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Niederlassungserlaubnis Auslandssemester (Gelesen: 3.607 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubnis Wohnsitz Auslandssemester
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.03.2015 um 13:26:35
 
Hallo 
Ich lebe seit 10 Jahren in Deutschland und studiere.
Habe ein Niederlassungserlaubnis.
Ich bin gerade im Auslandssemester fur 5 Monate lang habe aber vor der Reise mein Wohnsitz abgemeldet. Bei der Ausländerbwhorde habe ich mein Grund fur die Ausreise nicht geäußert.



Erlischt mein Niederlasssungserlaubnis aufgrund des Paragraphes 51 Abs 1 Nr 6 des Aufenthaltgesetzes?

Danke
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reinhard
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Antwort #1 - 27.03.2015 um 13:30:04
 
Das ist Glückssache, wie die Ausländerbehörde die Abreise interpretiert.

Du solltest noch heute alles genau aufschreiben und der Ausländerbehörde schriftlich geben, damit kein Fehler passiert. Den wichtigsten Fehler hast Du schon gemacht, nämlich die Information Deiner Ausländerbehörde zu vergessen. Den Fehler kannst Du korrigieren, und Du solltest es heute korrigieren.

Falls die NE schon als "erloschen" eingetragen ist, könnte das vielleicht noch korrigiert werden. Ansonsten macht die Ausländerbehörde zwei Löcher in den Brief und heftet ihn in die Akte.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.03.2015 um 13:39:50
 
Ich habe es am gleichen Tag gemerkt, dass es ein Fehler war. Wollte mich eigentlich ummelden, da ich nach der Ruckreise nicht mehr in der gleichen Stadt leben wollte sondern bei der Tante. Die Sachbearbeterin hat gesagt, dass ich mich nicht ummelden kann, sondern abmelden muss, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bin.

Sie wollte die Abmeldung nicht zurucknehmen.
Daher bin ich am gleichen Tag zum Meldeamt gegangen. Habe es erläutert, dass es ein Fehler war und mich bei der Tante angemeldet. Die Bescheinigung habe ich erhalten; die Sachbearbeiterin hat es als Umzug bezeichnet von der alten zur neuen Adresse (als wäre uberhaupt keine abmeldung ins ausland)  nun habe ich ein schlechtes gewissen. Ich hoffe ich werde keine Probleme bei der Ruckreise haben.

Es ist schon 1 Monat her.
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reinhard
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Antwort #3 - 27.03.2015 um 13:41:44
 
Hast Du denn jetzt den Brief an die Ausländerbehörde schon geschrieben? Das wäre wichtiger als jetzt im Forum irgend einen Fehler zu begründen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.03.2015 um 13:52:36
 
Nein.
Ich wusste nicht, dass ich ein Brief schreiben muss.
Ich habe mein Wohnsitz am gleichen Tag wieder angemeldet.
Die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass es kein Problem ist wenn ich nicht länger als 6 Monate im Ausland bin. Die Anmeldebescheinigung habe ich auch.

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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.03.2015 um 14:37:28
 
ich habe mich gleich an dem tag wieder in DE angemeldet. Die Anmeldebescheinigung habe ich erhalten. Wurde dadurch mein fehler behoben?
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reinhard
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Antwort #6 - 27.03.2015 um 15:09:49
 
Das kann Dir die Ausländerbehörde sagen, sobald sie Deinen Brief gelesen hat. Wenn die NE erloschen ist, passiert durch eine "Anmeldung" natürlich überhaupt nichts außer dass Du den illegalen Aufenthalt auch noch dokumentierst.

Hast Du denn inzwischen die Ausländerbehörde informiert? Es gibt keinen Grund zu Zögern.

Du weißt ja seit einigen Stunden Bescheid, die Ausrede zählt längst nicht mehr.

Du "musst" natürlich gar nichts machen. Nur, wenn Du daran interessiert bist, hier zu leben – dann allerdings besser heute vor Büroschluss.
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 16.10.2015 um 19:55:37
 
Hallo, ich bin seit Juni wieder in Deutschland. Ich hab mich sowohl mit Meldebehörde u. sowohl mit der Ausländerbehörde kontaktiert. Es soll kein Problem geben.

Nun absolviere ich ein Pflichtpraktikum (Studium) seit Mitte September. Ich wurde heute durch mein Arbeitgeber informiert, dass die Firma sich als Hauptarbeitgeber mit der Steuerklasse 1 nicht bei Elstam eintragen könnte und dass die Daten abgesperrt sind. Daher wurde ich zur Steuerklasse 6 eingestuft. Obwohl ich keine weitere Beschäftigung habe. Grund für die Sperre wissen Sie nicht.
Jetzt hab ich mich im Internet schlau gemacht und erfahren, dass wenn eine Abmeldung vom Wohnsitz stattgefunden hat, dass die Meldebehörde das Finanzamt informiert, und dadurch die Daten gesperrt werden. Stimmt das so?

Wer kann die Sperre wieder aufheben und wie?

Ich wollte mich gleich beim Finanzamt informieren, konnte leider keinen erreichen. Wollte nicht bis Montag warten, daher frage ich euch  unentschlossen
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grisu1000
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Antwort #8 - 16.10.2015 um 22:27:40
 
imp schrieb am 16.10.2015 um 19:55:37:
Stimmt das so?


Ja,bei Abmeldung ins Ausland wird man in Steuerklasse 6 eingestuft.

imp schrieb am 16.10.2015 um 19:55:37:
Ich wollte mich gleich beim Finanzamt informieren, konnte leider keinen erreichen. Wollte nicht bis Montag warten, daher frage ich euch 


Wie wäre es mit einer E-Mail bei zuständigen Finanzamt. Der Sachbearbeiter am Telfon wird dir auch kein verbindlichen Auskünfte geben könne da..
er gar nicht weiß wer am anderen Ende der Leitung ist
er den Vorgang nicht kenne wird
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imp
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 19.10.2015 um 21:17:32
 
Ich hab heute alles geklärt.
Laut Finanzamt war ich abgemeldet, und daher die Steuerklasse 6. Er hat sich dann bei der Meldebehörde informiert. Ich bin bei der Meldebehörde angemeldet und dies wurde auch bestätigt.

Nach der Anmeldung musste das eigentlich an das FInanzamt automatisch mitgeteilt werden, wurde aber nicht. Das ein Fehler von der Meldebehörde. Ich bin zwar angemeldet aber meine SteuerID ist nicht im Datenbank für das Finanzamt eingetragen. Das müssen sie noch intern klären. Ich werde jetzt eine Bescheigung vom Finanzamt bekommen, bestätigt die Steuerklasse 1.

Ich hab mit der Ausländerbehöre nochmal telefoniert und explizit nachgefragt, ob nach der Abmeldung meine NE erloschen wurde oder nicht.  Sie sagte, "natürlich nicht". Dieses Gesetz mit "Abmeldung führt zum Erlöschen NE" kennen Sie garnicht und von dem haben sie auch nichts gehört. :/ Wurde mir auch bei der Meldebehörde von zwei verschiedenen Personen gesagt.  hä?
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imp
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 19.10.2015 um 21:22:06
 
Ich bekomme immer noch Kindergeld. Mit der Krankenkasse hatte ich keine Probleme, bedeutet es, dass die NE nicht erloschen ist?

Wird es eigentlich vom Arbeitgeber (Konzern) geprüft, ob ich Arbeitserlaubnis habe oder nicht? Ich hab Ihnen eine Kopie vom Niederlassungserlaubnis. Aber ob das tatsächlich geprüft wird?
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Aras
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Antwort #11 - 19.10.2015 um 21:26:33
 
Wenn die ABH sagt, dass es nicht erloschen ist, dann ist doch gut. Der Rest liegt doch in deinem Verantwortungsbereich. Und hätte hätte hätte oder was wäre wenn ist doch unnötig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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