Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten (Gelesen: 4.510 mal)
Themen Beschreibung: Beste Vorgehensweise?
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
20.01.2015 um 23:34:48
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragt, und dann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne irgendwelche Begründung weder schriftlich noch mündlich. Jetzt weiß ich nicht, wie am besten vorzugehen ist.

1.) Soll ich die ABH anschreiben und eine schriftliche Begründung verlangen?

2.) Wenn ja... gibt es irgendetwas besonderes, was ich beachten soll? z.B. die ABH auf was bestimmes aufmerksam machen?

3.) Wenn dies ein Fehler des Sachbearbeiters war, kann dieser Fehler überhaupt korrigiert werden, ohne dass ich wieder € 135 für eine DA-EU bezahlen muss? Ich meine, wenn es nicht meine Schuld ist, dann wäre es doch etwas komisch wieder Geld auszugeben, oder sehe ich das falsch?


Es kann ja durchaus sein, dass ich irgendwelche Voraussetzung für DA-EU nicht erfüllt habe, und mir die ABH deswegen die NE erteilt hat. Trotzdem denke ich dass ich ein Recht auf einen schriftlichen Bescheid habe, damit ich wissen kann, welche Voraussetzung bzw. Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.

Was meint ihr? hä?

Dankeschön im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #1 - 20.01.2015 um 23:42:51
 
LOL. Bedanke dich fleißig für den kostenlosen Daueraufenthalt-EU und frag wann du die beantragte Niederlassungserlaubnis erhälst Smiley
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #2 - 20.01.2015 um 23:45:51
 
Aras schrieb am 20.01.2015 um 23:42:51:
LOL. Bedanke dich fleißig für den kostenlosen Daueraufenthalt-EU und frag wann du die beantragte Niederlassungserlaubnis erhälst Smiley

Huh? hä?

Hast du das vielleicht umgekehrt gemeint?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #3 - 20.01.2015 um 23:47:50
 
Achso, dann andersrum. Sry, ist schon spät.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #4 - 20.01.2015 um 23:49:47
 
Aras schrieb am 20.01.2015 um 23:47:50:
Achso, dann andersrum. Sry, ist schon spät.

Aber mal im Ernst, was soll/kann ich machen?

Ich wäre Dir sehr dankbar wenn Du meine Fragen beantworten könntest. Bin sehr frustriert wegen dieser ganzen Situation.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #5 - 21.01.2015 um 00:01:43
 
Also erstmal ist es ja nicht schlecht den DA-EU zu haben. Aber wenn du die Niederlassungserlaubnis beantragt hast, dann ist es natürlich nicht nachvollziehbar warum man dir eine DA-EU gegeben hat. Und ich kann dir nur zustimmen, dass man das was man bestellt auch bekommen sollte.

Mir fallen nur zwei Ursachen ein, warum du die DA-EU hast:
1. die Ausländerbehörde hat einen Fehler gemacht, und im Computer fälschlicherweise DA-EU ausgewählt statt Niederlassungserlaubnis.
2. Du hast die Bedingungen für die Niederlassungserlaubnis nicht erfüllt und darum hat man dir aus Kulanz die DA-EU gegeben, damit die 135 € nicht verloren sind.

Darum würde ich an deiner Stelle das Gespräch suchen und sagen, dass man sich für die DA-EU freut, aber man doch die Niederlassungserlaubnis beantragt hat.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
- Die Niederlassungserlaubnis wird zusätzlich erstellt (unwahrscheinlich)
- Die DA-EU wird widerrufen und auf Kosten der ABH die Niederlassungserlaubnis erstellt (wahrscheinlich)

Für den Widerspruch hast du 1 Monat Zeit, § 70 VwGO, ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Also ab Aushändigung der DA-EU.

Aber ich würde, wie oben geschrieben, erstmal unbürokratisch mit der Ausländerbehörde sprechen, sofern die Sachbearbeiter nett sind.
Ansonsten schriftlich Widerspruch einreichen und begründen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #6 - 21.01.2015 um 00:30:42
 
Aras schrieb am 21.01.2015 um 00:01:43:
Also erstmal ist es ja nicht schlecht den DA-EU zu haben. Aber wenn du die Niederlassungserlaubnis beantragt hast, dann ist es natürlich nicht nachvollziehbar warum man dir eine DA-EU gegeben hat. Und ich kann dir nur zustimmen, dass man das was man bestellt auch bekommen sollte.

Also nochmals, es ist umgekehrt. Ich habe DA-EU beantragt und eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Cool

Zitat:
Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
- Die Niederlassungserlaubnis wird zusätzlich erstellt (unwahrscheinlich)

Laut BVerwG 1 C 12.12 ist dies aber durchaus möglich. Soll ich die ABH darauf aufmerksam machen? hä?

Zitat:
- Die DA-EU wird widerrufen und auf Kosten der ABH die Niederlassungserlaubnis erstellt (wahrscheinlich)

Dies macht mir Angst, um ehrlich zu sein. Ich habe sehr lange auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel gewartet, und freue mich überhaupt nicht auf das Wort "Widerruf". Vielleicht wird der Sachbearbeiter böse und erteilt mir dann wieder einen befristeten Aufenthaltstitel mit der Begründung ich hätte irgendetwas nicht erfüllt. Ist meine Angst realistisch gesehen berechtigt?

Ich meine, es fällt einigen Leuten manchmal schwer, einen Fehler zuzugeben.

Zitat:
Aber ich würde, wie oben geschrieben, erstmal unbürokratisch mit der Ausländerbehörde sprechen, sofern die Sachbearbeiter nett sind.
Ansonsten schriftlich Widerspruch einreichen und begründen.

Es gibt hier zwei Sachbearbeiter. Der eine ist zwar nett und hat viel Erfahrung, aber ich bin wegen meinem Namen bei dem anderen Sachbearbeiter, der ziemlich neu ist und sich nicht sehr gut auskennt. Mit diesem neueren Sachbearbeiter gab es schon in der Vergangenheit viel Schriftverkehr wegen einigen Missverständnissen (nicht meinerseits).

Was Gespräche betrifft habe ich mit dieser Ausländerbehörde verschiedene Erfahrungen. Manchmal gut, manchmal sehr schlecht. Schriftlich habe ich ziemlich gute Erfahrungen.

Ich dachte schriftlich wäre der beste Weg, aber jetzt habe ich Zweifel, weil du sagst du würdest es mündlich machen. Bin wirklich sehr frustriert, und weiß nicht was ich jetzt machen soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #7 - 21.01.2015 um 01:10:30
 
Nexus schrieb am 21.01.2015 um 00:30:42:
Also nochmals, es ist umgekehrt. Ich habe DA-EU beantragt und eine Niederlassungserlaubnis erhalten. 


Entschuldigung. Ist wirklich nicht mit Absicht.

Nexus schrieb am 21.01.2015 um 00:30:42:
Laut BVerwG 1 C 12.12 ist dies aber durchaus möglich. Soll ich die ABH darauf aufmerksam machen? 


Das Problem ist nicht, dass man keine zwei Aufenthaltstitel gleichzeitig haben kann. Du weißt ja dass es geht. Es geht darum, dass die Behörde ja theoretisch nichts verschenken kann. Und wenn er dir eine DA-EU zusätzlich neben der Niederlassungserlaubnis erteilen will, dann müsste er ja quasi dir 135 € schenken. Wenn er aber die Niederlassungserlaubnis widerruft und dir eine DA-EU gibt, dann ist es kein Geschenk.

Sieh das mal auch unter dem Aspekt Korruptionsbekämpfung: Wenn man das so lösen könnte, dann würde man öfters "aus Versehen" den falschen Titel dann den korrekten Titel erteilen.

Nexus schrieb am 21.01.2015 um 00:30:42:
Vielleicht wird der Sachbearbeiter böse und erteilt mir dann wieder einen befristeten Aufenthaltstitel mit der Begründung ich hätte irgendetwas nicht erfüllt. Ist meine Angst realistisch gesehen berechtigt?


Glaub ich nicht. Denk einfach Lösungsorientiert.

Schau einfach morgen nochmal hier, was die anderen geschrieben haben. Jetzt um die Zeit schläft man normalerweise Zwinkernd.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #8 - 21.01.2015 um 02:28:29
 
Aras schrieb am 21.01.2015 um 01:10:30:
Das Problem ist nicht, dass man keine zwei Aufenthaltstitel gleichzeitig haben kann. Du weißt ja dass es geht. Es geht darum, dass die Behörde ja theoretisch nichts verschenken kann. Und wenn er dir eine DA-EU zusätzlich neben der Niederlassungserlaubnis erteilen will, dann müsste er ja quasi dir 135 € schenken. Wenn er aber die Niederlassungserlaubnis widerruft und dir eine DA-EU gibt, dann ist es kein Geschenk.

Ja aber ich dachte wenn es nicht meine Schuld ist, dann könnte es irgendwie gehen. Aber ich verstehe was Du meinst.

Zitat:
Denk einfach Lösungsorientiert.

Schau einfach morgen nochmal hier, was die anderen geschrieben haben. Jetzt um die Zeit schläft man normalerweise Zwinkernd.

Ich werde bis morgen warten.

Sag mir bitte nur noch, ob es vielleicht am besten wäre einfach eine E-Mail an den Sachbearbeiter zu schreiben, und die Sache zu schildern? Damit gibt es weniger Bürokratie.

Danke für Deine Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #9 - 21.01.2015 um 08:31:42
 
Ganz ehrlich? Hol dir einen Termin beim Sachbearbeiter und sprich es an? Sag wie es ist: "Ich habe DA-EU beantragt. Nun haben Sie mir eine NE erteilt, aber die wollte ich nicht haben - am DA-EU hängen ja auch andere Rechte dran. Bitte erklären Sie mir, ob es einfach ein Fehler war (so wie hier ja auch ständig NE und DA-EU durcheinander gebracht wurde Durchgedreht) oder ob ich die Voraussetzungen des DA-EU nicht erfülle."

Falls es ein Versehen war, ok, dann sollte dir der SB entsprechend den DA-EU erteilen und dann die NE wieder wegnehmen". Wenn du die NE bekommen hast, weil du die Voraussetzungen für DA-EU nicht erfüllst, dann bestehe auf einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid, damit du die Möglichkeit hast eben Rechtsmittel einzulegen, wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #10 - 21.01.2015 um 17:20:30
 
Ok, also keiner von Euch würde eine E-Mail schreiben, oder einen Brief schicken, sondern es nur mündlich versuchen.

Darf ich fragen wieso? Ich wollte etwas in der Vergangenheit mal besprechen und der Sachbearbeiter sagte "Wir besprechen garnichts, äußern sie sich schriftlich!"

Die ganze ist nicht so einfach.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #11 - 21.01.2015 um 18:39:33
 
Hallo,

erst einmal mündlich ansprechen, um dem SB gesichtswahrend die Möglichkeit zu geben, einfach und formlos einen möglichen Fehler auszubügeln.

Läuft das positiv, alles gut.

Läuft es unbefriedigend, dann schriftlich die Bitte um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Nexus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #12 - 21.01.2015 um 18:48:37
 
T.P.2013 schrieb am 21.01.2015 um 18:39:33:
Hallo,

erst einmal mündlich ansprechen, um dem SB gesichtswahrend die Möglichkeit zu geben, einfach und formlos einen möglichen Fehler auszubügeln.

Wenn man eine kurze E-Mail an den SB schreibt, ist das auch formlos?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #13 - 21.01.2015 um 20:11:33
 
Nexus schrieb am 21.01.2015 um 18:48:37:
Wenn man eine kurze E-Mail an den SB schreibt, ist das auch formlos? 


Sehe ich so, man sollte halt nicht Beschwerde drüber schreiben.
Eher, ich habe einen DA-EU beantragt und eine NE erhalten, können sie mir bitte mitteilen warum ich die begehrte DA-EU nicht erhalten habe. Sollte die Antwort nicht befridigend oder abwimmelnd sein, so legt man dann Beschwerde eine. Es ist ja nicht gem. Antrag entschieden worden, sondern nur eine niederwertigere (Im Hinblick auf erlöschengründe beim Umzug ins Ausland) NE erteilt worden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU beantragt, Niederlassungserlaubnis erhalten
Antwort #14 - 21.01.2015 um 20:14:48
 
Ja, das ist auch formlos.
Sollte aber dann auch ohne weiteren Verteiler persönlich an den SB gehen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema