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Reisepass läuft ab. Verlängerung unzumutbar. Was tun? (Gelesen: 13.245 mal)
culebra
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04.02.2015 um 09:17:16
 
Hallo zusammen,

bei mir läuft Ende März mein ukrainischer Reisepass ab. Ich besitze unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Ukranische Botschaft verweigert die Verlängerung, da ich nicht konsularisch registriert bin. Ich fürchte um mein Leben, wenn ich nach Kiew reisen muss, um den Pass zu verlängern, da im Land totale Mobilmachung stattfindet (alle Männer 20-60 Jahre alt) und ich befürchte, dass ich nicht aus der Ukraine ausreisen und zwangsweise in die Armee geschickt werden könnte. Was tun? Vielen Dank
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Muleta
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Antwort #1 - 04.02.2015 um 09:36:46
 
Die Erfüllung einer Wehrpflicht im Heimatland dürfte regelmäßig zumutbar sein. Auch (und gerade!!!) dann, wenn das Land der Staatsangehörigkeit in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.

Anders nur bei unzumutbarer Härte (die dann eben aus anderen Gründen bestehen muss) oder grundsätzlich fehlender Möglichkeit einer Wehrdienstverweigerung.

Als Anhaltspunkt kann z.B. http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.53... dienen.
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culebra
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Antwort #2 - 04.02.2015 um 09:43:28
 
Ich bin nicht wehrpflichtig, sondern ein Reservist (31 Jahre). Sie finden es zumutbar zwangsweise in die Armee geschickt zu werden und eigene russische Mitbürger in der Ost-Ukraine abzuschlachten, wie dies neonazistische Todesschwadronen aus Kiew täglich tun?
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Antwort #3 - 04.02.2015 um 09:49:54
 
Wenn Deutschland in einen bewaffneten Konflikt geraten würde, und in der verbündeten Ukraine wären Deutsche.... also ich denke hier hast du pauschal relativ schlechte Karten, wenn es dir darum geht nicht den Wehrdienst zu leisten.

Wie Muleta schrieb, wäre eine Wehrdienstverweigerung aus (moralischen) Gründen ja notwendig.  Dies kann man in Deutschland auch als aktiver Soldat oder Reservist begründen. Es reicht ja schon aus, wenn man es moralisch ablehnt generell Menschen töten zu müssen.
Gibt es die Möglichkeit in der Ukraine den Kriegsdienst zu verweigern?

Erzähl doch mal was zu dir:
Hast du vor zu heiraten? Hast du (deutsche) Kinder? Studierst du? Arbeitest du?

Ansonsten: Du könntest ja vielleicht die russische Staatsangehörigkeit annehmen und so mit russischem Pass die Passpflicht erfüllen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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culebra
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Antwort #4 - 04.02.2015 um 09:58:46
 
Ich bin ledig, fest angestellt. Dazu kommt noch, dass ich ursprünglich aus der Krim bin.
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Antwort #5 - 04.02.2015 um 10:05:51
 
culebra schrieb am 04.02.2015 um 09:43:28:
Ich bin nicht wehrpflichtig, sondern ein Reservist (31 Jahre).


Im Kriegsfall also wieder wehrpflichtig. Wozu bräuchte man sonst Reservisten?

culebra schrieb am 04.02.2015 um 09:43:28:
Sie finden es zumutbar ...


was ich finde, ist doch völlig egal. Denn ich werde Deinen Fall -weder in Deutschland noch in der Ukraine- entscheiden. Insofern ist die politisch-weltanschauliche Moralisierungsdiskussion für Dich in der Sache überhaupt nicht hilfreich.

culebra schrieb am 04.02.2015 um 09:58:46:
Ich bin ledig, fest angestellt. Dazu kommt noch, dass ich ursprünglich aus der Krim bin.


dann wird es schwierig mit der Unzumutbarkeit.
(Wenn ich in Peru leben würde und dänische Truppen würden Schleswig-Holstein besetzen, dann würde das deutsche Verteidigungsministerium mich wohl auch in die Kaserne rufen. Was wäre daran pauschal unzumutbar?
ok, kann mir kaum passieren, weil ich nie mit Y-Reisen unterwegs war - aber es geht ja ums Prinzip
)
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Antwort #6 - 04.02.2015 um 10:14:38
 
Warum lässt Du Dich dann nicht bei der Botschaft in Deutschland registrieren? Hat meine Frau ebenfalls gemacht und sie musste zur Beschaffung der notwendigen Dokumente _nicht_ ins Heimatland. Die Unterlagen haben Familienmitglieder besorgt und nach Deutschland geschickt; hat problemlos funktioniert, nur dauert der Prozess eben einige Monate bis der neue Pass ausgestellt ist - in unserem Fall war aber auch ein Namenswechsel in diesem Zeitraum mit enthalten und es waren 6 Monate.
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Antwort #7 - 04.02.2015 um 10:43:01
 
Soweit ich weiß, gibt es in der Ukraine keine Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern (gab es schon zu Friedenszeiten auch nicht).
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culebra
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Antwort #8 - 04.02.2015 um 11:14:29
 
Eins schrieb am 04.02.2015 um 10:14:38:
Warum lässt Du Dich dann nicht bei der Botschaft in Deutschland registrieren? Hat meine Frau ebenfalls gemacht und sie musste zur Beschaffung der notwendigen Dokumente _nicht_ ins Heimatland. Die Unterlagen haben Familienmitglieder besorgt und nach Deutschland geschickt; hat problemlos funktioniert, nur dauert der Prozess eben einige Monate bis der neue Pass ausgestellt ist - in unserem Fall war aber auch ein Namenswechsel in diesem Zeitraum mit enthalten und es waren 6 Monate.


Das Problem ist, dass ich viele Papiere dafür aus der Krim holen muss, die nicht mehr ukrainisch ist und das ganze unmöglich macht. Außerdem kann das Verfahren mehrere Monate dauern, die ich dann in der Ukraine verbringen muss. Ich habe aber nur 28 Tage Urlaub.
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Antwort #9 - 04.02.2015 um 11:25:06
 
culebra schrieb am 04.02.2015 um 09:58:46:
Ich bin ledig, fest angestellt. Dazu kommt noch, dass ich ursprünglich aus der Krim bin.



Das sind doch die besten Voraussetzungen um einen russischen Pass beantragen zu können.
Ob russisches Konsulat oder nur direkt auf der Krim möglich musst du selbst herausfinden.
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Aras
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Antwort #10 - 04.02.2015 um 11:27:03
 
@Nonjo, es kann sein, dass man die Verwaltungsverfahren zu Gunsten einer maximalmöglichen Rekrutierungsquote für männliche Staatsangehörige geändert hat.

Wenn es keinen sogenannten Wehrersatzdienst gibt, dann gilt das was Muleta geschrieben hat:
Muleta schrieb am 04.02.2015 um 09:36:46:
Die Erfüllung einer Wehrpflicht im Heimatland dürfte regelmäßig zumutbar sein. Auch (und gerade!!!) dann, wenn das Land der Staatsangehörigkeit in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.

Anders nur bei unzumutbarer Härte (die dann eben aus anderen Gründen bestehen muss) oder grundsätzlich fehlender Möglichkeit einer Wehrdienstverweigerung. 


Der Grund, dass man den Wehrdienst verweigern kann, basiert ja auf der Vorstellung, dass man, wenn man legitime moralische Bedenken hat, diesen Dienst ablehnen können muss.

Schon allein, dass es kein Krieg gegen einen offensichtlichen ausländischen Aggressor sondern eher ein Bürgerkrieg ist, wo Ukrainer auf Ukrainer schießen und man zudem gegen seine eigene Ethnie mit militärischer Gewalt vorgehen soll, finde ich schon als legitimen Grund den Dienst abzulehnen. Man muss jetzt also diese Bedenken geltend machen.

Wobei man auch sagen könnte, dass man zwar durch die Annahme der russischen Staatsangehörigkeit als ethnischer Russe die Passpflicht erfüllen könnte, aber man keinen Verrat ausüben will, da man sich weiterhin der Ukraine zur Loyalität verpflichtet fühlt. Und soweiter und so fort.

Zudem willst du doch die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen?
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Antwort #11 - 04.02.2015 um 11:29:54
 
culebra schrieb am 04.02.2015 um 11:14:29:
Das Problem ist, dass ich viele Papiere dafür aus der Krim holen muss, die nicht mehr ukrainisch ist und das ganze unmöglich macht. 


das wäre ein anderer Ansatz: kläre halt, ob die Dokumentenbeschaffung dort durch Dritte (z.B. Anwälte) möglich ist. Wenn nicht, dann erkläre der ABH, dass es Dir weder durch Angehörige, noch durch Dritte, noch dir selbst möglich ist, die notwendigen Papiere zu beschaffen. Wenn Du das schlüssig darstellen kannst und Deine Schilderungen nicht den Erfahrungen der ABH mit anderen Ukrainern und den Auskünften der dt. Botschaft in Kiew zuwider laufen, dann sollte ein Ausweisersatz oder ggf. sogar ein Reiseausweis für Ausländer möglich sein.

mgb schrieb am 04.02.2015 um 11:25:06:
Das sind doch die besten Voraussetzungen um einen russischen Pass beantragen zu können.


was der Tipp soll, ist mir rätselhaft. Der TS befindet sich gerade in einem Einbürgerungsverfahren und da ist die Annahme einer weiteren(!) Staatsangehörigkeit meist überhaupt nicht hilfreich.

Aras schrieb am 04.02.2015 um 11:27:03:
Schon allein, dass es kein Krieg gegen einen offensichtlichen ausländischen Aggressor sondern eher ein Bürgerkrieg ist, wo Ukrainer auf Ukrainer schießen und man zudem gegen seine eigene Ethnie mit militärischer Gewalt vorgehen soll, finde ich schon als legitimen Grund den Dienst abzulehnen. 


hm, bin mir nicht sicher, ob das Erfolg versprechend ist: die Verweigerung des Kriegsdienstes nicht mit grundsätzlichen Gewissengründen abzulehnen, sondern weil einem der konkrete Konflikt nicht ins "Gewissen" passt, dürfte als Eigentor enden.
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Antwort #12 - 04.02.2015 um 11:49:30
 
culebra schrieb am 04.02.2015 um 09:17:16:
Ich besitze unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Ukranische Botschaft verweigert die Verlängerung, da ich nicht konsularisch registriert bin.

Verschiedene Staaten machen es ihren Bürgern zur Pflicht, dass sich ihre im Ausland lebenden Staatsangehörigen bei den dortigen Vertretungen registrieren lassen.

Als Inhaber einer NE bist doch schon eine Weile in Deutschland und hättest es längst tun können.

Nun fällt eben Dein Versäumnis auf Dich selbst zurück und es wird wohl etwas schwierig werden, die Angelegenheit in Deinem Sinne zu regeln.

Kannst Du nicht diese Registrierung umgehend nachholen und erst danach die Passverlängerung bzw. Neuausstellung anstreben ?
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Antwort #13 - 04.02.2015 um 12:12:23
 
Muleta schrieb am 04.02.2015 um 11:29:54:
hm, bin mir nicht sicher, ob das Erfolg versprechend ist: die Verweigerung des Kriegsdienstes nicht mit grundsätzlichen Gewissengründen abzulehnen, sondern weil einem der konkrete Konflikt nicht ins "Gewissen" passt, dürfte als Eigentor enden.


Wo du es sagst... hmm. Da ist was dran. Dann sollte man zumindest dies als Grund für eine generelle Ablehnung von "bewaffneten Konflikten" nutzen.

Aber es gibt ja Anwälte, die einen explizit einen auf die Kriegsdienstverweigerung vorbereiten und begleiten.
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Antwort #14 - 04.02.2015 um 12:38:19
 
Nur zur Erinnerung. Mit Grundgesetz und Art. 12a hat die Ukraine nichts am Hut.
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