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Meldebescheinigung und Unterlagen ABH nach Einreise (Visum "Familiennachzug") (Gelesen: 1.288 mal)
mo77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldebescheinigung und Unterlagen ABH nach Einreise (Visum "Familiennachzug")
17.11.2014 um 19:59:13
 
Hallo,

ich finde es sehr gut und nützlich, dass es dieses Forum gibt.
Da ich neu bin, versuche ich meine Frage(n) möglichst präzise einzukategorisieren und die Forenregeln zu beachten.
Die Suchfunktion habe ich auch bereits genutzt.

Es geht um folgende Situation:
Meine Frau wird Mitte Dezember mit einem Visum D (Familiennachzug) einreisen.

Ich habe folgende Informationen bekommen:
Zunächst muss sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
Mit der Meldebescheinigung und ihrem Pass mit dem Visum für Deutschland kann sie dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Nun meine Fragen:
a) Ausländerbehörde

- Benötigt die ABH weitere Unterlagen/Nachweise,
die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind? Z. B. Bescheinigung über Familienversicherung, etc.? (ich möchte nichts vergessen bzw. nicht unnötig Zeit verlieren)

b) Meldebehörde

- Reicht es bei der Meldebehörde aus, dass sie sich unter meiner Anschrift anmeldet (also ohne Bescheinigung durch den Vermieter)?

- Wird dort eine Übersetzung unserer englischsprachigen Heiratsurkunde verlangt? (Nachbeurkundung soll später erfolgen)

Darüber hinaus wäre ich für künftige Fragen dankbar, in welche Kategorien hier Fragen zu den Themen einzukategorisieren sind:

- Einreise (Flugzeug) über andere europäische Länder
- Sozialleistungen (Bedarfsgemeinschaft)
- Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe

Vielen Dank im Voraus.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meldebescheinigung und Unterlagen ABH nach Einreise (Visum "Familiennachzug")
Antwort #1 - 17.11.2014 um 20:41:01
 
mo77 schrieb am 17.11.2014 um 19:59:13:
a) Ausländerbehörde

- Benötigt die ABH weitere Unterlagen/Nachweise,
die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind? Z. B. Bescheinigung über Familienversicherung, etc.? (ich möchte nichts vergessen bzw. nicht unnötig Zeit verlieren)


ja, du solltest mitgehen und dort bestätigen, dass ihr beide in D in einer ehlichen LG leben wollt (DAS ist der Zweck für die AE, nicht bloss eine Eheschliessung)

mo77 schrieb am 17.11.2014 um 19:59:13:
b) Meldebehörde

- Reicht es bei der Meldebehörde aus, dass sie sich unter meiner Anschrift anmeldet (also ohne Bescheinigung durch den Vermieter)?


ja, eine ERlaubnis des Vermieters ist für Ehegatten irrelevant (Ausnahme: sofern Ihr nicht in einer offensichtlich überbelegten Wohnung zusammenzieht, also z.B. wenn die "Wohnung" nur ca. 12 qm hat)

mo77 schrieb am 17.11.2014 um 19:59:13:
- Wird dort eine Übersetzung unserer englischsprachigen Heiratsurkunde verlangt? (Nachbeurkundung soll später erfolgen)


erfahrt ihr dort.
Eine deutsche Behörde braucht grundsätzlich Urkunden in Deutscher Sprache (oder standardisierte internationale Varianten)
Kann aber auch sein, dass die Leute dort gut genug english verstehen, um das zu akzeptieren.
Sollte die Urkunde aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen stammen, muss sie nicht ohen weiteres (ohne Überprüfung) anerkannt werden.
.... Aber ihr braucht die HU gar nicht, um sie anzumelden,
Ihr braucht sie allerdings, um die StKl zu ändern


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