Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs (Gelesen: 4.012 mal)
sarembeti
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
22.12.2014 um 16:08:08
 
Ich habe eine Frage zu dem der 50% Rückerstattung, die anscheinend das BAMF auszahlt.

Zum Hintergrund:

Drittstaatler heiratet einen deutschen Staatsbürger. Im Drittstaat wird das A1 Zertifikat beim Goethe Institut erworben.

In Deutschland erhält der Drittstaatler einen Aufenthaltstitel (3 Jahre) nach § 28 AufenthG.

Der Drittstaatler besucht einen A2 Deutschkurs bei einer anerkannten Privatschule in Deutschland. Die Kursgebühr wird zu 100% vom Drittstaatler bezahlt.
Nach dem A2 Deutschkurs erfolgt keine Prüfung. Das sei nicht üblich.

Die ABH trägt dem Drittstaatler sich umgehend für einen Integrationskurs anzumelden. Die ABH stellt eine Bescheinigung aus, die der Drittstaatler bei einer anerkannten Sprachschule vorlegen soll, um Rabatt zu erhalten.
Dieser Aufforderung kommt der Drittstaatler nach.
Er legt bei der gleichen Privatschule einen Einstufungstest ab und darf danach den B1 Sprachkurs besuchen. Nach dem B1 Sprachkurs nimmt der Drittstaatler am Integrationskurs teil.
Der Drittstaatler bezahlt mit der Bescheinigung nur eine reduzierte Kursgebühr.

Der B1 Test und der Test für Integrationskurs finden in ca. 4 Wochen statt.

Falls der Drittstaatler diese beiden Tests nun bestehen sollte, würde für ihn diese 50% Rückerstattung in Frage kommen. Ich wundere mich, da ich mir nicht vorstellen, dass die ABH + BAMF gleichzeitig den gleichen Kurs subventionieren.
Oder zählt er nicht zum begünstigten Personenkreis?

Falls er zu dem Personenkreis zählt, für welche Kurse würde er 50% zurückerhalten?
1) A1 bei Goethe Institut
2) A2 Privatkurs bei anerkannten privaten Sprachschule
3) B1 Kurs bei der gleichen anerkannten privaten Sprachschule
4) Integrationskurs bei der gleichen anerkannten privaten Sprachschule
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #1 - 22.12.2014 um 16:46:51
 
Puh!

Auf der Seite vom BAMF:
Zitat:
Kostenbeitrag

Eine Unterrichtsstunde im Integrationskurs kostet 2,54 € je Teilnehmer (bzw. 2,60 € je Teilnehmer im Alphabetisierungs- oder Jugendintegrationskurs). Daran beteiligen sich die Teilnehmer mit 1,20 € (Kostenbeitrag). Wer sich bis zum 1. Juli 2012 zum Integrationskurs anmeldet, zahlt noch den alten Kostenbeitrag in Höhe von 1,00 €.

Auf Antrag können die Teilnehmer aber auch von diesem Kostenbeitrag befreit werden. Spätaussiedler müssen keinen Kostenbeitrag zahlen.


Und von diesem Kostenbeitrag wird dann auch die Rückerstattung geleistet.

Darum würde ich sagen, dass 4) nur rückerstattungsfähig ist
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Eins
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #2 - 22.12.2014 um 18:06:59
 
es werden die Kosten zu 50% erstattet, die nach Anmeldung mit Integrationskurs-Verpflichtungsformular bei der Sprachschule angefallen sind. Die Schule meldet dies an BAMF und dementsprechend ist das Datum bekannt. Jeder abgelegte Teilkurs wird ebenfalls von der Schule weitergemeldet.
Alles im Vorfeld selbständig erlernte oder kostenpflichtig besuchte wird nicht erstattet. Ist ja eigentlich auch logisch.
Ab Bestehen der B1-Prüfung ist der ganze Spass zu Ende, danach wird auch nichts mehr erstattet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sarembeti
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #3 - 22.12.2014 um 19:15:53
 
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Ich füge einige zeitliche Details hinzu.
Die ABH hat dieses Integrationskurs Verpflichtungsformular ausgestellt.
Danach ist der Drittstaatler zum ersten Mal zu der anerkannten privaten Sprachschule gegangen.
Dort hat er das Verpflichungsformular eingereicht und einen Schulvertrag für
1) A2 Privatkurs
2) B1 Sprachkurs als Teil des Integrationskurses
3) Integrationskurs (dieses Modul, wo dt. Geschichte, Verfassung etc. gelehrt wird)
abgeschlossen.

1) kostete EUR 396 (2 Monate, a 3h pro Werktag)
2) kostete EUR 240 (2,5 Monate, a 3h pro Werktag)
3) kostete EUR 120 (ca. 1,25 Monate, a 3h pro Werktag)

Ihr seid der Meinung, dass nur 50% von 3) erstattungsfähig ist.

1) wurde etwa 2 Monate vor Ausstellung des Verpflichtungsformulars per Kreditkarte online gezahlt. Die Anmeldung und die Unterzeichnung des Schulvertrags (und der Besuch des Kurses) erfolgte erst nach der Ausstellung des Verpflichtungsformulars. Bei der Anmeldung wurde das Verpflichtungsformular bei der Sprachschule eingereicht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #4 - 22.12.2014 um 19:32:07
 
sarembeti schrieb am 22.12.2014 um 19:15:53:
1) A2 Privatkurs
...

1) kostete EUR 396 (2 Monate, a 3h pro Werktag)


und wieviele Tage pro Woche?
Ein "privatkurs"  (face2face?) ist auch Privatvergnügen.

Es geht nur um die von der BAMF subventienierte Kurse.
396€ für 2 Monate klingt nicht danach (vgl. Punkt 2)

sarembeti schrieb am 22.12.2014 um 19:15:53:
3) Integrationskurs (dieses Modul, wo dt. Geschichte, Verfassung etc. gelehrt wird)


nein, das ist nicht der I-Kurs, sondern nur der Orientierungskurs.
Auch 2. ist I-Kurs,
der I-Kurs besteht aus gefühlt 90% aus dem Sprachkurs.

Solange du die Begriffe drucheinanderwirfst, wird es nur Verwirrung geben.

sarembeti schrieb am 22.12.2014 um 19:15:53:
Die Anmeldung und die Unterzeichnung des Schulvertrags (und der Besuch des Kurses) erfolgte erst nach der Ausstellung des Verpflichtungsformulars.

auf Basis der Subvention? Wieso ist es dann teurer als 2) ?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Eins
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #5 - 22.12.2014 um 19:43:42
 
warum fragst Du nicht einfach bei der Sprachschule, welche und wieviele Stunden an das BAMF gemeldet wurden? Von jedem 100-Stunden-Block a 120 Euro sind 50% erstattungsfähig, auch angebrochene Blöcke können erstattet werden.
Gleiches gilt für den Orientierungskurs (=Leben in Deutschland).

Alles, was drum herum gelaufen ist (vorher und nachher) ist nicht erstattungsfähig. Im Detail könnt nur ihr, BAMF und die Sprachschule wissen, was wie verrechnet wurde. Was steht auf den Quittungen (zB Integrationskurs, Modul 1/2/3/4/5/6)?

Integrationskurs heisst nur max. 600 Stunden Sprachschule + Orientierungskurs (=Leben in Deutschland), bis B1-Niveau erreicht ist. Start-Skill ist egal, im worst case können 300 Stunden gesondert beantragt werden falls es mit den 600 noch nicht hingehauen hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sarembeti
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #6 - 22.12.2014 um 22:50:24
 
In dem A2 Privatkurs waren 30 Schüler und eine Lehrerin, es war mitnichten ein 1-zu-1 Kurs. Der Kurs fand an 5 Tagen in der Woche statt (vom 01.07.2014 - 29.08.2014).

Ich habe gerade in die Dokumente vor mir. Leider stiften Diese mehr Verwirrung, als wirklich für Aufklärung zu sorgen.

Drei Dokumente:

Nummer 1; ausgestellt am 10.06.2014
Schreiben von der ABH, wo der Drittstaatler zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurde

Nummer 2; ausgestellt am 17.06.2014

Schulvertrag "Deutsch als Fremdsprache"
Ihr IK-Vertrag beinhaltet folgende Vertragslaufzeiten:
01.07.2014 - 29.08.2014
08.10.2014 - 16.06.2015

Integrationskurs:
- Verpflichtung der Abgabe des Berechtigungsscheins des Schulbesuchs (im Original)
- Bei der Selbstbeteiligung (120 Euro Anzahlung sind für das 1. Modul fällig)
...
"


--> 01.07.2014 - 29.08.2014: das war der A2 Privatsprachkurs (Kosten EUR 396 insgesamt)


Nummer 3; ausgestellt am 02.10.2014

Schulvertrag "Deutsch als Fremdsprache"
Ihr IK-Vertrag beinhaltet folgende Vertragslaufzeiten:
08.10.2014 - 21.01.2015

Integrationskurs:
- Verpflichtung der Abgabe des Berechtigungsscheins des Schulbesuchs (im Original)
- Bei der Selbstbeteiligung (120 Euro Anzahlung sind für das 1. Modul fällig)
...


--> das ist der B1 IK Kurs (Modul 5 + 6) + Orientierungskurs (Modul 7)
--> Modul 5 = EUR 120
--> Modul 6 = EUR 120
--> Modul 7 = EUR 76


Noch einmal zur Info:
Zwischen dem Privatsprachkurs A2 und dem B1 IK Kurs nahm der Drittstaatler an einem Einstufungstest teil.
Der Test ergab, dass er das Niveau Modul  5 erreicht hat und direkt in Modul 6 einsteigen darf.
Wir haben uns dann mit der Sprachschule darauf geeinigt, dass er ab Modul 5 beginnt.
Die Sprachschule hat uns dann erklärt, dass Modul 3+4 eben dem Sprachkurs-Niveau A2 und Modul 5+6 dem Sprachkurs-Niveau B1 entspricht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.187

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu BAMF 50% Rückerstattung Integrationskurs
Antwort #7 - 23.12.2014 um 11:10:01
 
Privatkurse interessieren das BAMF nicht.

Du musst es schon so machen wie mehrfach geraten: Die Erstattung nach bestandener Prüfung über die Schule beantragen, bei der der Integrationskurs des Bundesamtes belegt wurde. Nur von dem BAMF-Kurs erstattet das BAMF einen Teil der Kosten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema