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Aufenthaltserlaubnis verlängern während wohnungssuche ? (Gelesen: 3.544 mal)
Themen Beschreibung: Keine Anmeldung und keine Wohnung?
Françoi de la18
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27.02.2015 um 15:13:29
 
Hallo,

X muss bald seine Aufenthaltserlaubnis zweck des Studiums verlängern. Jedoch ist er seit Dezember 2014 Obdachlos. X steht auf der Warteliste für ein Platz im Wohnheim und wartet immer noch.

X ist  bis jetzt nicht angemeldet,und übernachtet paar Wochen bei Bekannte und Freunde  bis X was findet. Die Preise sind zu hoch (Raum Frankfurt).

Das Problem,X wird bald seinen Aufenthalt verlängern müssen. Wie soll X das machen? Ohne Anmeldung und ohne Wohnung? Denn man muss ja angemeldet sein um zu wissen welche ABH zuständig ist. Ist es ein Grund seinen Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern und X wird abgeschoben? oder kann man trotz Wohnungssuche doch noch die Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Ich bedanke mich,
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Françoi de la18
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Antwort #1 - 27.02.2015 um 18:19:16
 
weinend es ist wirklich dringend ! ich will nur wissen ob ich meine Aufenthaltserlaubnis in NRW anstatt Hessen ( Wo ich studiere) verlängern kann. Weil ich momentan nur in NRW die Möglichkeit habe,mich anzumelden. Danke
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Antwort #2 - 27.02.2015 um 18:39:01
 
Hessen und NRW. Du musst nicht in der Stadt wohnen, wo Du studierst. Nein, musst Du nicht! Aber, aber ein ganz normaler Mensch, der wirklich studieren will und behauptet, dass seine Uni in Hessen ist, kann auch nicht behaupten, dass er jeden Tag 4 Stunden hin und 4 Stunden zurück im Zug sitzen will. Also, bitte aufpassen: Die deutschen Behörden sind wirklich nicht kompliziert, aber doof sind sie auch nicht. Wenn die Stadt in NRW an die hessische Stadt grenzt, wo Du zu studieren behauptest, dann ist das auch vertretbar.  Ich glaube mit 2 Stunden Zugfahrt (hin) und zwei Stunden zurück ist das vertretbar. Drei Stunden hin und drei Stunden zurück ginge auch, aber nur wenn Dein Semesterticket es Dir ermöglicht, kostenlos zu pendeln. Ab 4 Stunden hin ist das meiner Meinung nach nicht vertretbar. Die deutschen Sachbearbeiter sind Menschen, die in der Lage sind zu denken, und sie denken mit dem Kopf. Das heißt, wenn sie Deine Behauptungen "komisch" und "unlogisch" finden, wird es Dir sehr schwer fallen, sie zu überzeugen. Bitte nimm die Sachbearber ernst und sie werden Dich auch ernst nehmen.
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Françoi de la18
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Antwort #3 - 27.02.2015 um 20:00:36
 
Hä ? ich glaube hier hat mich jemand falsch verstanden @Afrikaner.

Undzwar studiere ich nicht ,indem ich pendele. Sondern,ich studiere und wohne in Hessen. Jedes mal wo,bei Freunden bei Bekannten ..etc. Aber ich bin nicht gemeldet. Soweit so gut. UND das Problem ist halt nur,wie ich meine Aufenthaltserlaubnis in Hessen verlängern kann. Denn ich bin dort weder in NRW angemeldet ( Einwohnermeldeamt). Deshalb habe ich gefragt,ob ich mich bei meiner Familie in NRW Melden kann und dort meine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Es geht ja nur um die Verlängerung. Wohnen tu ich immer noch in Hessen !!
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Saxonicus
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Antwort #4 - 27.02.2015 um 20:05:50
 
Françoi de la18 schrieb am 27.02.2015 um 20:00:36:
Aber ich bin nicht gemeldet. 

Dann solltest du Dich aber nicht wundern, wenn Dir das eines Tages "vor die Füße fällt".

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht.
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Antwort #5 - 27.02.2015 um 20:12:22
 
Nein, Du musst Dich da melden, wo Du wohnst.

Falls Du keine Wohnung hast, musst Du ggf. ausreisen und von Marokko aus eine Wohnung suchen.
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Françoi de la18
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Antwort #6 - 27.02.2015 um 20:21:20
 
Ausreisen und von Marokko aus ne Wohnung suchen ? und dann ein Visum beantragen zur Besichtigung und dann wieder zurück? Ich meine was kann ich dafür,wenn über 2000 in der Warteliste stehen und auf einen Wohnheimplatz warten wie ich ? ein Zimmer für 500 euro kann ich mir auch nicht leisten.

...

Es gibt Menschen,die halt von heute auf morgen Obdachlos werden, Dass es eine Pflicht ist weiss ich ja. Sonst hätte ich ja nicht gefragt.Saxonicus schrieb am 27.02.2015 um 20:05:50:
Dann solltest du Dich aber nicht wundern, wenn Dir das eines Tages "vor die Füße fällt".

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht.


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Antwort #7 - 27.02.2015 um 20:39:15
 
Für die Ausländerbehörde ist Dein Wohnort der "Ort, wo Du angemeldet bist", nicht der Ort, wo Du schläfst. Du sagst, Du schläfst in Hessen, das ist der Ausländerbehörde egal. Wo bist Du angemeldet??? Nur das zählt. Im Moment wohnst Du gar nicht in Deutschland. Um ein Visum zu kriegen, musst Du hier in Germany wohnen. Wohnen = angemeldet sein. Schlafen kannst Du in Afrika oder in Amerika, "angemeldet" musst Du unbedingt in der Bundesrepublik Deutschland sein. Anmelde-Ort und Ort des Studiums müssen irgendwie im Einklang zueiander stehen, also "räumliche Distanz" mitberücksichtigen. Deutschland ist gut, bitte orientiere Dich an dem, was im Gesetz steht. It´s the only way out buddy
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Antwort #8 - 27.02.2015 um 20:45:14
 
Sorry aber du bist total out of den Sachverhalt. Was du mir da schreibst über schlafen und anmelden usw. Dass kenne ich schon. Lass bitte diejenigen antworten,die Ahnung haben.AFRIKANER schrieb am 27.02.2015 um 20:39:15:
Für die Ausländerbehörde ist Dein Wohnort der "Ort, wo Du angemeldet bist", nicht der Ort, wo Du schläfst. Du sagst, Du schläfst in Hessen, das ist der Ausländerbehörde egal. Wo bist Du angemeldet??? Nur das zählt. Im Moment wohnst Du gar nicht in Deutschland. Um ein Visum zu kriegen, musst Du hier in Germany wohnen. Wohnen = angemeldet sein. Schlafen kannst Du in Afrika oder in Amerika, "angemeldet" musst Du unbedingt in der Bundesrepublik Deutschland sein. Anmelde-Ort und Ort des Studiums müssen irgendwie im Einklang zueiander stehen, also "räumliche Distanz" mitberücksichtigen. Deutschland ist gut, bitte orientiere Dich an dem, was im Gesetz steht. It´s the only way out buddy

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Antwort #9 - 27.02.2015 um 21:04:39
 
@
Françoi de la18

jetzt aber mal langsam!

Er hatte dir das etwas blumig, aber durchaus sachlich richtig
beschrieben!

Ansonsetn, versuche dich bei einem deiner Freunde/Bekannte
anzumelden, bis du eben eine neue Wohnung gefunden hast.

Ohne Meldeadresse gibt es keine zuständige ABH!
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Françoi de la18
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Antwort #10 - 27.02.2015 um 21:26:14
 
Fons@ habe etwas recherchiert,aber das Verwaltungsgericht Berlin sagt was anderes.

http://www.xn--rechtsanwalt-auslnderrecht-whc.de/uploads/Verwaltungsgericht%20Be...

Dein Vorschlag war ja das,was ich wissen wollte. Ob man halt die AE verlängern kann oder ob es eine örtliche Zuständigkeit gibt. Aus dem Beschluss kann ich nicht erkennen,dass man an einem Ort gebunden ist,wenn man in so einer Situation ist ! Korrigiere mich bitte falls falsch.
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Antwort #11 - 27.02.2015 um 23:07:17
 
Françoi de la18 schrieb am 27.02.2015 um 21:26:14:
Fons@ habe etwas recherchiert,aber das Verwaltungsgericht Berlin sagt was anderes.

http://www.xn--rechtsanwalt-auslnderrecht-whc.de/uploads/Verwaltungsgericht%20Be...

Dein Vorschlag war ja das,was ich wissen wollte. Ob man halt die AE verlängern kann oder ob es eine örtliche Zuständigkeit gibt. Aus dem Beschluss kann ich nicht erkennen,dass man an einem Ort gebunden ist,wenn man in so einer Situation ist ! Korrigiere mich bitte falls falsch.

Ich wüsste nicht, wie du dich mit deinem Vorhaben auf das verlinkte Urteil beziehen willst. Da wird festgehalten, dass vorerst die Behörden in Berlin für den Antragsteller zuständig sind, weil dieser glaubhaft machen konnte, dass er sich in den letzten Jahren in Berlin aufgehalten hat (u.a. durch eine Mietvertrag für eine Berliner Wohnung und Belege für Mietüberweisung).

Du hast genau das Gegenteil vor: Du willst dich in einem Ort anmelden, in dem du nicht wohnst, damit die dortige Behörde zuständig ist. Das Urteil ist jedoch ein Beleg dafür, dass entscheidend ist, wo man wirklich wohnt, und nicht, wo man pro forma angemeldet ist. Der Antragsteller war pro forma eineinhalb Jahre anderswo gemeldet, zuständig sind aber die Behörden des Ortes, wo er wirklich lebt. Das heißt für dich: Zuständig ist Frankfurt, selbst wenn du zum Schein woanders gemeldet bist.
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Saxonicus
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Antwort #12 - 28.02.2015 um 09:19:25
 
Françoi de la18 schrieb am 27.02.2015 um 21:26:14:
Ob man halt die AE verlängern kann oder ob es eine örtliche Zuständigkeit gibt. 

Zuständig ist die ABH an dem Ort, wo Du gemeldet bist.
Wenn Du nirgendwo gemeldet bist, gibt es auch keine ABH die dafür zuständig ist, dann musst Du - wie bereits in der Antwort #5 erwähnt - erst einmal ein Visum bei der AV in Deinem Herkunftsland beantragen.
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