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Integrationskurs (Gelesen: 3.758 mal)
SarahBonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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12.03.2015 um 14:34:45
 
Ja ja, ich bins mal wieder.

Mein Mann geht seit Dezember zum Integrationskurs, 4x in der Woche von 17-21uhr, er hat direkt mit A1 angefangen was sich mittlerweile auch als gut herausgestellt hatte. Ist doch was anderes als die Schule in Tunesien.

Jedenfalls hatte sich das mit den Papieren solange hingezogen. Erst jetzt am 03.März konnte er alle Papiere abgeben.

Nun hat er vorgestern und Heute die Abschlussprüfung. Nun hatte er sich  auf die Suche nach einer neuen Schule gemacht die auch Vormittags Unterricht anbietet. Heute hat er eine gefunden die sogar Platz für ihn hat.

Daraufhin ist er zu seiner Schule und hat das besprochen und wollte seine Papiere zurück damit er sich bei der anderen Schule anmelden kann. Jedoch will die Schule die Papiere nichtraus rücken. Ausser wenn er 600€ zahlt.

Ist das rechtens? Was können wir tun?
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.03.2015 um 14:54:13
 
Beim Integrationskurs kann man nach jedem 100-Stunden-Block den Anbieter wechseln. Das ist zumindest Standard; von hier kann ja nicht bewertet, was ihr dort an der jetzigen Schule unterschrieben habt.
Ansonsten das BAMF kontaktieren und klären (lassen), da gibt's regionale Ansprechpartner für Deine Stadt.
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SarahBonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.03.2015 um 15:22:52
 
Ich weiss leider auch nicht was unterschreiben wurde. Das hat mein Mann alles alleine gemacht unentschlossen wusste davon garnix erst als es schon zuspät war. Aber selbst wenn denke ich das es anfechtbar wäre da die leute da garnicht verstehen was sie da unterschreiben?!
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Aras
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Antwort #3 - 12.03.2015 um 15:41:32
 
SarahBonn schrieb am 12.03.2015 um 15:22:52:
Aber selbst wenn denke ich das es anfechtbar wäre da die leute da garnicht verstehen was sie da unterschreiben?!


Wenn ihm eine Pistole an den Kopf gehalten wurde und er unterschrieben hat, dann könnte man es anfechten.

Aber in der Regel niemand wird gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben.

Dein Mann hätte auch einfach den Vertrag mit nach Hause nehmen können und dann dir zeigen können.

Und darum ist das Argument der Unwissenheit mE  kein Anfechtungsgrund.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.03.2015 um 16:45:05
 
es ist schon ziemlich dumm etwas zu unterschreiben was man nicht lesen kann. Warum bist Du nicht mit gegangen bzw. hast genau diese Punkte für ihn erledigt? Es ist der Job des deutschen Partners, gehört nun mal dazu wenn ein Ausländer im Spiel ist. Na ja, zu spät.

Dann lässt Du Dir nun alle Unterlagen aushändigen / zukommen von der Schule, bewertest diese und kontaktierst damit Deinen BAMF-Ansprechpartner. Möglicherweise kann er auf die Schule zugehen und dies klären, es hat nämlich seine Gründe warum es 100-Stunden-Blöcke und die Möglichkeit des Schulwechsels gibt.
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SarahBonn
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Antwort #5 - 12.03.2015 um 19:26:43
 
Ich wusste garnicht das er überhaupt etwas Unterschreiben muss, hab auch nicht darüber nachgedacht es ihm zu sagen das er es nicht tuen soll.

Er hat gerade seinen A1 Test Sprechen....somit könnte er also Wechseln. Wir werden uns Morgen weiter darum kümmern.

Danke an dieser Stelle erstmal
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SarahBonn
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Antwort #6 - 12.03.2015 um 21:13:29
 
Also ich habe jetzt nochmal mit meinem Mann gesprochen. Er hat NIE etwas Unterschrieben.
Außer die Unterschrift immer wenn er erschienen ist.

Sie rückt das Papier (zum Wechsel der Schule) Nur raus wenn er die 600€ zahlt.
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Aras
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Antwort #7 - 12.03.2015 um 21:15:28
 
Und für was sollt ihr 600 € zahlen?
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Antwort #8 - 12.03.2015 um 21:35:22
 
Für die ersten 2 Monate wo die Unterlagen noch nicht da waren.

Die Frau sagte wohl soetwas in der art "....achso...wir haben dich hier ohne Papiere aufgenommen, haben geduldig gewartet...jetzt sind die Papiere hier und du willst abhauen??"
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Antwort #9 - 12.03.2015 um 21:45:07
 
Also da muss man schon mal fragen was ihr gefordert habt:

Alle Papiere = einschließlich Papiere für die letzten 2 Monate, oder nur Papiere die ihr für die Zukunft braucht.

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Antwort #10 - 12.03.2015 um 21:56:45
 
Ich war nicht dabei, aber er hat die Bitte geäußert die Schule zu wechseln, und dazu braucht er die Bescheinigung die jedem nur EINMAL ausgehändigt wird. Und die wollte Sie ihm nicht geben
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Antwort #11 - 13.03.2015 um 11:29:25
 
Hatte er ein Verpflichtung zum Ikurs...die er auch abgegeben hat?
Ich nehme mal an, dass er die bisher genutzten Stunden bezahlen soll, wäre ja auch normal! Ist ja nicht umsonst solch ein Kurs!

Normal ja Monat (100 Stunden Block) 120,- €
Dezember - März sind 4 Monate + möglicherweise angefangenes 5 Modul sind 5 x 120 € = 600 € Rechnung, wenn ihr bisher noch nichts bezahlt habt  Durchgedreht
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SarahBonn
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Antwort #12 - 14.03.2015 um 17:39:55
 
Er hat eine Verpflichtung zum Kurs und hat den Zettel zur Kostenübernahme auch abgegeben. Wir wussten nicht das wir irgendetwsd zahlen müssen. Er hat auch wie gesagt nichts unterschrieben

Greifen die Unterlagen denn erst jetzt oder rückwirkend?!
Er war ja quasi seit Dezember "umsonst" in der Schule. Aber sie können ja nachweisen das er seit Dezember dabei ist?!
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deerhunter
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Antwort #13 - 18.03.2015 um 17:47:01
 
Die Rechnungen gelten natürlich von Beginn des Kurses an...jede Stunde, die dein mann dort genutzt hat (Modulweise) muss natürlich auch bezahlt werden! Das greift vom 1. Tag seines Kurses bis zum letzten! Zahlt er das nicht, wird er Mahnungen und später mehr böses bekommen! Also besser zahlen, denn er hat es ja auch genutzt! Solch eine Schule ist ein Unternehmen und die Lehrer müssen ja auch bezahlt werden!  Durchgedreht

Zitat:
Wir wussten nicht das wir irgendetwsd zahlen müssen. Er hat auch wie gesagt nichts unterschrieben

Das hat man Euch vermutlich in der ABH und später in der Schule auch gesagt...und ein wenig informieren sollte man sich schon  Laut lachend Selbst wenn nicht "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
Mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit hat er einen Ausbildungsvertrag mit der Schule unterschrieben....vermutlich nicht verstanden, aber unterschrieben...da stehen dann auch die Gebühren drin
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