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Kindergeldanspruch (Gelesen: 2.270 mal)
Themen Beschreibung: kindergeld blaue karte
andy007
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindergeldanspruch
17.02.2015 um 21:48:29
 
Hallo zusammen,

ich arbeite in Deutschland seit April 2014 und besitze eine Blaue Karte, die bis 2018 gültig ist. Ich habe gelesen dass außer NE sind einige Aufenthaltstitel für Kindergeld berechtigt. Kann jemand bitte erklären ob ich Anspruch auf Kindergeld habe. Wenn ja, ab wann?

Danke euch!

Grüße,
Andy
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeldanspruch
Antwort #1 - 17.02.2015 um 23:22:56
 
Also es ist hier geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__1.html

Blaue Karte EU ist § 19a. Das ist nicht ausgeschlossen. Also bist du Kindergeld-berechtigt.

Zudem:
http://www.wellington.diplo.de/contentblob/923374/Daten/3451311/Merkblatt_Kinder...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lausi
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i4a rocks!


Beiträge: 120

Oberlausitz, Russia
Oberlausitz
Russia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
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Antwort #2 - 18.02.2015 um 21:38:24
 
andy007 schrieb am 17.02.2015 um 21:48:29:
Kann jemand bitte erklären ob ich Anspruch auf Kindergeld habe. Wenn ja, ab wann?

Wo lebt denn Dein Kind?
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Habet sapere aude, incipe!
 
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