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Aufenthaltserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen mit Werksvertrag / Arbeitsüberlassungsvertrag (Gelesen: 725 mal)
Mizo
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Beiträge: 13

rüsselsheim, Morocco
rüsselsheim
Morocco
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen mit Werksvertrag / Arbeitsüberlassungsvertrag
03.11.2014 um 12:41:55
 
Hallo zusammen,
ich bin ein Marokkaner, ich habe hier studiert und mein Studium absolviert
In einem Vorstellungsgespräch bei einer Diensleistung-firma wurde mir vorgeschlagen, im Rahmen eines Werksvertrags oder im Rahmen eines arbeitnehmer-überlassungsvertrag zu arbeiten.
Meine Frage ist, mit welche Art von Verträge kann ich eine Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Vielen Dank
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen mit Werksvertrag / Arbeitsüberlassungsvertrag
Antwort #1 - 03.11.2014 um 12:52:42
 
Mizo schrieb am 03.11.2014 um 12:41:55:
Meine Frage ist, mit welche Art von Verträge kann ich eine Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Du kannst grundsätzlich eine normale Aufenthaltserlaubnis § 18 Abs. 4 AufenthG i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 3 BeschV oder - bei entsprechendem Gehalt - eine Blaue Karte/EU bekommen.

Wobei die Erteilung der erstgenannten im Ermessen der Behörde steht und es m.E. nicht ermessensfehlerhaft wäre, wenn die ABH sich an § 40 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG orientiert und bei Arbeitnehmerüberlassung ablehnt. Kann also sein, dass Du Dir etwas "Richtiges" suchen musst.
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