Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
A1 in Deutschland erwerben? (Gelesen: 3.525 mal)
klausito
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag A1 in Deutschland erwerben?
14.09.2014 um 05:23:19
 
Hallo zusammen!
Ich bin mit einer Kolumbianerin verheiratet. Meine Frau hat jetzt zum zweiten Mal den Test beim Goethe Institut gemacht und hat wieder nicht bestanden. Die Vorbereitung beim GI in Cartagena ist der absolute Witz!
Ist es möglich, das der Nachweis A1 auch hier in Deutschland gemacht wird? Wie sieht es aus, wenn meine Frau mit einem Studienvisum nach Deutschland zum Ehemann kommt? Hat jemand Erfahrung bei solcher Situation?
Ich bin dankbar für eure Antworten.

Saludos, klausito
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fijifranny
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 65

laupheim, Germany
laupheim
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #1 - 14.09.2014 um 07:51:13
 
Studienvisum kamm man mal probieren aber dann muss sie wieder zurueck. Und Studienvisum OHNE wirklich studieren zu wollen wuerde ich nicht machen. das ist ein zu grosser Umweg finde ich. Denn, wahrend Sie auf dieses Visum wartet, und die sache vorbereitet kann sie schon lange einen richtigen Kurs machen (denn Sie wuerde ja sowiso viel Geld fuer den Flug ausgeben..also damit lieber einen Kurs machen)WO bereitet sie sich denn vor? Es gibt ja online sample tests, aber deine Frau weiss ja jetzt ungefaehr was zu erwarten ist. Also ich habe noch nie gehoert dass man den A1 Test in D machen kann (sonnst wuerden sicher alle diesen Weg gehen) AUSSER natuerlich sie kommt mit einem anderem Visum (Schengen,usw) nach D und macht am Goethe Institut dort den Kurs mit. Also wir haben einfach Urlaub genommen und einen Intensive Kurs in Thailand mitgemacht und es hat sofort geklappt. Das dauert 8 wochen. ALso ich finde man muss am Goethe Institut den Kurs machen, weil die dich DIREKT auf den test vorbereiten. Bzw man lernt GENAU die sachen die auch im test gefragt werden. Du hast noch Glueck dass deine Frau das ABC kann, denn ich kenne viel Maedchen die nur Thai Buchstaben schreiben koennen und den Test, trotz gutem muendlichen Deutsch nicht bestehen,da sie nicht lesen u schreiben koennen. :/ Also-Goethe Instiitut suchen, dort ein Zimmer nehmen und los ! in 2 Monaten ist dann schluss mit der sache ! Sie kann ja schon was und kann auch nach einem Monat den test versuchen...

=======

Moment, hab gerade gesehen dass die bereits am GI war..nanu? hat sie nur die Vorbereitung oder einen Kurs mitgemacht?

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.09.2014 um 15:50:19 von Daddy » 
Grund: Folgepost angefügt... 
 
IP gespeichert
 
klausito
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #2 - 14.09.2014 um 08:06:20
 
Erstmal danke für deine Antwort!
Meine Frau war in Cartagena beim GI und hat dort den ersten Test gemacht. Leider durchgefallen. Dann war sie in Bogota. Auch Pech gehabt....
Jetzt haben wir überlegt, das sie event. mit dem Schengen-Visum hierher kommt. Und dann hier einen Schule/GI besucht. Vor Ort lernt man die Sprache eh viel einfacher, ging mir mit meinem Spanisch in Kolumbien genauso. Aber sie muss dann trotzdem wieder zurück nach Kolumbien, um das nationale Visum zu beantragen. Richtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tape
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Am Bodensee, Baden-Württemberg, Germany
Am Bodensee
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #3 - 14.09.2014 um 09:41:47
 
hallo,
ich hatte das gleiche Problem-zwar in Kenia-aber ich denke es macht da keinen Unterschied.Ich habe auch alles probiert-auch mit Berlin auseinandersetzt wegen Härtefallregelung usw.---meine ist 5 !!!! mal beim Göthe Institut dort durchgefallen...aber es hilft eben alles nichts.Sie muß das A1 dort bestehen sonst kein Visum...
also ich habe dann mit einen Lehrer dort vor Ort gesprochen der ihr dann Privatunterricht gegeben hat...war zwar teuer aber sie hat dann bestanden...in einer Klasse mitzuhalten wenn man es etwas schwer mit dem lernen hat ist nicht so einfach...der Stoff geht immer weiter aber deine Frau hängt ewig hinterher...
meiner Meinung nach sollte sie zu einem ihrer Lehrer gehen und nach Privatunterricht fragen...nicht mehr in der Klasse.Eventuell kennt sie oder der Lehrer ja auch einen anderen Lehrer der Privatunterricht gibt....der Test muß dann natürlich beim Götheinstitut gemacht werden-was anderes wird hier in D nicht anerkannt...da kann man sich dann aber immer mit anmelden-auch wenn man nicht zur Klasse gehört...das wäre meine Idee.
Bei meiner frau hat es dann geklappt-und laut Auskunft des Privatlehrers hinterher...sie hätte es nie in der klasse geschafft..weil auch schon das Basiswissen gefehlt hat...auf einer Mauer mit vielen Lücken kann man kein haus bauen...so sagte er...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
klausito
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #4 - 14.09.2014 um 09:53:11
 
Hallo Tape
Ja, ich denke, das ist wohl der einzige Weg. Meine Frau ist näturlich total geknickt und frustriert, weil sie eigentlich schon ganz gut Deutsch kann. Es ist mir auch etwas schleierhaft, wie Leute (Mitschüler meiner Frau) einen Test besten konten, ohne das ausreichende sprachliche Fundament zu haben. Bei denen hat es funktioniert. Schon seltsam. Ich will ja nichts behaupten, aber es scheint doch ein großer "Markt" für das GI zu sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tape
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Am Bodensee, Baden-Württemberg, Germany
Am Bodensee
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #5 - 14.09.2014 um 11:10:19
 
Ja es ist manchmal nicht so ganz nachzuvollziehen WER den Test besteht und wer nicht....hab ich auch erlebt.
Aber ich habe mich persönlich mit ihrem Lehrer von der Klasse beim nächsten Urlaub getroffen und habe so mehr erfahren als ob sie es mir erzählt hätte.SIE selbst wird dir bestimmt nicht sagen...z.B.---wenn sie nach 10 min die Konzentration verliert...oder oft unausgeschlafen ist...oder auch manche Tage "schwänzt"...oder oder...wir waren schließlich auch alle mal in der Schule....
ich denke du solltest dich selbst mal mit dem Lehrer in Verbindung setzen...per Mail oder laß dir die HandyNr. geben um ihn mal persönlich zu sprechen.Dann erfährst du WO ihre Schwächen liegen...SIE selbst wird es dir bestimmt nicht sagen können...sie sagen ja alle wenn man sie fragt."ja ich bin gut in Schule"....
kommuniziere selbst mal mit ihrem Lehrer.....auch die Preise mit dem Privatlehrer-wenn sie denn dann einen hat...sprich immer selbst mit dem Lehrer...ich hab da schon Sachen erlebt...da wurden aus 10 Euro/Woche dann mal eben 30 oder 40 gemacht....auch wenn man großes Vertrauen hat in seine Frau...aber wie heißt es doch so schön..Vertrauen ist gut..Kontrolle ist besser Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #6 - 14.09.2014 um 13:24:19
 
30.1.2.0 Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 28
Absatz 1 Satz 5 ist für den Ehegattennachzug
zu Ausländern und zu Deutschen zudem
grundsätzlich Voraussetzung, dass der zuzie-
hende Ehegatte sich mindestens auf einfache
Art in deutscher Sprache verständigen kann (zu
den Ausnahmen vom Sprachnachweis siehe
Nummer 30.1.4.1ff.)

30.1.2.1 Die gesetzliche Voraussetzung, sich auf ein-
fache Art in deutscher Sprache verständigen zu
können, entspricht der Definition des Sprach-
niveaus der Stufe A 1 der elementaren Sprach-
anwendung des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens des Europarats (GER). Die
Stufe A 1 GER (Globalskala) beinhaltet als un-
terstes Sprachstandsniveau die folgenden
sprachlichen Fähigkeiten: „Kann vertraute, all-
tägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze
verstehen und verwenden, die auf die Befriedi-
gung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich
und andere vorstellen und anderen Leuten Fra-
gen zu ihrer Person stellen – z.B. wo sie woh-
nen, was für Leute sie kennen oder was für
Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser
Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art
verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen
oder Gesprächspartner langsam und deutlich
sprechen und bereit sind zu helfen.“
Das Sprachniveau A 1 GER umfasst alle vier
Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen,
Schreiben). Die schriftlichen Kenntnisse um-
fassen dabei folgendes: „Kann eine kurze ein-
fache Postkarte schreiben, z.B. Feriengrüße.
Kann auf Formularen, z.B. in Hotels, Namen,
Adresse, Nationalität usw. eintragen“.

30.1.2.2 Es ist im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe
darauf zu achten, dass nicht bereits weitegehende Fähigkeiten verlangt werden, etwa
nach der höheren Sprachstufe A 2 GER (Glo-
balskala), die folgende Fähigkeiten voraussetzt
(siehe hierzu auch Nummer 104a.1.2): „Kann
Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke ver-
stehen, die mit Bereichen von ganz unmittel-
barer Bedeutung zusammenhängen (z.B. In-
formationen zur Person und zur Familie, Ein-
kaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich
in einfachen, routinemäßigen Situationen ver-
ständigen, in denen es um einen einfachen und
direkten Austausch von Informationen über
vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit
einfachen Mitteln die eigene Herkunft und
Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge
im Zusammenhang mit unmittelbaren Be-
dürfnissen beschreiben.“

30.1.2.3.1 Deutschkenntnisse mindestens des Sprach-
standsniveaus A 1 GER sind vom nachziehen-
den Ehegatten im Visumverfahren durch ein
geeignetes und zuverlässiges Sprachstands-
zeugnis nachzuweisen. Das Sprachstands-
zeugnis muss auf einer standardisierten Sprach-
prüfung beruhen (vgl. hierzu Nummer
30.1.2.3.4.2).
Sofern in bestimmten Her-
kunftsstaaten ein derartiges Sprachzeugnis
nicht erlangt werden kann, hat sich die Aus-
landsvertretung vom Vorliegen der einfachen
Deutschkenntnisse (hierzu siehe oben Num-
mer 30.1.2.1f.) im Rahmen der persönlichen
Vorsprache des Antragstellers in geeigneter
Weise zu überzeugen. Ein besonderer Nach-
weis ist nicht erforderlich, wenn die geforderten
Deutschkenntnisse des Antragstellers bei der
Antragstellung offenkundig sind (vgl. hierzu
Nummer 30.1.2.3.4.4). Soweit der Nachweis
einfacher Deutschkenntnisse nicht bereits im
Visumverfahren erbracht werden musste, ist er
bei der erstmaligen Erteilung einer Aufent-
haltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu
Deutschen oder Ausländern im Bundesgebiet
zu erbringen. Dies kommt in den Fällen in Be-
tracht, in denen Visumfreiheit auch für länger-
fristige Aufenthalte besteht oder ein Aufent-
haltszweckwechsel zugelassen ist oder wird.
Kann die Aufenthaltserlaubnis in diesen Fällen
nur deshalb nicht erteilt werden, weil einfache
Deutschkenntnisse noch nicht vorliegen, ist der
Antragsteller zum Integrationskurs zu ver-
pflichten und kann das Verfahren ausgesetzt
werden, damit der Antragsteller im Rahmen des
Integrationskurses – zunächst – das Sprachni-
veau A 1 erwerben kann. Den für die Ver-
pflichtung erforderlichen gesetzlichen Teilnah-
meanspruch nach § 44 (§ 4 Absatz 1 IntV) hat
der Antragsteller, da ihm erstmals eine Aufent-
haltserlaubnis nach § 28 bzw. § 30 erteilt wird.
Diese Voraussetzung (erstmalige Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis) ist auch dann gege-
ben, wenn das Antragsverfahren noch läuft
bzw. ausgesetzt ist, weil es lediglich am
Sprachnachweis fehlt. Nach dem ausdrück-
lichen Gesetzeswortlaut ist gerade nicht er-
forderlich, dass die Aufenthaltserlaubnis bereits
erteilt worden ist.

30.1.2.3.4.2 Die Ausländerbehörden dürfen in Deutschland
ausgestellte Sprachnachweise anerkennen, die
auf standardisierten Sprachprüfungen beruhen.
Es existieren drei Institute, die als deutsche
Mitglieder der ALTE Association of Language
Testers in Europe derartige standardisierte
Deutschprüfungen anbieten: Goethe-Institut,
TestDaF-Institut und telc GmbH (DVV). Die
Deutschprüfung „Start Deutsch 1“ ist die ein-
zige standardisierte Deutschprüfung auf der
Kompetenzstufe A 1, die in Deutschland abge-
legt werden kann, und wird nur vom Goethe-
Institut und der telc GmbH angeboten. Von
ALTE-Mitgliedern angebotene höherwertige
Prüfungen können ebenfalls anerkannt werden.
Nicht anerkannt werden können dagegen in-
formelle Lernzielkontrollen, die von anderen
Kursträgern erstellt und durchgeführt werden
und ebenfalls den Anspruch erheben, ein
Sprachstandsniveau zu bescheinigen, da diese
nicht über einen vergleichbaren Standardisie-
rungsgrad bei Durchführung und Auswertung
verfügen und auf eine wissenschaftliche Te-
stentwicklung verzichten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fijifranny
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 65

laupheim, Germany
laupheim
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Deutschland erwerben?
Antwort #7 - 14.09.2014 um 17:01:02
 
Na ja es gibt ja 4 Teile: Sprechen , Hoehren, Lesen und Schreiben. Ich denke sie spricht ganz gut? Sie muss halt an den Sachen arbeiten, wo es fehlt. Aber die Fragen sind auch ein bisschen gemein und "multiple choice", da kann man schnell Fehler machen ! z.B. war dort eine Frage "Wie lange wartet der Mann noch? a) 10 minuten, b) 5 minuten und C) 20 minuten" und dann hoehrte man ein Telefonat das ging so: "Hallo-wo bist du denn? Ich warte schon seit 10 minuten hier.ich bin vor 20 minuten angekommen..also 5 minuten gebe ich dir noch !" So sind ebend leider viele Fragen. Und doe Lese-Texte waren auch gemein. z.B "auf welche website wuerdest do gehen wenn du mit dem SCHIFF auf den Bodensee fahren willst?" und die erste website hiess" Hotel Schiff ! super lage direkt am Bodensee" und die 2.website: wir verkaufen verschiedene Bootsfahrten ! " Ist doch gemein...oder??? ALs ich mit meinem mann geuebt hab war ich mir selbst manchmal nicht sicher ! haha
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema