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Freiwilligen Dienst und dann arbeiten (Gelesen: 698 mal)
Themen Beschreibung: Änderung des Aufenthaltstitls vom Frewilligendienst in ein Bescäftigungsverhältnis möglich?
nadh
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freiwilligen Dienst und dann arbeiten
02.03.2015 um 17:46:22
 
Hallo,

eine junge Frau aus Russland benötigt folgende Auskunft: Zurzeit ist sie mit einem Visum hier, welches ihr eine Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen Dienstes erlaubt. Dieses Visum ist noch bis Juni 2015 gültig.
Weiter:
Sie hat eine konkrete sozialversicherungspflichtige Stelle im sozialen Bereich angeboten bekommen, welches nach beendigung des FSJ aufgenommen werden kann. (Sie hat auch einen Hochschulabschluss, dieser ist noch nicht hier anerkannt).  Arbeitsvertrag liegt vor.
Folgende Frage: Sie muss sich ja für die Stelle eine Arbeitsgenehmigung erteilen lassen, oder? Braucht Sie auch ein ganz anderes Visum? Und bekommt sie dieses nur in Russland ausgestellt oder kann Sie dieses auch hier erledigen?
Falls so eine Frage schon mal gestellt wurde und ich die Antworten noch nicht entdeckt habe, bin ich sehr dankbar für den Link dazu.
Vielen Dank!!
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 02.03.2015 um 17:56:59
 
1.) sie hat kein Visum, sondern eine AE (s. auch http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286741984 )

2.) sie bräuchte dann eine andere AE, ggf. nach § 18 AufenthG. Ob das mit einer nicht-akademischen Stelle "im sozialen Bereich" machbar ist, lässt sich mit den spärlichen Infos nicht beurteilen, aber wohl eher nicht.

3.) Wenn denn überhaupt eine realistische Aussicht auf eine andere AE besteht, könnte diese auch ohne vorherige Ausreise beantragt werden.
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