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Studium ist bald fertig (oder auch nicht)-Frage bzgl. Optionen für jemanden, der Zeit braucht (Gelesen: 2.753 mal)
Carlosjose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kolumbianisch
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25.01.2015 um 19:37:37
 
Hallo allerseits,

ich habe mich mal angemeldet, da ihr mir möglicherweise weiterhelfen könnt.

Meine Situation:

-komme aus Kolumbien
-bin zwecks Studium nach DE umgesiedelt und wohne hier seit etwas mehr als sieben Jahren
-habe mein Studium bald geschafft.
-hatte noch nie Probleme mit der Polizei hierzulande
-habe seit meiner Ankunft in Deutschland vor sieben Jahren monatliche Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt.
-werde von meiner Familie unterstützt

Mein Problem:

Es fehlen mir zwei Klausuren im Studium. Eine davon macht mir richtig Sorge/Angst, da ich bereits einmal durchgefallen bin und dazu ist dies ist mein letzter Versuch. Unter normalen Umständen wäre ich nicht besorgt, doch aufgrund eines privaten Zwischenfalles befinde ich mich momentan in einer depressiven Phase und kann mich kaum zum Lernen oder sonstigen Dingen motivieren. Es ist also möglich, dass ich eine der Klausuren nicht schaffe und meinen Abschluss nicht bekommen kann.

Vor dieser Situation, also als alles noch gut lief, hatte ich geplant, sofort nach Erhalt des Abschlusses eine für 18 Monate gültige Aufenhaltsgenehmigung zu beantragen. Dabei hatte ich nicht mal vor, lang in Deutschland zu bleiben. Ich wollte nur Zeit haben, um mein Eigentum rüber zu meiner Freundin zu transportieren und anschliessend mit ihr zusammenziehen (sie wohnt in Dänemark). Im Notfall hätten wir geheiratet...doch diese Option habe ich stets als Notfall-Maßnahme betrachtet und daher eher abgelehnt. Ich rechnete ja mit einem erfolgreich abgeschloßenen Studium.

Jetzt hat sich aber vieles verändert und ich stecke nunmal in einer anderen, unvorgesehenen Situation. Meine Aufenhaltsgenehmigung wird nämlich am 31.3 dieses Jahres ungültig und was danach passiert will ich nicht wissen. Ich würde gerne irgendwie mindestens sechs Monate bleiben dürfen. Das wäre genug Zeit, um meine Sachen zu erledigen.

Meine Frage ist konkret die folgende: besteht in Anbetracht meiner Situation Hoffnung auf eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung, oder auf eine Duldung, die mir erlaubt, mich innerhalb des Schengen-Raums/EU zu bewegen? Ich will ja nicht abgeschoben werden, denn ich fände das besonders peinlich und demütigend.

Ich möchte mich im Voraus für eure Antworten bedanken.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 25.01.2015 um 20:08:50
 
Weshalb wird denn Deine Aufenthaltserlaubnis "ungültig"?

(Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es seit 2004 nicht mehr.)

Eine Duldung, falls Du die erhältst, bedeutet nur, dass eine Abschiebung zur Zeit nicht möglich ist. Falls eine Abschiebung möglich ist, wird die aus durchgeführt. Eine Duldung berechtigt zu nichts außer zur Ausreise, in Deinem Fall nach Kolumbien.

Aber zunächst müsstest Du erklären, was überhaupt das Problem ist.
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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.01.2015 um 20:27:16
 
Hallo Carlosjose,

Zitat:
besteht in Anbetracht meiner Situation Hoffnung auf eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung

die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sehe ich in deinem Fall nicht. Außerdem besteht da noch die Sperrwirkung des § 16 Abs. 2 Satz 2 AufenthG.

Zitat:
oder auf eine Duldung

Duldungsgründe nach § 60a AufenthG vermag ich auch nicht zu erkennen.

Wenn es dir nur darum geht, nach einem nicht erfolgreichen Studium noch ein paar Sachen zu regeln und dann deine Freundin in Dänemark zu besuchen, käme evtl. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in Betracht.

Hierzu aus den VAB des Landes Berlin: Auch bei Ausländern, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, und die sich [...] weitere drei Monate im Bundesgebiet und/oder einem anderen Schengenstaat aufhalten wollen, ohne eine Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 in Betracht.

Voraussetzung wäre dann die Vorlage eines entsprechenden Flugtickets, des gesicherten Lebensunterhaltes sowie eines gültigen Krankenversicherungsschutzes.

Viele Grüße

dgstein
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Carlosjose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.01.2015 um 22:35:34
 
reinhard schrieb am 25.01.2015 um 20:08:50:
Weshalb wird denn Deine Aufenthaltserlaubnis "ungültig"?

(Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es seit 2004 nicht mehr.)

Eine Duldung, falls Du die erhältst, bedeutet nur, dass eine Abschiebung zur Zeit nicht möglich ist. Falls eine Abschiebung möglich ist, wird die aus durchgeführt. Eine Duldung berechtigt zu nichts außer zur Ausreise, in Deinem Fall nach Kolumbien.

Aber zunächst müsstest Du erklären, was überhaupt das Problem ist.


Ich meinte natürlich eAT (elektronischer Aufenhaltstitel). Diese Karte, die man von der Ausländerbehörde erhält.

Die Begründung für meinen Aufenhalt in Deutschland ist das Streben nach einem Abschluss. Ich habe bereits genug Semester überzogen (habe neben dem Studium andere Disziplinen betrieben) und wie gesagt, ab 31.3, also dem Ende des gegenwärtigen Semesters, erlischt diese Aufenhaltsgenehmigung.

Mein Problem: aufgrund meiner persönlichen Situation und Prüfungsangst ist es zu zweifeln, dass ich eine Prüfung schaffe.


dgstein schrieb am 25.01.2015 um 20:27:16:
Voraussetzung wäre dann die Vorlage eines entsprechenden Flugtickets, des gesicherten Lebensunterhaltes sowie eines gültigen Krankenversicherungsschutzes.

Viele Grüße

dgstein


Naja, immerhin besser als eine Abschiebung.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 26.01.2015 um 10:38:09
 
Du solltest mehrere Möglichkeiten prüfen:

1) Heirat der Freundin vor dem Termin.

2) Rückkehr nach Kolumbien und Einreise mit einem neuen Visum nach DK.

3) Gespräch mit der ABH, um nach dem 31.3. doch noch eine Verlängerung zu bekommen – manche Ausländerbehörden sind auch bereit, einen Antrag auf eine neue AE entgegenzunehmen (dann bleibt der Aufenthalt erlaubt) und erst nach zwei Monaten abzulehnen.

Falls Du ausreisen musst, solltest Du das tun, bevor eine Abschiebung droht. Bei einer Abschiebung entstehen hohe Kosten, und es wird eine Sperre für ein neues Visum verhängt, die auch für DK gilt (schengen-weit).
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Carlosjose
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Antwort #5 - 26.01.2015 um 15:32:29
 
reinhard schrieb am 26.01.2015 um 10:38:09:
Du solltest mehrere Möglichkeiten prüfen:

1) Heirat der Freundin vor dem Termin.

2) Rückkehr nach Kolumbien und Einreise mit einem neuen Visum nach DK.

3) Gespräch mit der ABH, um nach dem 31.3. doch noch eine Verlängerung zu bekommen – manche Ausländerbehörden sind auch bereit, einen Antrag auf eine neue AE entgegenzunehmen (dann bleibt der Aufenthalt erlaubt) und erst nach zwei Monaten abzulehnen.

Falls Du ausreisen musst, solltest Du das tun, bevor eine Abschiebung droht. Bei einer Abschiebung entstehen hohe Kosten, und es wird eine Sperre für ein neues Visum verhängt, die auch für DK gilt (schengen-weit).


1). sieht momentan eher unwahrscheinlich aus.

2). was genau ist mit DK gemeint?

3). das klingt vernünftig.

Was beträgt die Dauer einer solchen Sperre?

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Obst88
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Antwort #6 - 26.01.2015 um 15:50:56
 
Carlosjose schrieb am 26.01.2015 um 15:32:29:
2). was genau ist mit DK gemeint?


Sicherlich Dänemark
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reinhard
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Antwort #7 - 26.01.2015 um 16:07:13
 
Carlosjose schrieb am 26.01.2015 um 15:32:29:
Was beträgt die Dauer einer solchen Sperre?


Das sind bis zu fünf Jahre. Kosten je nach Umständen, aber ein paar Tausend Euro kommen schnell zusammen (Kosten für Behörden, Polizei, Linienflug).

Wenn Du eine Frist zur Ausreise bekommst, wäre es auf jeden Fall schlauer, keine Abschiebung zu riskieren. Aber entscheide es dann, wenn es soweit ist. Solche Dinge werden immer rechtzeitig von der Ausländerbehörde angekündigt, und wenn Du vier Wochen Frist bekommst, kannst Du voraussichtlich auch verhandeln, dass die Frist verlängert wird.
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Antwort #8 - 26.01.2015 um 16:11:56
 
reinhard schrieb am 26.01.2015 um 16:07:13:
Das sind bis zu fünf Jahre. Kosten je nach Umständen, aber ein paar Tausend Euro kommen schnell zusammen (Kosten für Behörden, Polizei, Linienflug).

Wenn Du eine Frist zur Ausreise bekommst, wäre es auf jeden Fall schlauer, keine Abschiebung zu riskieren. Aber entscheide es dann, wenn es soweit ist. Solche Dinge werden immer rechtzeitig von der Ausländerbehörde angekündigt, und wenn Du vier Wochen Frist bekommst, kannst Du voraussichtlich auch verhandeln, dass die Frist verlängert wird.


Wäre es verkehrt, mich bei der Universität rückzumelden für das nächste Semester, und dann eine Verlängerung des eAT beantragen?
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Aras
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Antwort #9 - 26.01.2015 um 16:15:12
 
Schaden kann es nicht. Und wenn es absehbar ist, dass man das Studium in einer vertretbaren Zeit abschließen kann, dann kann die ABH auch verlängern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Carlosjose
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Antwort #10 - 26.01.2015 um 17:08:54
 
Aras schrieb am 26.01.2015 um 16:15:12:
Schaden kann es nicht. Und wenn es absehbar ist, dass man das Studium in einer vertretbaren Zeit abschließen kann, dann kann die ABH auch verlängern. 


Die Sache ist, die Ergebnisse für die Klausuren werden erst Ende Februar/Anfang März veröffentlicht. Scheine werden etwas später ausgestelt. Bis ich die beiden habe und das Prüfungssekretariet mein Zeugnis ausstellt, kann es länger dauern.

Ich werde morgen dahin gehen und mich erkundigen. Diese Sachen bespricht man am besten direkt vor Ort. Ich bedanke mich jedenfalls für eure Antworten Smiley
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Aras
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Antwort #11 - 27.01.2015 um 08:41:42
 
Ja dann stellst du Antrag auf dieses "nach-Studium-Arbeitsplatz-Such"-Aufenthaltserlaubnis und sagst denen, dass die Erstellung des zeugnisses halt dauert.
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