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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.531 mal)
cheops
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i4a rocks!


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24.01.2015 um 18:58:15
 
Hallo,
ich habe meine Frau (Russin) im August in Dänemark geheiratet, als sie für 2 Wochen mit Schengenvisum nach Deutschland kam. Momentan ist sie wieder in Russland und wir haben letzte Woche die Unterlagen beim Generalkonsulat abgegeben. Der Sachbearbeiter in Nowosibirsk meinte, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der zuständigen ALB hier in Berlin bei 4 Monaten liegt.

1) ist durch die Annahme des Antrags in Nowosibirsk damit zu rechnen, dass der Antrag praktisch "durch" ist und wir nur noch warten müssen? Oder kann es jetzt noch irgendwelche Überraschungen durch die ALB in Form einer Ablehnung geben?

2) 4 Monate wollen wir gerne verkürzen... es besteht die Möglichkeit, dass ich Ihr einen Job hier in Berlin besorge (Festanstellung, 800 netto)... ich habe gehört, dass man bei Gericht mit einem vorliegenden Arbeitsvertrag einen Eilantrag stellen kann und die ALB dann etwas zackiger arbeiten muss... ist das korrekt bzw. empfehlenswert?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Marcus
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deerhunter
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Antwort #1 - 24.01.2015 um 19:00:55
 
Hat Sie A1?
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cheops
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Antwort #2 - 24.01.2015 um 19:02:41
 
ja, hat sie im Dezember mit 73% bestanden
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Eins
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Antwort #3 - 24.01.2015 um 19:03:05
 
Antrag ist Antrag, entschieden wird dieser durch die Botschaft nach Bewertung aller Fakten. Die ABH wird hier mit eingebunden und soll ihre Meinung abgeben. Entscheiden tut dennoch allein die Botschaft.

Die Annahme ist keine Entscheidung, nun werden die Unterlagen geprüft, die Vorgeschichte Deiner Frau und Dir untersucht, eine Scheinehe untersucht und andere Sachen wie Kinder, Scheidungen, A1 oder Ausweise/Dokumente ... alles Standard-Prozeduren.

Du kannst es kaum beeinflussen, nur indem Du bereits jetzt vorab alle denkbaren Unterlagen an die ABH weiterleitest. So sind diese bereits dort vorhanden, wenn die Unterlagen aus Russland dort ankommen.

Der Versand wird mit speziellem Kurierservice durchgeführt, dies dauert seine Zeit. Die Bearbeitung in der ABH war in meinem Fall nach 1 Tag erledigt, auch weil ich entsprechend im Vorfeld zugearbeitet habe.

Alternativ könntest Du ja schnell irgendwo da aufs Land "ziehen" bzw ein Appartment anmelden. Die ländlichen ABH sind in der Regel flexibler in Termingestaltung und individuellen Absprachen.

Insgesamt hat mein Prozess der FZF ca. 5 Wochen gedauert, mit 4 Wochen minimum musst Du vermutlich rechnen.

Alternativ: ein Schengen-Visum besorgen und dann nur noch kurz zur Abholung des nationalen Visums wieder nach Russland fliegen. Damit darf sie zwar nicht arbeiten, ist aber schon vor Ort während der Wartezeit.
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cheops
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Antwort #4 - 24.01.2015 um 19:11:47
 
für Schengen Visum ist sie momentan gesperrt, sie hat einen Stempel im Pass und somit ist das nicht möglich.

welche Unterlagen könnte ich denn theoretisch im Vorfeld an die ALB senden, um es zu beschleunigen?
Mietvertrag, Krankenversicherung, Einkommensnachweis... alles abgeliefert...
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deerhunter
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Antwort #5 - 24.01.2015 um 19:16:59
 
Zitat:
für Schengen Visum ist sie momentan gesperrt, sie hat einen Stempel im Pass und somit ist das nicht möglich

Warum gesperrt? Welchen Stempel?
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.01.2015 um 19:19:17
 
- Passkopie von beiden
- Eheurkunde
- alle beglaubigten / übersetzten Dokumente
- A1-Kopie
- Einkommensnachweise (geht die ABH eig gar nichts an bei der FZF!)
- Mietvertrag
- Grundbuchauszüge bei Eigentum
- Meldebescheinigung
- Gehaltszahlungen bzw. Arbeitsvertrag
- Krankenversicherungs-Nachweis
- Kontaktdaten (Email, Telefon, blabla)
- Nachweise über gemeinsame Urlaube bzw. Reisen der letzten Jahre (Tickets, Buchungen oder ähnliches)

Wie gesagt, vieles brauchen die nicht aber wenn Du Zeit gewinnen möchtest geht es nur so, das sie nix nachfragen müssen.

Für Schengen gesperrt? Na ja dann scheint ja etwas vorgefallen zu sein, was natürlich zu weiteren Recherchen führen könnte (inkl Nachfragen). Auch hier solltet ihr euch vorbereiten bzw. schon ein Schreiben mit dazu legen.
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reinhard
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Antwort #7 - 24.01.2015 um 19:19:19
 
cheops schrieb am 24.01.2015 um 19:11:47:
welche Unterlagen könnte ich denn theoretisch im Vorfeld an die ALB senden, um es zu beschleunigen?
Mietvertrag, Krankenversicherung, Einkommensnachweis... alles abgeliefert...


Du kannst nichts tun außer warten. Das Problem ist, dass die ABH in Berlin zu wenig Personal hat, deshalb die etwas längere Bearbeitungszeit als bei anderen Ausländerbehörden.

Ob es nocht Überraschungen gibt, kann Dir hier niemand sagen, dazu kennen wir die konkreten Unterlagen zu wenig. Auch das kannst Du nur abwarten.

Der normale Gang der Dinge ist normalerweise auch der schnellste. Jeder Versuch zu "stören" führt nicht automatisch zu einer Beschleunigung, eher im Gegenteil.

Und für Eure Enkel ist es sowieso nicht mehr wichtig, ob Ihr damals drei oder vier Monate gebraucht habt.
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cheops
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Antwort #8 - 24.01.2015 um 19:21:26
 
"Visumsantrag gestellt" ... und von A-D wurde "D" angekreuzt.... der Typ im Konsulat meinte, dass sie mit diesem Stempel aktuell keinen Zugang zu Schengen bekommen würde...

@nonjo: ??? all diese Unterlagen wollte bereits das Konsulat sehen... sonst hätten sie den Antrag gar nicht angenommen...
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Antwort #9 - 24.01.2015 um 19:31:38
 
die MA in Russland prüfen idR nicht die Unterlagen des deutschen Ehepartners, dies geschieht bei der ABH.
Für die Antragstellung in Russland hast Du sicherlich auch nicht die deutschen Versicherungsdaten, Mietvertrag oder Einkommen abgeben müssen. Hier geht es primär um die Russin.
Abgesehen davon fordern die ABH gern irgendwelches wildes Zeug, was gar nicht notwendig ist und auch mal doppelt oder dreifach. Ich bin dem aus dem Weg gegangen, alles via PDF bereitgestellt und "Haken dran".
Die Argumentation von Reinhard teile ich nicht, es ist der Job den Kunden zu beraten und zu betreuen, also kannst Du durchaus versuchen über eine Beschleunigung zu sprechen, Dokumente zuzuarbeiten oder ähnliches. Ansonsten bekommst Du einen Termin und/oder Briefe nachdem die Unterlagen in Deutschland angekommen sind; das zieht sich auch entsprechend und da tun die 30 Minuten Beratung im Vorfeld nicht weh. Besonders wenn alles transparent und vollständig zugearbeitet wird kannst Du ja versuchen, den Vorgang schon bekannt zu machen bzw. abzukürzen.
Ein D-Visum heisst nicht, das es kein Besuchsvisum geben kann. Es ist schwieriger, die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen aber grundsätzlich schon möglich.

Ihr solltet euch zB auch auf die Frage vorbereiten, warum mit einem Schengen-Visa geheiratet wurde und nicht mit dem entsprechenden D-Visum. Immerhin ist sie zurückgekehrt nach Heirat, das ist positiv! Viele versuchen ja dann in Deutschland zu bleiben und die AE zu erhalten, was durchaus auch möglich ist (wenn auch rechtlich umstritten).
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blubb


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Antwort #10 - 24.01.2015 um 20:21:29
 
cheops schrieb am 24.01.2015 um 19:21:26:
"Visumsantrag gestellt" ... und von A-D wurde "D" angekreuzt.... der Typ im Konsulat meinte, dass sie mit diesem Stempel aktuell keinen Zugang zu Schengen bekommen würde...


Hallo,

das ist, so formuliert, falsch.
Es ist nur so, dass damit die Beantragung einer AE in DEU über diese Botschaft dokumentiert wird. Die Folge ist, dass Anträge auf Visa d. Typs "C" ("Besuchsvisa") dort oder an AVen anderer Schengenpartner genauer und sehr viel kritischer geprüft werden, weil der Generalverdacht besteht, dass mit einem beantragten C-Visum das ordentliche Verfahren für das D-Visum umgangen / abgekürzt werden soll / könnte.

Zitat:
@nonjo: ??? all diese Unterlagen wollte bereits das Konsulat sehen... sonst hätten sie den Antrag gar nicht angenommen...


Ich bin zwar nicht nonjo, aber ich erlaube mir, Dir trotzdem zu antworten.
Einige dieser Unterlagen wollte die AV sicher sehen. Viele davon aber wohl nicht, da völlig irrelevant.
Tatsächlich ist es so, dass Du besser fahren wirst, wenn Du bei Bewertung aller Ratschläge hier darauf hörst, was im Beitrag um 19.19.19 Uhr geschrieben wurde (und zwar nicht deshalb, weil die Zahl so schön ist). Bei einem, soweit hier herauszulesen ist, völligem Standard-08/15-Fall wie bei Dir kannst Du von einer problemlosen Abarbeitung seitens der Behörden ausgehen. Diese kann nunmal 4 Monate, abhängig von AV und ABH, dauern und stellt keine besonders lange Dauer dar.

Was Deine Frage bzgl. der "Beschleunigung" angeht - mir ist es bisher unbekannt, dass wegen eines Arbeitsangebots für einen Job mit geringfügigem Verdienst i.H.v. 800,00 EUR (ohne dies abwertend zu meinen) eine beschleunigte Abarbeitung gerichtlich zu erzwingen wäre. Aber ich lasse mich dahingehend gerne stichhaltig belehren, falls ich irre.

Was ich noch anmerken möchte: Weder eine erlaubte Eheschließung während eines Besuchsaufenthalts mit C-Visum, noch eine Eheschließung in Dänemark ist grundsätzlich ein Problem oder auch nur suspekt.
Und eine weitergehende Überprüfung des Backgrounds wg. eines Scheineheverdachts stellt auch eine Ausnahme dar und ist alles andere als der Regelfall.

Mein perönlicher Ratschlag wäre, sich etwas zu entspannen und die Dinge, so alles sich im zeitlich normalen Rahmen bewegt, auch auf sich zukommen zu lassen. Die ABH hat Deine Kontaktdaten für den Fall der Fälle....

Gruß
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