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Einschränkungen der Arbeitserlaubnis §21 Abs.5 für selbständige bzw. künstlerische Tätigkeit nach dem Studium (Gelesen: 687 mal)
santhakl
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i4a rocks!


Beiträge: 1

berlin, Germany
berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chilene
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einschränkungen der Arbeitserlaubnis §21 Abs.5 für selbständige bzw. künstlerische Tätigkeit nach dem Studium
04.03.2015 um 19:42:47
 
Hallo liebes Forum!

nach Abschluss eines Kunststudiums und insgesamt 5,5 Jahren mit Aufenthaltstitel in DE (von denen 4 mit normalem Studentenvisum nach §16 Abs. 1 und dann noch 18 Monate mit 'arbeitssuchendem Visum' - also nach §16 Abs. 4) wurde mir neulich bei der Ausländerbehörde in Berlin ein Aufenthaltstitel für drei Jahre nach §21 Abs. 5 erteilt, also mit folgenden Anmerkungen

"Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde"

und

"Selbständige Tätigkeit nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als ***** (mein Beruf)"

Was jetzt meine finanzielle Situation leider äußerst schwierig macht, da es gerade nicht so einfach ist, ausschließlich Aufträge in meinem Kunstbereich als Freiberufler zu bekommen. Bisher hatte ich -besonders in den letzten 18 Monaten dank der flexibleren AE nach § 16 Abs. 4, der Erwerbstätigkeit gestattet- neben Minijobs, auch durch andere Aufträge, die nur zum Teil mit meinem Beruf verbunden sind (etwa als technische Aushilfe oder Assistenz), meine Lebenskosten abgedeckt.

Jetzt nun meine Fragen:

- Gerade um einen Minijob jetzt zu üben, muss ich erstmals eine Erlaubnis beantragen! (Das weiß ich schon) Aber wie bzw. wo mache ich das? Und sind die Chancen hoch, dass der Antrag dann abgelehnt wird?

- Gibt es eine Chance, gemäß § 9  BeschVerfV eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis zu beantragen? Wenn schon, nochmals wie? Bei mir sind insgesamt 4 Jahren Studium und dann noch 18 Monate als Freiberufler tätig.

- Gibt es eine Chance, den Satz, den jetzt auf meinen Pass ausdrücklich macht, was für selbständige Tätigkeiten bei mir überhaupt erlaubt sind, zu ändern bzw. zu erweitern?

- Oder hat jemand sonst einen Tipp, wie ich bloß jetzt diese blöden Einschränkungen umgehen kann? Damit hatte ich ehrlich gesagt gar nicht gerechnet.... und es macht mein leben in DE tatsächlich etwas schwieriger.

Ich bedanke mich herzlich für Eure Hilfe!!!

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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einschränkungen der Arbeitserlaubnis §21 Abs.5 für selbständige bzw. künstlerische Tätigkeit nach dem Studium
Antwort #1 - 04.03.2015 um 19:50:53
 
Hallo santhakl,

Also wir hatten gestern und heute eine Diskussion diesbezüglich:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1425378006

Es hängst erstmal davon ab ob du die 24 Monate sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachweisen kannst oder nicht. Wenn nicht, dann geht das nur über die 3 Jahre Regelung. Dann wird dein Studium und die Zeit zur Arbeitsplatzssuche zur Hälfte bis maximal 2 Jahre angerechnet. Dann würde dir nur ein Jahr fehlen... und das bedeutet 1 Jahr durchhalten und dann die Aufhebung der Einschränkung beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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