jack28 schrieb am 18.10.2014 um 20:38:58:wenn nein gehen wieder paar hundert euro futsch für ne staatsangehörigkeit was ich nicht haben will
Du verwechselst hier was, wie ich das sehe hat er doch die Staatsangehörigkeit. Du hast ihn nur nicht registriert. Das kann in Zukunft massive Problem für ihn bedeuten.
Ich kenn fälle in Osteuropa da durfte die Kindesmutter und Kind bei einer Besuchsreise erst wieder ausreisen, als das Kind ordentlich nachregistriert wurde und einen Pass des Landes hatte.
Natürlich liesen sich die Behörden in dem speziellen Fall dann einige Wochen Zeit.
Erspar deinem Kind Probleme, registrier es nach, und dann könnt ihr ggf. die Ausbürgerung aus der 2. Staatsangehörigkeit betreiben.
Auch wenn die Behörden des zweiten Heimatstaates zur Zeit keine Ahnung von dem neuen Staatsbürger haben, heißt das dann nicht das sie es nicht mitbekommen. Wenn z.B Kindesmutter und Kind unterschiedliche Pässe haben. Verkaufe die Grenzbeamten nicht für dumm.
jack28 schrieb am 18.10.2014 um 20:20:05: kann sein nach 23jahren entscheiden und so.und so erspare ich dem stress.
Nein so generierst du maximal Stress, er muss ja , nach jetziger Gesetzeslage die Ausbürgerung aus einer Staatsangehörikeit betreiben, für die er,
dank dir, keinen Nachweis hat. Viel Spass dabei, wenn dann die ausländischen Behörden keine Lust haben noch irgendwas zu machen, dein Kind wird es dir danken.