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Elterngeld bzw Kindergeld für Malaysische Familie (Gelesen: 1.165 mal)
Havanna
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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30.10.2014 um 19:09:26
 
Hallo an alle,

hat eine malaysische Familie, die seit April ununterbrochen in Deutschland lebt Anspruch auf Elterngeld oder Kindergeld? Das Kind geht hier zur Schule. Derr Herr bekam ein Stipendium in Malaysia. Soviel ich mitbekommen habe, hat er sich dort verpflichtet, nach Beendigung seines Studiums nach Malaysia zurückzukehren. Darf er sich in Deutschland keine Arbeit suchen, nachdem er sein Studium beendet hat? Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.10.2014 um 19:14:54
 
für Elterngeld dürfte das Kind zu alt sein. Ob Kindergeld ausgezahlt werden kann richtet sich nach § 62 EstG, wenn der Mann also eine AE § 16 I hat, wird es nicht gehen. Ggf. hätte aber die Ehefrau Anspruch falls eine AE § 30 AufenthG vorliegt.

Er kann sich hier Arbeit suchen, nach entsprechenden Mitteilungen des BMI an die Bundesländer sind solche Zusagen für die Rückkehr nur für den Ausländer, nicht aber für die dt. Behörden bindend (eventuelle Probleme mit dem malaysischen Staat wären auch seine Sache!). Ausnahmen sind aber bei Gesundheitsberufen zu machen.
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Havanna
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.10.2014 um 19:25:12
 
Also der Ehemann hat ein Studentenvisum soviel ich weiß. Ich frage mal nach danke.
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