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nicht erlöschende NE - wie werden 15 Jahre gerechnet? (Gelesen: 1.367 mal)
DerSpieler
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag nicht erlöschende NE - wie werden 15 Jahre gerechnet?
08.03.2015 um 19:15:32
 
Eine NE "erlischt" (was bedeutet das genau? wo wird sie als ungültig abgestempelt, im Flughafen beim Einreiseversuch??), wenn man für 6 Monate (bei Daueraufenthalt-EG - für 1 Jahr) EU verlässt. Nur erlischt sie nicht, wenn man zuvor in Deutschland 15 Jahre aufgehalten hat:
Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.

Wenn ein Ausländer in Deutschland zuerst 3 Jahre studiert hat, dann noch 4 Jahre gearbeitet und Daueraufenthalt-EG bekommen hat, werden diese 7 Jahre auch angerechnet, stimmt es? Und sein Daueraufenthalt-EG verliert nach 8 weteren Jahren in Deutschand die Eigenschaft, wegen der Ausreise aus EU zu erlöschen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.03.2015 um 19:19:31
 
um was geht es bei Dir genau?
unabhängig von diesen 6 Monaten erischt die NE, wenn man Deutschand nicht nur vorübergehend verässt.

Wie wärs, wenn du einfach schilderst, für wie lange und weswegen du ins Ausland fahren willst, dann kann man eher sagen, was für dich gilt.
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DerSpieler
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.03.2015 um 19:29:09
 
erne schrieb am 08.03.2015 um 19:19:31:
um was geht es bei Dir genau?
unabhängig von diesen 6 Monaten erischt die NE, wenn man Deutschand nicht nur vorübergehend verässt.


Nein, ich glaube, das stimmt so nicht. "Nicht vorübergehende Gründe" - das ist §51 Abs 1. Nr 6.

Nr 6. und Nr 7. gelten beide nicht, wenn ein Ausländer seit 15 Jahren in Deutschland lebt.  Zwinkernd
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 08.03.2015 um 19:31:58
 
DerSpieler schrieb am 08.03.2015 um 19:15:32:
Eine NE "erlischt" (was bedeutet das genau? wo wird sie als ungültig abgestempelt, im Flughafen beim Einreiseversuch??), 

Sie erlischt quasi automatisch, es ist deshalb überhaupt nicht erforderlich, dass sie ungültig gestempelt wird. Der Gesetzestext ist doch wohl kaum mißzuverstehen.
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DerSpieler
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: nicht erlöschende NE - wie werden 15 Jahre gerechnet?
Antwort #4 - 08.03.2015 um 19:43:49
 
Saxonicus schrieb am 08.03.2015 um 19:31:58:
Sie erlischt quasi automatisch, es ist deshalb überhaupt nicht erforderlich, dass sie ungültig gestempelt wird. Der Gesetzestext ist doch wohl kaum mißzuverstehen.


Ok, der Besitzer soll es dann schon selber wissen. Alles klar.  Augenrollen
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