Ich empfehle Dir nicht auf den Ratschlag von reinhard zu hören und bereits jetzt proaktiv auf die
ABH zuzugehen. Aussitzen möchten die Behörden gern, damit sie in Ruhe gelassen werden. Ihr seid Kunde, ihr habt ein Anliegen und die Behörden haben entsprechend die Aufgabe, auf Kundenrückfragen und Anliegen zu antworten. Ganz einfach.
Schau auf die Homepage der für Dich zuständigen Ausländerbehörde, prüfe welche Dokumente dort gewünscht/gefordert werden (falls es dort aufgelistet steht) bei der
FZF. Beschaffe alle denkbaren Dokumente (zB Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Grundbuchauszüge bei Eigentum oder ähnliches, Kopie der Reisepässe / Ausweise usw) und arbeite diese bereits jetzt dem zuständigen Sachbearbeiter zu. So ist er bereits im Vorfeld über den Fall informiert, den er zu entscheiden hat. Du kannst so viel Zeit sparen. Alternativ gehst Du persönlich hin, stellst Dich vor und gibst die Unterlagen ab.
Ich habe es in meinem Fall so gemacht, daher hatten wir 1 Tag nach Eingang der Unterlagen in der
ABH bereits die Genehmigung und Zusage über das erteilte Visum.
Teilweise fordern die
ABH Dokumente, die nicht rechtmässig sind. Dennoch versuchen viele
ABH, so viele Infos wie möglich ein zu kassieren. Ist nicht professionell, liegt aber auch an der Qualifikation der MA dort und internen, teils unrechtmässigen Arbeitsanweisungen. Entweder spielst Du das Spiel so mit und arbeitest die Dokumente zu (spart Zeit und Nerven) oder Du gehst den formell korrekten Weg und regelst alles auf dem schriftlichen Weg und bittest um entsprechende schriftliche Begründungen. Viele Dokumente (wie Gehaltsabrechnungen zB) werden nicht benötigt, dieser Weg dauert aber eben etwas länger - hat aber auch etwas mit Datenschutz und Privatsphäre zu tun.
Wenn Dein Mann hier ist, müsst ihr die
AE für ihn beantragen. Hier habt ihr das Recht, 3 Jahre zu beantragen. Viele
ABH möchten keine
AE für 3 Jahre für Neukunden geben und bieten 1 Jahr oder 1,5 Jahre an. Dies sind für euch Mehrkosten und höherer Aufwand (neue Bilder, neue Bearbeitungsgebühr, wieder 2 mal zur ABH) und Umsatz für die
ABH. Daher solltet ihr schriftlich die
AE für 3 Jahre beantragen. So ist sichergestellt, das ihr eine schriftliche Antwort erhaltet. Die 3 Jahre dürfen nur nicht gegeben werden, wenn begründete Zweifel an der Ehe festgestellt werden. Diese werden euch so dann kommuniziert, was oftmals schwer ist für die
ABH sich hier Zweifel "auszudenken" und schriftlich zu dokumentieren.
Auch diesen Fall habe ich persönlich so erlebt. Der Sachbearbeiter hat abgelehnt 3 Jahre zu geben, "weil wir das immer so machen". Ich habe dann aufgezeigt, das dies keine Begrüdung ist, der Teamleiter kam und 1 Minute später wurden 3 Jahre genehmigt. Ganz gutes Beispiel, das rechtliche Rahmenbedingungen gern umgangen werden von den MA der
ABH.
In meinem Fall hat die
FZF 4 Wochen gedauert, davon waren ca. 3,5 Wochen für das Versenden der Unterlagen von der Botschaft zum Amt Köln, wo die ganzen Sachen dokumentiert und sortiert werden und zu den
ABH in Deutschland weitergesendet werden (und Sicherheitsprüfungen, die im Hintergrund laufen). Diesen Zeitraum kannst Du nicht beeinflussen, da es über Konsulatspost abgewickelt wird und die Kuriere nicht täglich unterwegs sind. Aber den Bearbeitungszeitraum vor Ort kannst Du soweit möglich versuchen, zu minimieren!