Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater? (Gelesen: 10.261 mal)
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
04.11.2014 um 15:25:23
 
Meine Freundin stammt aus Nigeria und befindet sich zur Zeit in einem laufenden Asylverfahren. Sie ist jetzt im 5. Monat von mir schwanger. Ich bin Deutscher. Jetzt wollte ich eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, doch mir wurde gesagt, ich müsse damit rechnen alle der Behörde wegen der Schwangerschaft entstandenen Kosten erstatten zu müssen. Arztkosten, Geburt im Krankenhaus etc. Ich habe daher noch keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #1 - 04.11.2014 um 19:00:05
 
Ich habe mittlerweile recheriert, das die Unterhaltspflicht des Vaters auch die Kosten für die Geburt umfaßt. Da meine Freundin als Asylantin soweit ich weis über das Sozialamt versicht ist, wird dieses die Kosten bei mir wieder einfordern? Gibt es dazu Erfahrungen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.218

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #2 - 04.11.2014 um 22:46:12
 
In der Regel werden entstehende Kosten erstmal vom Sozialamt getragen, dann aber natürlich vom "unterhaltspflichtigen" Vater auch relativ schnell eingeklagt. Das ist ja auch richtig so, warum soll der Steuerzahler für dein Kind aufkommen?
Vermutlich kommt auch noch ein Betreuungsunterhalt für die Frau dazu nach § 1615 l , §1570 und §1611 BGB...Aber einen Vorteil hat es doch auch, die Asylantin bekommt als "Mutter eines Deutschen" eine AE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #3 - 05.11.2014 um 06:19:49
 
Gilt diese Kostenübernahme auch wenn die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt wird? Ich bin durchaus bereit für das Kind aufzukommen, aber die Krankenhauskosten würden mich in Schwierigkeiten bringen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.218

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #4 - 05.11.2014 um 06:34:52
 
Unterhalt lässt sich meines Wissens bis 30 Jahr später noch einklagen, wenn das Amt einen Titel erwirkt. Und das wird es i.d.R. machen, wenn rauskommt wer der Vater ist.
Mensch steh zu deinem Kind und finde zusammen mit dem Sozialamt und der ABH einen Weg.

PS: Ich verstehe nicht, wie man erst ein Kind zeugen kann und sich dann wegen den Kosten drücken will  Traurig  Sei froh ein Kind zu bekommen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #5 - 05.11.2014 um 06:43:02
 
Soweit ich recherchieren konnte, ist deine Ehefrau Thailänderin.

Ist es überhaupt dein biologisches Kind? Willst du nur die rechtliche Vaterschaft annehmen?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #6 - 05.11.2014 um 08:44:34
 
Volki schrieb am 05.11.2014 um 06:19:49:
Gilt diese Kostenübernahme auch wenn die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt wird? 


http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html Es ist egal, ob vorher oder nachher anerkannt wird.

Volki schrieb am 04.11.2014 um 19:00:05:
Da meine Freundin als Asylantin soweit ich weis über das Sozialamt versicht ist,


1.) ist sie keine Asylantin, sondern wohl eine Asylbewerberin. Und 2.) ist sie nicht "versichert" (dann würde es eh keine Rückforderungen geben), sondern das Sozialamt bezahlt erstmal alle Kosten. Und wird sich diese ggf. wieder zurückholen - sofern bei Dir etwas zu holen ist.

Aras schrieb am 05.11.2014 um 06:43:02:
Ist es überhaupt dein biologisches Kind?

Volki schrieb am 04.11.2014 um 15:25:23:
Sie ist jetzt im 5. Monat von mir schwanger


Davon geht er also wohl aus. Ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber ich würde aus Gründen reichlicher Erfahrung mit solchen Fällen auch erst zu einer Vaterschaftsanerkennung nach einem DNA-Test raten. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #7 - 05.11.2014 um 09:55:14
 
Aras schrieb am 05.11.2014 um 06:43:02:
Soweit ich recherchieren konnte, ist deine Ehefrau Thailänderin.

Nein, Thailänderin ist die Ehefrau, aber das ist ja nebensächlich.

Volki schrieb am 04.11.2014 um 15:25:23:
Meine Freundin stammt aus Nigeria und befindet sich zur Zeit in einem laufenden Asylverfahren

Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #8 - 05.11.2014 um 10:33:30
 
Meines Wissens kann das Kind bei dir familienversichert werden und deine Krankenkasse trägt dann auch die Kosten für das Kind - d.h. auch die Kosten für den Aufenthalt im KKH nach der Geburt. Aber das solltest du (schriftlich) bei deiner Kasse nachfragen.
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #9 - 05.11.2014 um 11:08:35
 
Tina05 schrieb am 05.11.2014 um 10:33:30:
Meines Wissens kann das Kind bei dir familienversichert werden und deine Krankenkasse trägt dann auch die Kosten für das Kind - d.h. auch die Kosten für den Aufenthalt im KKH nach der Geburt. Aber das solltest du (schriftlich) bei deiner Kasse nachfragen. 


Das Kind kann tatsächlich über den Vater familienversichert werden.
Wenn das Kind gesund auf die Welt kommt, was ich den dreien wünsche, dann werden die Kosten des Klinikaufenthaltes des Kindes der Kindsmutter zugeschlagen, d.h. in diesen Fällen übernimmt die Krankenversicherung der Mutter die gesamten Kosten der Entbindung und des anschließenden Aufenthaltes auch für das Kind.
Nur wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung in der Klinik verbleiben muss, werden die Kosten für den Aufenthalt des Kindes von der Krankenversicherung des Kindes - eventuell halt auch über eine Familienversicherung über den Vater - übernommen.

Die Kosten für die Mutter bleiben jedoch in jedem Fall am Vater hängen. Wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt und die Mutter länger in der Klinik bleiben muss, dann können da schnell mal ein paar tausend Euro zusammenkommen. Wir hatten mal einen Vater, der letztendlich für mehr als 20.000 € aufkommen musste.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #10 - 05.11.2014 um 12:02:44
 
Erst einmal Danke für die hilfreichen Antworten. Es ist tatsächlich so, das meine Ex-Frau Thailänderin ist. Wird sind inzwischen geschieden. Meine jetzige Freundin hat sich während des in Frage kommenmden Empfängnis Zeitraum durchgehend bei mir aufgehalten, so daß eine biologische Vaterschaft sicher ist.
Wenn ich die Situation richtig einschätze ist wohl die einzige Möglichkeit der Kostenfalle Krankenhauskosten zu entgehen eine Eheschließung vor der Geburt. Ob das allerdings theoretisch möglich wäre weis ich nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #11 - 05.11.2014 um 12:07:37
 
Volki schrieb am 05.11.2014 um 12:02:44:
Ob das allerdings theoretisch möglich wäre weis ich nicht. 

eine Eheschließung in Deutschland bis zum Entbindungstermin wird kaum mehr möglich sein, weil alleine die Dokumentenüberprüfung zwecks Befreiung vom EFZ einige Monate dauern wird. Und in andere Länder, z.B. Dänemark, darf sie mit ihrem Status auch nicht einreisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #12 - 05.11.2014 um 12:10:19
 
Volki schrieb am 05.11.2014 um 12:02:44:
Ob das allerdings theoretisch möglich wäre weis ich nicht.


theoretisch ganz sicher. Praktisch wohl nicht, da die Befreiung vom EFZ mit ggf. erforderlicher Urkundenüberprüfung wohl geraume Zeit in Anspruch nehmen würde und die werdende Kindesmutter vermutlich auch notwendige Urkunden (Geburtsurkunde, gültigen Reisepass) nicht griffbereit im Nachttisch liegen hat. Oder?

Und bevor die Frage kommt: im laufenden Asylverfahren darf sie nicht nach Dänemark reisen, so dass eine Heirat dort wohl ausscheidet. Gleiches gilt, falls ihr Asylverfahren zwischenzeitlich negativ enden sollte (und ein positiver Ausgang ist beim Herkunftsland Nigeria wohl eher unwahrscheinlich).
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Obst88
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #13 - 05.11.2014 um 12:26:56
 
Selbst wenn sie nach Dänemark fahren würde, was sie nicht darf, werden die dortigen Behörden sie nicht verheiraten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylantin schwanger Übernahme der Krankenhauskosten durch Vater?
Antwort #14 - 05.11.2014 um 12:41:58
 
Man könnte ja noch versuchen die Schwangere über eine PKV vollzuversichern. Es gibt zwar keinen Anspruch, könnte aber bei Erfolg die Kosten übersichtlich halten.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema