Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum? (Gelesen: 2.929 mal)
guidy91
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
14.10.2014 um 23:10:27
 
Hallo,
Kann man einen Minijob Antrag (falls man einen finden könnte) als Erwerbstätigkeit für Antrag auf ein Arbeitsvisum in Deutschland bei der Botschaft vorlegen?

Wenn nicht könnt ihr bitte mir die Voraussetzungen für eine solche Erwerbstätigkeit nennen?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #1 - 14.10.2014 um 23:36:50
 
Sinn und Zweck der Arbeitserlaubnis ist es, Mängel bei bestimmten Berufen und allgemein auch die Sozialkassen zu füllen. Mit einem Minijob werden erstens keine Sozialbeiträge gezahlt und zweitens sind Minijobs meist Tätigkeiten, die keine Qualifikation bedürfen.

Also mit einem Minijob hast du keine Chance.

Was für eine Qualifikation hast du? Was hast du generell vor?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #2 - 15.10.2014 um 01:34:07
 
guidy91 schrieb am 14.10.2014 um 23:10:27:
Kann man einen Minijob Antrag (falls man einen finden könnte) als Erwerbstätigkeit für Antrag auf ein Arbeitsvisum in Deutschland bei der Botschaft vorlegen?


Den Antrag kann man stellen, Erfolgsaussichten sehr gering. Insbesonder wenn er noch Ansprüche als Aufstocker hätte. Das wäre ja dann eine dirkete Einwanderung ins Sozialsystem, das will man unbeding vermeiden,

guidy91 schrieb am 14.10.2014 um 23:10:27:
Wenn nicht könnt ihr bitte mir die Voraussetzungen für eine solche Erwerbstätigkeit nennen?


In Deutschland anerkannte Ausbildung oder Hochschulstudium in einem Mangelberuf. IT, Ingenieure, Ärzte, Pflegerberufe.

Dazu ein Stellenzusage, und wenn notwendig, eine Vorrangprüfung oder eine Mindesteinkommen.

Wege §18 bis $21 AufenthG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
guidy91
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #3 - 17.10.2014 um 12:23:10
 
Hallo, vielen Dank für eure Antworte.

Es geht um eine Frau, die 48 Jahre alt ist und momentan in Syrien wohnt. Sie hat Elektrotechnik (Richtung Energietechnik) studiert und arbeitet seit 20 Jahren in Syrien.
Sie hat aber geringe deutsche Kenntnisse.
Hat sie irgendwelche Chancen falls sie Deutsch lernt oder muss sie schon an einer deutschen Hochschule studiert haben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #4 - 17.10.2014 um 12:29:30
 
Sie hat Chancen, da Ingenieur in Elektrotechnik als Mangelberuf deklariert ist.

Welche Staatsangehörigkeit hat sie?
Welche Sprachen spricht sie?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #5 - 17.10.2014 um 12:31:45
 
guidy91 schrieb am 17.10.2014 um 12:23:10:
Sie hat Elektrotechnik (Richtung Energietechnik) studiert und arbeitet seit 20 Jahren in Syrien.

Das ist m.M. nach ein Mangelberuf. D.h. wenn sie einen Job mit einem Gehalt von mehr al 37.200€/Jahr (dieser Beitrag ändert sich jährlich) kann sie eine Blue Card beantragen und hier arbeiten.
Ob sie deutsch kann oder nicht hat nur den Arbeitgeber zu interessieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #6 - 17.10.2014 um 20:19:12
 
guidy91 schrieb am 17.10.2014 um 12:23:10:
Sie hat aber geringe deutsche Kenntnisse.
Hat sie irgendwelche Chancen falls sie Deutsch lernt oder muss sie schon an einer deutschen Hochschule studiert haben? 


Manche deutsche Arbeitgeber reichen auch gute Englischkenntinisse. Sie muss nicht an einer DEU Hochschule studiert haben, der Abchluss muss aber mit einem deutschen Vergleichbar sein. Helfen tut da die ANABIN Datenbank.

Und zudem gibt es die Blue Card in fast allen europäischen Ländern, sie kann sich ja acuh dort bewerben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
guidy91
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #7 - 17.10.2014 um 22:07:25
 
Danke für eure schnelle Antworte.

Aras schrieb am 17.10.2014 um 12:29:30:
Welche Staatsangehörigkeit hat sie?
Welche Sprachen spricht sie?


sie ist syrisch und spricht Arabisch, nur ein bisschen Englisch und lernt Deutsch im Moment.

grisu1000 schrieb am 17.10.2014 um 20:19:12:
Manche deutsche Arbeitgeber reichen auch gute Englischkenntinisse. Sie muss nicht an einer DEU Hochschule studiert haben, der Abchluss muss aber mit einem deutschen Vergleichbar sein. Helfen tut da die ANABIN Datenbank.

Und zudem gibt es die Blue Card in fast allen europäischen Ländern, sie kann sich ja acuh dort bewerben.


Ich habe in ANABIN geguckt aber irgendwie habe ich das Gefühl dass ihr Beruf den verfügbaren Berufen da nicht ganz entspricht. Da gibt es nur Elektroniker und keine Elektrotechniker oder ist das dasselbe?

Und wenn sie z.B. eine Arbeit gefunden hat wo jeder die machen kann (in einer Fabrik oder so) mit einem Gehalt von weniger als 37.200€/Jahr hat sie überhaupt keine Chancen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #8 - 17.10.2014 um 22:23:43
 
Im Zweifel kannst du ihr Hochschulzeugnis übersetzen lassen und bei der ZAB das Zeugnis bewerten lassen.

http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen-fuer-auslaendische-hochschulqualifikat...

Kostet 200 € und du hast dann die Sicherheit dass es ein anerkanntes Studium ist.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mini Job als Erwerbstätigkeit für Antrag auf Visum?
Antwort #9 - 17.10.2014 um 23:42:57
 
guidy91 schrieb am 17.10.2014 um 22:07:25:
eine Arbeit gefunden hat wo jeder die machen kann (in einer Fabrik oder so) mit einem Gehalt von weniger als 37.200€/Jahr hat sie überhaupt keine Chancen?


dann greift die Bluecard Regelung nicht.
Dann kommt es darauf an, was für eine Arbeit das ist und wer sonst noch zur Verfügung steht, diese Arbeit auszuüben ... und ob das GEhalt den LU deckt. Die Chancen sind nicht groß, wenn jeder die Arbeit machen kann, steht jeder verfügbare Arbeitslose zur Verfüung und sie darf die Stelle nicht bekommen.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema