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Praktikum in Spanien mit Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.506 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalts- und Arbeitsrecht
nevo99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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15.01.2015 um 20:32:16
 
Hallo zusammen,

Ich habe kurzfristig eine Zusage für ein Praktikum in Spanien erhalten, welches bereits in 4-6 Wochen beginnen soll.  Ich studiere derzeit und muss ein Pflichtpraktikum absolvieren.

Ich habe Die Staatsangehörigkeit der Türkei und  besitze seit 2006 eine Niederlassungserlaubnis nach §26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz.

Nun weiß ich nicht genau was ich benötige um in Spanien das Praktikum absolvieren zu können ohne Probleme zu bekommen.

Wenn ihr mir da helfen könnt wäre ich sehr Dankbar.

Vielen Dank im Voraus

nevo99
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MaxPower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.01.2015 um 22:04:51
 
Sofern es sich um ein Pflichjtpraktikum handelt, du regülär an der Uni in Deutschland eingeschrieben bist und der Aufenthalt nur maximal 6 Wochen dauert, sollte es meines Wissens nach keiner gesonderen Genehmigung bedüfen.

Allerdingsmuss der Lebensunterhalt für den Zeitraum gesichert sein und eine gültige Auslandskrankenveischerung bestehen.

Des weiteren kann dir die spanische Botschaft in Deutschland weiterhelfen.
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.01.2015 um 23:30:29
 
MaxPower schrieb am 18.01.2015 um 22:04:51:
und der Aufenthalt nur maximal 6 Wochen dauert

Du hast wohl 6 Monate gemeint, oder?
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MaxPower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.01.2015 um 10:37:28
 
dim4ik schrieb am 18.01.2015 um 23:30:29:
Du hast wohl 6 Monate gemeint, oder?


Nein der TS redet von maximal 6 Wochen. nach der maximal evenutell möglichen Zeit war nicht gefragt.
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Daddy
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Antwort #4 - 19.01.2015 um 10:51:37
 
Warten wir doch einfach mal ab, was der TS zur Praktikumsdauer meint... die einzige Zeitangabe, die ich erkennen konnte, war der Praktikumsbeginn, eine Dauer steht nirgends.
nevo99 schrieb am 15.01.2015 um 20:32:16:
welches bereits in 4-6 Wochen beginnen soll


Daddy
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nevo99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.02.2015 um 15:11:04
 
Hi,

Sorry hab vergessen zu schreiben,  dass das Praktikum genaue 6 Monate geht.

Mittlerweile habe ich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU erhalten, ändert das etwas an der Sache?

grüße nevo


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Muleta
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Antwort #6 - 12.02.2015 um 15:25:09
 
nevo99 schrieb am 15.01.2015 um 20:32:16:
Niederlassungserlaubnis nach §26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz

nevo99 schrieb am 12.02.2015 um 15:11:04:
Mittlerweile habe ich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU erhalten


auf welcher Grundlage ist dieser Sprung möglich?!?

Ob die Spanier dich mit einer DA-EG einfach arbeiten lassen oder dort ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen ist, ist eine rein spanische Angelegenheit. Vermutlich wirst du dazu hier keine soliden Auskünfte bekommen. Und da meiner Erinnerung nach auch § 15 BeschV keine europarechtliche Grundlage hat (sondern eine rein deutsche Regelung ist), sehe ich auch nicht, warum Spanien das in vergleichbarer Weise geregelt haben müsste.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.02.2015 um 18:23:13
 
Muleta schrieb am 12.02.2015 um 15:25:09:
auf welcher Grundlage ist dieser Sprung möglich?!?


warum sollte das nicht möglich sein?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 12.02.2015 um 18:28:54
 
wegen § 9a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG?
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Antwort #9 - 12.02.2015 um 18:35:59
 
das sehe ich anderes: Mit Erteilung der NE entfällt bekanntlich die Zweckbindung  und somit auch der Ausschluss nach § 9a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG - der insofern im Lichte der entsprechenden RL auszulegen ist. Im Übrigen, BVerwG 1 C 11.09, Rn. 3.
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nevo99
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Antwort #10 - 13.02.2015 um 08:11:24
 
Ich hab die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU  beantragt, da ich mit dieser länger Deutschland verlassen kann, ohne meinen Aufenthaltstitel zu verlieren, was bei der NE  nicht der Fall war.

Auf welcher rechtlichen Grundlage de Sprung geschehen ist weiß ich nicht genau. Jedoch auf dem Dokument steht $9A AufenthG.

Kennt jemand eine Seite wo übersichtlich meine neuen Rechte und Pflichten erläutert sind?

MfG Nevzat
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