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Auswandern von Spanien nach Deutschland (Gelesen: 2.533 mal)
Tobias.76
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i4a rocks!


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26.10.2014 um 16:44:16
 
Hallo zusammen.
Mein Onkel lebt mit seiner Familie (Frau und 3 Kinder) in Spanien. Die jetzige Lage für ihn und seiner Familie sieht in Spanien nicht gut aus.  Er hat dort gearbeitet, aber nie einen festen Vertrag bekommen.  Im Notfall hat er in Belgien gearbeitet, musste aber nach kurzer Zeit wieder zurück nach Spanien, weil die Arbeit befristet war.  Er lebt quasi mit seiner Familie in Spanien in Armut und kann seinen Kindern kaum mehr versorgen.  Mein Onkel ist gerade bei mir in Deutschland zu Besuch und möchte hier gerne eine Arbeit aufnehmen.  Seine Familie hat er in Spanien gelassen und er hofft und wünscht sich, dass er seine Familie gemeinsam in Deutschland anmelden kann und normal Leben können.  Jetzt möchte mein Onkel erstmal sich hier anmelden (Meldepflicht). Jetzt ist er auf Arbeitssuche. Wer weiß wann er eine Stelle kriegt.  Hat er solange recht auf Arbeitslosengeld,  bis er einen Job findet?
Und meine andere Frage.  Wenn z. B. Mein Onkel einen Job hat,  kann er dann seine Familie nach Deutschland holen (Familienzusammenführung)?  Was hat mein Onkel für Rechte? 
Er hat den spanischen Pass. 
Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
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Aras
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Antwort #1 - 26.10.2014 um 16:56:24
 
Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da er nur zur Arbeitssuche in Deutschland ist. Außer er hat irgendeinen Anspruch in SPanien, dann kann er diesen Anspruch per PD-U1 oder PD-U2 hier her transferieren.

Sobald er einen Tag gearbeitet hat, kann er auch aufstocken. Z.B. 450 € Job. Theoretisch kann dann gleich die ganze Familie hierherkommen und auch von den Aufstockerleistungen profitieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tobias.76
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Antwort #2 - 26.10.2014 um 22:19:55
 
Muss mein Onkel sich beim Arbeitsamt bzw.  Jobcenter Arbeitssuchend melden?  Wenn ja,  beim jobcenter oder Arbeitsagentur?
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Aras
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Antwort #3 - 26.10.2014 um 22:23:58
 
Um was zu erreichen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tobias.76
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Antwort #4 - 27.10.2014 um 07:02:49
 
Vielleicht kann die Arbeitsagentur ihm eine Arbeitsstelle suchen.
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Seoman305
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Antwort #5 - 27.10.2014 um 10:25:05
 
Die werden höchstens unterstützend tätig, aber suchen nicht "für" ihn, das liegt schon an ihm selbst. Er sollte sich auf seine eigene Arbeitsplatzsuche konzentrieren. Also schauen welchen Beruf er hat, Qualifikationen usw. Und vor allen Dingen Deutsch üben, je nachdem was er ist , z.B. Handwerker etc. wird das sonst evtl. schwer.
Kenne mehrere Städte die gezielt nach spanischen Arbeitskräften suchen (Altenpflege etc.)
Wg. Fmailiennachzug: Sind die Kinder denn auch EU-Bürger? Volljährig? Ansonsten muss evtl. LU gesichert sein etc.?
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Aras
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Antwort #6 - 27.10.2014 um 10:33:02
 
Seoman305 schrieb am 27.10.2014 um 10:25:05:
Wg. Fmailiennachzug: Sind die Kinder denn auch EU-Bürger? Volljährig? Ansonsten muss evtl. LU gesichert sein etc.?


Das würde ich mal sagen: Nein.

Ein Deutscher darf ja auch leibliche minderjährige Kinder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben (warum auch immer) in die BG aufnehmen. Der Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein. Es muss nur einer der beiden Elternteile die Arbeitnehmerfreizügigkeit erfüllen.

Oder man macht Gewerbeanmeldung und beruft sich auf Niederlassungsfreiheit und geht ernsthaft seinem Gewerbe nach...

In beiden Fällen hätte der EU-Bürger und seine Familienangehörige Anspruch auf aufstockende Leistungen.
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Tobias.76
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Antwort #7 - 27.10.2014 um 22:08:20
 
Ja, seine Kinder haben einen spanischen Pass. 

Wir waren heute beim Arbeitsamt gewesen und hat sich dort angemeldet, also Arbeitssuchend. Aber er muss ein sogenanntes pd u1 aus Spanien besorgen.  Was ist das genau?
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T.P.2013
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Antwort #8 - 28.10.2014 um 00:50:34
 
Tobias.76 schrieb am 27.10.2014 um 22:08:20:
... Aber er muss ein sogenanntes pd u1 aus Spanien besorgen.  Was ist das genau?


Hallo,

das ist ein Nachweis, mittels dessen die Zeiten nachgewiesen werden, die für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigten sind.
Also quasi der spanische Versicherungsverlauf in Bezug auf Arbeitslosenversicherung + Leistungsinanspruchnahme, wenn ich nicht irre.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #9 - 28.10.2014 um 07:43:00
 
Aras schrieb am 26.10.2014 um 16:56:24:
Außer er hat irgendeinen Anspruch in SPanien, dann kann er diesen Anspruch per PD-U1 oder PD-U2 hier her transferieren.


Falls er in Belgien gearbeitet hat, dann sollte er auch Zeiten aus Belgien nachweisen..
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