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Unterlagen für Einbürgerung - Heiratsurkunde (Gelesen: 1.648 mal)
itaipu
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the past is ur strength


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen für Einbürgerung - Heiratsurkunde
27.12.2014 um 16:41:40
 
Hallo an alle.

Mein Mann (nigerian. Staatsbürger) möchte sich einbürgern lassen  Smiley  Die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt er.

Wir haben (fast) alle Dokumente zusammen.

Lt. dem Merkblatt zu den benötigten Unterlagen (verfügbar auf der Homepage unseres Wohnortes) wird u.a. benötigt:

- Heiratsurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung

- Auszug aus dem Eheregister (Familienbuch) bei Eheschließung vor einem deutschen Standesamt

Wir haben im Ausland (Nigeria) geheiratet. Jedoch unsere Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen. Wir verfügen daher auch über eine deutsche Eheurkunde.

Müssen wir das Original (aus Nigeria) nun trotzdem übersetzen lassen oder reicht ein Auszug aus dem Eheregister vom örtlichen (deutschen) Standesamt?

Für mein Verständnis macht die Übersetzung wenig Sinn... da wir über eine deutsche Urkunde verfügen. Aber man weiß ja nie  Zwinkernd

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.12.2014 um 16:44:15
 
Hi,

die deutsche Urkunde ist völlig ausreichend. Sinn und Zweck der Nachbeurkundung ist ja, dass man mit der anschließend ausgestellten - deutschen - Urkunde keine weiteren Urkunden und Übersetzungen abliefern muss.
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itaipu
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Antwort #2 - 27.12.2014 um 16:48:08
 
Supi! vielen Dank für die schnelle Antwort Smiley

genau so hatten wir uns das auch schon gedacht. Wollten aber auf Nummer sicher gehen.

Brauchen wir dann trotzdem einen Auszug aus dem Eheregister oder nur die deutsche Urkunde?
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Aras
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Antwort #3 - 28.12.2014 um 01:24:33
 
Egal wie du es nennst.... du brauchst nur eine deutsche Urkunde (mit Stempel und Unterschrift), die die Ehe nachweist.

Das nennt man dann im Volksmund Eheurkunde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 28.12.2014 um 09:15:08
 
Aras schrieb am 28.12.2014 um 01:24:33:
... Das nennt man dann im Volksmund Eheurkunde.


Nein, rechtlich heißt das Eheurkunde (siehe Personenstandsgesetz), umgangssprachlich nennt man das Heiratsurkunde

Es könnte sein, dass die Einbürgerungsbehörde aus irgendeinem Grund einen beglaubigten Registerauszug aus dem Eheregister (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 PStG) möchte. Da sollte man einfach die zuständige Behörde fragen, die wissen vielleicht welche Unterlagen sie benötigen...
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Aus "Loriots Kommentare":
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itaipu
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Antwort #5 - 28.12.2014 um 18:33:56
 
Blaise schrieb am 28.12.2014 um 09:15:08:
Es könnte sein, dass die Einbürgerungsbehörde aus irgendeinem Grund einen beglaubigten Registerauszug aus dem Eheregister (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 PStG) möchte. Da sollte man einfach die zuständige Behörde fragen, die wissen vielleicht welche Unterlagen sie benötigen... 


Danke für die Info! Smiley

ich werde bei der Behörde anrufen u. fragen ob die einen beglaubigten Registerauszug aus dem Eheregister benötigen oder nur unsere Eheurkunde.
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