für wen? Die 2%-"Aufbausteuer" wird vom Regime in Eritrea von der Diaspora eingetrieben wenn sie irgendwelche konsularischen Dienste in Anspruch nehmen will oder muss. Falls mit Visum also eine deutsche Aufenthaltserlaubnis gemeint sein sollte, dafür muss man nichts an den Staat in Eritrea bezahlen. Oder sind damit (Ausreise-)Visa für die Kinder gemeint?
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Antwort #5 - 22.04.2015 um 18:13:54
 
traute schrieb am 21.04.2015 um 22:15:29:
sie habe eine Duldung 

traute schrieb am 22.04.2015 um 14:40:09:
Sie hat Asyl erhalten 

traute schrieb am 22.04.2015 um 14:40:09:
wartet wohl auf ein Visum

Es wäre sinnvoll, wenn Du hier präzise Aussagen treffen würdest, sonst ist es ein Stochern im Nebel.

Nach welchen Paragrafen definiert sich ihr Aufenthalt ?
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blubb


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Antwort #6 - 22.04.2015 um 18:22:12
 
Hallo,

traute schrieb am 22.04.2015 um 14:40:09:
Sie glaubt, die deutschen Behörden zahlen das ticket für ihre Kinder. Stimmt das so? 


Nein.

Gruß
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Antwort #7 - 22.04.2015 um 18:25:26
 
Oder, umgekehrt:

Wenn sie einen blauen Pass hat mit einer AE nach § 25, Abs. 1 oder § 25, Abs. 2 [1. Alternative] Aufenthaltsgesetz,

... dann wird dem FZF-Visum zugestimmt, ohne dass sie Einkommen & Wohnung nachweisen muss.

Bedingung: Der Visumantrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt sein. Entweder es wird wirklich der Visumantrag in dieser Zeit gestellt (Dt. Botschaft Asmara), oder sie beantragt die Zustimmung ihrer Ausländerbehörde zum Visum innerhalb dieser Zeit und hält dadurch die Frist ein.

Aber sie sollte wirklich heute klären, was genau sie auf den Asylantrag bekommen hat. (Aber wenn man einen Asylantrag zu Eritrea ohne Fehler betreibt, wird eigentlich immer anerkannt.)

Finanziell muss sie alles selbst regeln, notfalls durch einen (privaten) Kredit. Teils gibt es 8kirchliche) Beihilfen bei der FZF, das sollte sie bei einer Beratungsstelle vor Ort erfragen.
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Antwort #8 - 22.04.2015 um 19:59:04
 
Ich danke euch.
Ich blicke jetzt ein bischen besser durch. Leider ist es so, dass für viele Asylsuchende eine Duldung schon ein gesicherter Aufenthalt bedeutet. Da kursieren viele falschen Informationen. Sie kennen die Unterschiede nicht, das führt zu Verwirrungen.

Ich kann nur das wiedergeben, was mir gesagt wird. Und  genau das versuche ich ja, hier zu überprüfen.
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reinhard
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Antwort #9 - 22.04.2015 um 20:42:18
 
traute schrieb am 22.04.2015 um 19:59:04:
Ich kann nur das wiedergeben, was mir gesagt wird.


Das bringt zusätzlich Verwirrung, und das Problem ist, dass die Zeit gnadenlos läuft.

Du musst Dir wirklich alles schriftlich zeigen lassen und ggf. abschreiben. Genau den Paragrafen der AE, genauer Wortlaut des Bescheides zum Asylantrag.
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Antwort #10 - 22.04.2015 um 20:48:15
 
traute schrieb am 22.04.2015 um 19:59:04:
Ich kann nur das wiedergeben, was mir gesagt wird. Und  genau das versuche ich ja, hier zu überprüfen.

Kurz gesagt: "Nichts genaues weiß man nicht".

Doch ohne präzise Angaben kann Dir bzw. ihr auch nicht zielführend geholfen werden, da muss erst einmal "Butter bei die Fische".
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