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FZF zum deutschen Kind (Gelesen: 1.841 mal)
gulcan31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF zum deutschen Kind
27.02.2015 um 12:42:11
 
Hallo liebe Forum,

Ich brauche euren Rat im meinen Fall, denn dieser warten macht total fertig und nervös Traurig

Mein Ehegatte hat am 21.10  ein Antrag auf FZF in Izmir/Türkei zum deutschen Kind gestellt und endlich vor ca 3 Wochen habe ich ein Brief von der ausländerbehörede erhalten wo drinnsteht:

"Guten Tag ....
Wie Sie wissen, wurde meine Behörde durch die zuständige deutsche Auslandsvertretungan der Entscheidung bei den Visumsverfahren beteilig. Dieses erfolgte auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Im Rahmen dieser Beteiligung habe ich meine Entscheidung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung mitgeteilt.
deren Inhalt bitte ich bei der o. G. Antragsteller zu erfragen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich keine weiteren Auskünfte nach Abschluss des Verfahrens geben kann."


Ich habe bei der Antragsteller angerufen, jedoch hat mich direkt an die deutsche izmir Botschaft verwiesen und die wenn ich anrufe Antworten entweder nicht oder geben keine Auskunft wegen des Visums.
Ich warte seit fast 4 Monte auf dem Visum ist das eigentlich normal, dass es solange dauert? Denke langsam einen Anwalt einzuschalten. Ich habe außerdem im Forum gelesen das die Ausländerbehörede wegen dem FZF Visum Unterlagen anfordern, bei mir ist er es nicht der Fall gewesen und bekam jediglich das oben angegeben schreiben vom Ausländerbörde. Ich befürchte das die ausländerbehörede ihre Zustimmung nicht gegeben hat. weinend

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir Paar Tipps geben würdet.  Traurig Traurig Traurig


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 27.02.2015 um 12:45:10
 
Die ABH hat ihre (interne) Entscheidung an das Konsulat in Izmir verschickt. Jetzt ist es am Konsulat in Izmir, die abschließende Entscheidung zu treffen (Visumserteilung oder Ablehnung). Du wirst vorher nicht erfahren, was die ABH genau entschieden hat. Also: abwarten.

Im Übrigen bist Du nicht der Antragsteller und die Behörden dürfen Dir(!) daher sowieso keine Auskünfte geben.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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gulcan31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 27.02.2015 um 15:51:59
 
Erstmal danke für die rasche Antwort jedoch was mich ein bisschen verwirrt ist das, das die von mir keine Unterlage verlangen.
Dank euch konnte ich mich hier im im Internet schlau machen.
Wie z.B. Mietvertrag, Lebensunterhalt Sicherung usw.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.02.2015 um 16:02:49
 
welche Staatsangehörigkeit(en) wird das Kind haben?
Wenn auch die deutsche, dann kann die ABH eigentlich gar nicht anders als zustimmen. DU kannst gar keine  Unterlagen beibringen, die eine Zustimmung nicht erlauben würden, also wird es da kein Problem geben.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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gulcan31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 27.02.2015 um 16:05:57
 
Die sind  doppelstaatsangehörig bis zum 18. Lebensjahr
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erne
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.02.2015 um 16:27:46
 
gulcan31 schrieb am 27.02.2015 um 16:05:57:
Deutsch/Türkisch 


dann würde ich kein Problem erwarten
(es sei denn, der Vater hat mal irgendwo eine Bank überfallen oder was in die Luft gesprengt)

und das Visum bekommt er nicht früher als "recthzeitig zur Geburt".
Oder liegt eine Risikoschwangerschaft vor?
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