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AE Verlängerung oder NE nach 3 Jahren (Gelesen: 1.854 mal)
La Mausi
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11.11.2014 um 10:39:56
 
Hallo! Smiley

Ich habe ein paar Fragen:

Mein Mann ist Anfang 2012 mit einem FZF Visum nach Deutschland gekommen und hat eine 3-jährige Aufenthalterlaubnis bekommen. Nun läuft diese bald ab und wenn wir es richtig verstehen, gibt es nun die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der AE oder einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen.

Müsste mein Mann für den Antrag auf NE einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben? Seiner war bisher auf 6 Monate befristet und wird ab Januar 2014 leider wieder nur um weitere 6 Monate verlängert.

Zum Thema Altersvorsorge verstehe ich nicht: in drei Jahren hat man doch gar nicht die Möglichkeit 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.

Integrationskurs: Mein Mann kam damals mit dem Zertifikat B1 nach Deutschland und die ABH verlangte keinen Integrationskurs. Ist das eine Voraussetzung für die NE?

Über Antworten würden wir uns sehr freuen!

Liebe Grüße
La Mausi



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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.11.2014 um 10:43:10
 
La Mausi schrieb am 11.11.2014 um 10:39:56:
Müsste mein Mann für den Antrag auf NE einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben?

Nein generell nicht, ob aber befristete Verträge von so kurzer Dauer eine positive Prognose erlauben kann man von hier nicht sagen.

La Mausi schrieb am 11.11.2014 um 10:39:56:
Altersvorsorge

Ist für eine NE nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG irrelevant.

La Mausi schrieb am 11.11.2014 um 10:39:56:
Ist das eine Voraussetzung für die NE?

Wenn er am 5. September 2013 schon eine AE § 28 Abs. 1 AufenthG hatte, reichen einfache Sprachkenntnisse. Einfach = A1.
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Aras
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Antwort #2 - 11.11.2014 um 10:45:05
 
Darum wird auch keine Altersvorsorge für eine NE gemäß § 28 II gefordert.

Höchstens könnte man von ihm den erfolgreichen Nachweis des Orientierungstest/Einbürgerungstest verlangen.

Es ist eigentlich nur wichtig dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Wenn er in einer Branche arbeitet, die nur befristete Arbeitsangebote bietet, dann muss man das auch anmerken.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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La Mausi
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Antwort #3 - 11.11.2014 um 10:50:55
 
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten,  Bayraqiano und Aras!!

Das hilft uns auf jeden Fall schon weiter.
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La Mausi
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Antwort #4 - 11.11.2014 um 15:03:10
 
Haben jetzt doch noch eine Frage...

Wenn das mit der NE wegen des befristeten Arbeitsvertrags nicht klappen sollte, wie wird dann die AE verlängert? Wahrscheinlich muss man einen extra Antrag stellen, oder? Und wenn die AE verlängert wird, für wie lange in der Regel?

Danke im Voraus für eure Rückmeldung!
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ninnschen
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Antwort #5 - 11.11.2014 um 16:16:52
 
Normalerweise wird bei einem Antrag auf NE, wenn dann die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der Antrag auf NE abgelehnt, aber behelfsweise wird gleichzeitig die Verlängerung der AE beschieden, sodass ihr keinen neuen Antrag stellen müsst. Dauer variiert, aber wahrscheinlich eher für ein bis zwei Jahre.
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La Mausi
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Antwort #6 - 23.11.2014 um 19:43:09
 
Vielen Dank für deine Antwort, ninnschen! Smiley
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