Ich habe eine Frage zu dem der 50% Rückerstattung, die anscheinend das
BAMF auszahlt.
Zum Hintergrund:
Drittstaatler heiratet einen deutschen Staatsbürger. Im Drittstaat wird das
A1 Zertifikat beim Goethe Institut erworben.
In Deutschland erhält der Drittstaatler einen Aufenthaltstitel (3 Jahre) nach § 28
AufenthG.
Der Drittstaatler besucht einen A2 Deutschkurs bei einer anerkannten Privatschule in Deutschland. Die Kursgebühr wird zu 100% vom Drittstaatler bezahlt.
Nach dem A2 Deutschkurs erfolgt keine Prüfung. Das sei nicht üblich.
Die
ABH trägt dem Drittstaatler sich umgehend für einen Integrationskurs anzumelden. Die
ABH stellt eine Bescheinigung aus, die der Drittstaatler bei einer anerkannten Sprachschule vorlegen soll, um Rabatt zu erhalten.
Dieser Aufforderung kommt der Drittstaatler nach.
Er legt bei der gleichen Privatschule einen Einstufungstest ab und darf danach den
B1 Sprachkurs besuchen. Nach dem
B1 Sprachkurs nimmt der Drittstaatler am Integrationskurs teil.
Der Drittstaatler bezahlt mit der Bescheinigung nur eine reduzierte Kursgebühr.
Der
B1 Test und der Test für Integrationskurs finden in ca. 4 Wochen statt.
Falls der Drittstaatler diese beiden Tests nun bestehen sollte, würde für ihn diese 50% Rückerstattung in Frage kommen. Ich wundere mich, da ich mir nicht vorstellen, dass die
ABH +
BAMF gleichzeitig den gleichen Kurs subventionieren.
Oder zählt er nicht zum begünstigten Personenkreis?
Falls er zu dem Personenkreis zählt, für welche Kurse würde er 50% zurückerhalten?
1)
A1 bei Goethe Institut
2) A2 Privatkurs bei anerkannten privaten Sprachschule
3)
B1 Kurs bei der gleichen anerkannten privaten Sprachschule
4) Integrationskurs bei der gleichen anerkannten privaten Sprachschule