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Geburtaurkunde - Einbürgerung (Gelesen: 1.342 mal)
samo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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23.11.2014 um 21:39:44
 
Hallo,

Direkt zum Thema: Ich bin im Land A geboren, und habe Staatsangehörigkeit des Landes B, die  Ausländer im Land A müssten keine Geburtsurkune austellen lassen, und reichte das Kind auf das Pass seiner Mutter hinzuzufügen.

Ich bekam eine Geburtsurkunde erst als ich im Heimatsland B war (zwei wochen nach dem Geburt).

Leider reicht diese Geburtsurkunde nicht aus, um die Einbürgerungsverfahren in Deutschland fortzufahren, und somit ist die Einbürgerungsverfahren bis Mai ausgesetzt, bis ich eine Geburtsurkunde aus Land A besorge.

Das wird sehr aufwändig, und mit vielen Kosten verbunden sein, allein Flugtickets für mich und meine Familie könnten bis 1500 € kosten, und das Erfolg die Geburtsurkunde zu bekommen, wäre nicht garantiert.

Meine Frage, falls ich bis Mai die Geburtsurkunde nicht besorge, könnte meine Chancen die Deutsche Staatangehörigkeiten zu bekommen beschränkt werden? oder sogar abgelehnt werden?

Viele Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2014 um 22:05:44
 
im Einbürgerungsverfahren muss gar keine Geburtsurkunde vorgelegt werden *. Das Verhalten der Behörde ist nicht nachvollziehbar.

* Kommentare a la es sich nicht geregelt welche Unterlagen man einreichen muss kann man sich sparen. Es ist die Identität mit sämtlichen Angaben nachzuweisen, da reicht meist ein gültiger Reisepass.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 23.11.2014 um 22:38:48
 
In NRW wird die Geburtsurkunde sicher regelmäßig gefordert.
Grundlage hierfür ist der Ausführungserlass zum StAG.
(Auch wenn da nur "z.B." steht.)
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.11.2014 um 22:50:44
 
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Geburtsurkunde - wenn sie überhaupt als Identitätsdokument akzeptiert wird - nur der Klärung der Identität dienen soll und somit bei Vorlage anderer geeigneter Dokumente entbehrlich ist.

Das Verhalten der EBH hier ist nicht tragbar, und eine Ablehnung des Antrags alleine aufgrund einer fehlenden Geburtsurkunde wird keiner rechtlichen Überprüfung standhalten.
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samo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #4 - 23.11.2014 um 23:08:36
 
@Bayraqiano Vielen Dank, ich werde dann mit EBH kommunizieren und klar machen, dass es unzumutbar ist wegen einer Geburtsurkunde solche aufwand zu tragen, da meine Geburtsdaten schon durch eine andere Geburtsurkunde sowie das Pass nachgewiesn ist.
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