Hallo,
ich finde es sehr gut und nützlich, dass es dieses Forum gibt.
Da ich neu bin, versuche ich meine Frage(n) möglichst präzise einzukategorisieren und die Forenregeln zu beachten.
Die Suchfunktion habe ich auch bereits genutzt.
Es geht um folgende Situation:
Meine Frau wird Mitte Dezember mit einem Visum D (Familiennachzug) einreisen.
Ich habe folgende Informationen bekommen:
Zunächst muss sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
Mit der Meldebescheinigung und ihrem Pass mit dem Visum für Deutschland kann sie dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nun meine Fragen:
a) Ausländerbehörde
- Benötigt die
ABH weitere Unterlagen/Nachweise,
die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind? Z. B. Bescheinigung über Familienversicherung, etc.? (ich möchte nichts vergessen bzw. nicht unnötig Zeit verlieren)
b) Meldebehörde
- Reicht es bei der Meldebehörde aus, dass sie sich unter meiner Anschrift anmeldet (also ohne Bescheinigung durch den Vermieter)?
- Wird dort eine Übersetzung unserer englischsprachigen Heiratsurkunde verlangt? (Nachbeurkundung soll später erfolgen)
Darüber hinaus wäre ich für künftige Fragen dankbar, in welche Kategorien hier Fragen zu den Themen einzukategorisieren sind:
- Einreise (Flugzeug) über andere europäische Länder
- Sozialleistungen (Bedarfsgemeinschaft)
- Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe
Vielen Dank im Voraus.