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Ich bin neu hier und habe eine Frage zur FZF (Gelesen: 3.302 mal)
biankamaria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich bin neu hier und habe eine Frage zur FZF
06.10.2014 um 17:57:14
 
Hallo, ich bin hier ganz neu , und wahrscheinlich ist diese Frage schon zig mal gestellt worden,  Zwinkernd , aber ich habe keine Antwort für mich gefunden.
Also mein Mann stellt morgen den Antrag auf Familienzusammenführungsvisa, in Tunis. Verheiratet sind wir seit Mai und A1 Test hat er auch. Also alles im Grünen Bereich. Meine Frage nun, wie lange dauert das in etwa bis wir Nachricht, bzw das Ok bekommen, oder bis ich von hier was bekomme?? Ich hoffe ich nerve nicht mit diesem Beitrag, aber ich habe nichts gefunden, das meine Frage beantwortet.
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reinhard
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Antwort #1 - 06.10.2014 um 18:20:17
 
Bis die Unterlagen hier sind, dauert es vier bis sechs Wochen.

Es wird dann eine Anfrage an die Sicherheitsbehörden gestellt, ob er bekannt bzw. gefährlich ist. Die Antwort ist meistens: Kennen wir nicht, alles okay. Die Antwort kommt nach vier bis zwölf Wochen. Das ist allerdings behörden-intern, davon bekommt er nichts mit (und Du erst recht nicht).

In der Regel wird gleichzeitig alles durchgesehen, ob von Dir noch was fehlt, dann bekommst Du einen Brief.

Wann es fertig ist, kann allerdings niemand sagen. Aber wenn Du am 10. November noch nichts gehört hast, melde Dich hier noch mal.
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biankamaria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.10.2014 um 06:44:05
 
DAnke schön, ich bin so nervös und wollte einfach mal fragen, wie lange es dauert,
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.10.2014 um 07:54:04
 
Ich empfehle Dir nicht auf den Ratschlag von reinhard zu hören und bereits jetzt proaktiv auf die ABH zuzugehen. Aussitzen möchten die Behörden gern, damit sie in Ruhe gelassen werden. Ihr seid Kunde, ihr habt ein Anliegen und die Behörden haben entsprechend die Aufgabe, auf Kundenrückfragen und Anliegen zu antworten. Ganz einfach.

Schau auf die Homepage der für Dich zuständigen Ausländerbehörde, prüfe welche Dokumente dort gewünscht/gefordert werden (falls es dort aufgelistet steht) bei der FZF. Beschaffe alle denkbaren Dokumente (zB Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Grundbuchauszüge bei Eigentum oder ähnliches, Kopie der Reisepässe / Ausweise usw) und arbeite diese bereits jetzt dem zuständigen Sachbearbeiter zu. So ist er bereits im Vorfeld über den Fall informiert, den er zu entscheiden hat. Du kannst so viel Zeit sparen. Alternativ gehst Du persönlich hin, stellst Dich vor und gibst die Unterlagen ab.
Ich habe es in meinem Fall so gemacht, daher hatten wir 1 Tag nach Eingang der Unterlagen in der ABH bereits die Genehmigung und Zusage über das erteilte Visum.

Teilweise fordern die ABH Dokumente, die nicht rechtmässig sind. Dennoch versuchen viele ABH, so viele Infos wie möglich ein zu kassieren. Ist nicht professionell, liegt aber auch an der Qualifikation der MA dort und internen, teils unrechtmässigen Arbeitsanweisungen. Entweder spielst Du das Spiel so mit und arbeitest die Dokumente zu (spart Zeit und Nerven) oder Du gehst den formell korrekten Weg und regelst alles auf dem schriftlichen Weg und bittest um entsprechende schriftliche Begründungen. Viele Dokumente (wie Gehaltsabrechnungen zB) werden nicht benötigt, dieser Weg dauert aber eben etwas länger - hat aber auch etwas mit Datenschutz und Privatsphäre zu tun.

Wenn Dein Mann hier ist, müsst ihr die AE für ihn beantragen. Hier habt ihr das Recht, 3 Jahre zu beantragen. Viele ABH möchten keine AE für 3 Jahre für Neukunden geben und bieten 1 Jahr oder 1,5 Jahre an. Dies sind für euch Mehrkosten und höherer Aufwand (neue Bilder, neue Bearbeitungsgebühr, wieder 2 mal zur ABH) und Umsatz für die ABH. Daher solltet ihr schriftlich die AE für 3 Jahre beantragen. So ist sichergestellt, das ihr eine schriftliche Antwort erhaltet. Die 3 Jahre dürfen nur nicht gegeben werden, wenn begründete Zweifel an der Ehe festgestellt werden. Diese werden euch so dann kommuniziert, was oftmals schwer ist für die ABH sich hier Zweifel "auszudenken" und schriftlich zu dokumentieren.

Auch diesen Fall habe ich persönlich so erlebt. Der Sachbearbeiter hat abgelehnt 3 Jahre zu geben, "weil wir das immer so machen". Ich habe dann aufgezeigt, das dies keine Begrüdung ist, der Teamleiter kam und 1 Minute später wurden 3 Jahre genehmigt. Ganz gutes Beispiel, das rechtliche Rahmenbedingungen gern umgangen werden von den MA der ABH.

In meinem Fall hat die FZF 4 Wochen gedauert, davon waren ca. 3,5 Wochen für das Versenden der Unterlagen von der Botschaft zum Amt Köln, wo die ganzen Sachen dokumentiert und sortiert werden und zu den ABH in Deutschland weitergesendet werden (und Sicherheitsprüfungen, die im Hintergrund laufen). Diesen Zeitraum kannst Du nicht beeinflussen, da es über Konsulatspost abgewickelt wird und die Kuriere nicht täglich unterwegs sind. Aber den Bearbeitungszeitraum vor Ort kannst Du soweit möglich versuchen, zu minimieren!
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Antwort #4 - 08.10.2014 um 09:24:47
 
Eins schrieb am 08.10.2014 um 07:54:04:
bereits jetzt proaktiv auf die ABH zuzugehen.


fein, und was soll die ABH machen, wenn der Antrag in der AV (vermutlich) erst gestern gestellt wurde?
gut: Wenn es eine kleine ABH ist, dann wissen die, dass da was kommen *wird* (aber das erfahren sie auch von der AV)
wenn es eine große ABH ist, dann werden die Leute dort nur von der Arbeit abgehalten und die Bearbeitung aller anderen Anträge dauert länger

Eins schrieb am 08.10.2014 um 07:54:04:
Aussitzen möchten die Behörden gern, damit sie in Ruhe gelassen werden.

Das kann keine ABH aussitzen, sie werden eine Stellungnahme abgeben müssen -- aber eben erst, wenn der Antrag von der AV bei ihnen ist.

Eins schrieb am 08.10.2014 um 07:54:04:
Ihr seid Kunde, ihr habt ein Anliegen und die Behörden haben entsprechend die Aufgabe,

richtig, der Kunde ist der Antragsteller und zwar bei der AV, NICHT bei der ABH (noch nicht)

Eins schrieb am 08.10.2014 um 07:54:04:
wenn begründete Zweifel an der Ehe festgestellt werden

nein, bei "begründeten" Zweifel geht die ABH von Scheinehe aus und wird schon gar nicht der FZF zustimmen, sondern erst diese Zweifel ausräumen müssen.
WEnn das FZF Visum gegeben wurde, dann ist von Scheinehe nicht mehr die Rede.
Aber schon "Restzweifel" (und die kann man immer haben) genügen, um keine AE für 3 Jahre zu geben


Eins schrieb am 08.10.2014 um 07:54:04:
Zweifel "auszudenken"

man braucht "Restzweifel" sich gar nicht auszudenekn, man kann sie einfach haben.


Eins schrieb am 08.10.2014 um 07:54:04:
"weil wir das immer so machen"

da hast du Recht, das darf so nicht sein.


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biankamaria
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Antwort #5 - 08.10.2014 um 16:35:58
 
Lieben dank für alle Antworten, ich bin sowas von nervös, weil ich habe so vieles schon gelesen, in anderen Foren, dann habe ich hier nichts gefunden und ja, ich habe denke ich mal 'Glück, weil ich hier in Kerpen bin, also kleine behörde denke ich mal und ich werde morgen mal anrufen bei dem Sachbearbeiter. Mein Mann hat heute Visaantrag abgegeben und die haben ihn in Tunis auch gefragt, wie lange wir uns kennen, woher etc . Ja, wir kennen uns schon etwas länger, 3 Jahre immerhin und haben erst jetzt geheiratet. Ich bin halt so skeptisch, weil ich immer höre bei Altersunterschied wird immer gleich auf Scheinehe getippt und so weiter und so fort. Ich persönlich finde , das liegt im Auge des Betrachters. Aber gut, danke nochmal für die Hilfe
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Antwort #6 - 08.10.2014 um 16:49:32
 
Ich bleibe bei meinem Rat, erst die Behörde in Ruhe arbeiten zu lassen und nicht durch unnötige Anrufe zu stören. Da der Antrag erst in vier bis sechs Wochen vorliegt, führen Anrufe lediglich zu einer Verzögerung, aber nicht zu einer Informationen, die wirklich etwas bringt.
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Antwort #7 - 08.10.2014 um 17:22:21
 
biankamaria schrieb am 08.10.2014 um 16:35:58:
  ich werde morgen mal anrufen bei dem Sachbearbeiter. Mein Mann hat heute Visaantrag abgegeben


Du willst nicht wirklich 1 Tag nach Abgabe des Antrages anrufen, oder doch? Was soll Dir die AHB sagen? "Der Antrag liegt mir erstaunlicherweise noch nicht vor"? 
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Antwort #8 - 09.10.2014 um 12:46:04
 
Man kann sich sogar VOR der Antragsabgabe mit der ABH in Verbindung setzen; wie darauf reagiert wird, kommt einzig und allein auf die Mitarbeiter dort und deren Vorgehensweisen an. Klar, dass Arbeitsbelastung und Grösse eine Rolle spielen.

Man kann der TS z.B. sagen, welche Unterlagen sie beizubringen hat und, man höre und staune, man kann sie sogar vorab entgegennehmen. Bei der FZF meiner Frau hat das wunderbar funktioniert, sehr unkompliziert. Natürlich klappt das nicht überall, aber fragen kostet nichts, und im günstigen Falle hat man Wartezeit gespart, weil der Mitarbeiter die Unterlagen schon greifbar hat, wenn der Antrag aus der AV eintrudelt.

Ich weiss auch nicht, was ich immer von dieser Aussage halten soll, Rückfragen halten "von der Arbeit ab". Rückfragen und Nachfragen sind TEIL der Arbeit und nichts anderes. Das ist in jedem Bürojob so, auchbei einer ABH. Ich werde auch oft unterbrochen in einer Tätigkeit, es würde mir aber nicht einfallen, das als "von der Arbeit abhalten" zu bezeichnen, es gehört zu meiner Arbeit, auch zwischendurch auf Fragen zu antworten.
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Antwort #9 - 09.10.2014 um 16:08:59
 
So meine Lieben, ich habe heute dort angerufen, man höre und Staune, der Antrag war bereits überspielt, es war ein sehr nettes 'Gespräch, nun gebe ich gleich Mietvertrag und Gehaltsnachweis ab, dann liegt das schon da und dann mal schauen, aber danke für alle Antworten
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Antwort #10 - 09.10.2014 um 16:23:38
 
Gehaltsnachweis würde ich nicht abgeben, geht die im Rahmen der FZF nichts an! Ob reich oder arm ändert nichts an der Bewertung dieses Themas!
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