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EuGH: RL 2004/114/EG (Studentenrichtlinie) vermittelt einen Anspruch auf einen AT (Gelesen: 1.763 mal)
Themen Beschreibung: Urteil vom 10.09.2014 - Rs. C-491/13 - Ben Aliya/Bundesrepublik Deutschland
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag EuGH: RL 2004/114/EG (Studentenrichtlinie) vermittelt einen Anspruch auf einen AT
11.09.2014 um 20:47:36
 
Urteil vom 10.09.2014 - C‑491/13 - Ben Alaya gegen Deutschland
http://www.asyl.net/index.php?id=185&tx_ttnews[tt_news]=51413&cHash=6f9fe31be422...

Zitat:
Art. 12 der Richtlinie 2004/114/EG (Studierendenrichtlinie) ist dahin auszulegen, dass der betreffende Mitgliedstaat dazu verpflichtet ist, einen Drittstaatsangehörigen, der sich für mehr als drei Monate zu Studienzwecken in seinem Hoheitsgebiet aufhalten möchte, in sein Hoheitsgebiet zuzulassen, wenn dieser Drittstaatsangehörige die in den Art. 6 und 7 dieser Richtlinie abschließend aufgezählten Zulassungsbedingungen erfüllt und der Mitgliedstaat in seinem Fall keinen der in dieser Richtlinie ausdrücklich genannten Gründe geltend macht, die die Versagung eines Aufenthaltstitels rechtfertigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EuGH: RL 2004/114/EG (Studentenrichtlinie) vermittelt einen Anspruch auf einen AT
Antwort #1 - 12.09.2014 um 01:16:29
 
Und hier das Ganze nochmal etwas leichter zu verdauen:  Zwinkernd

"Ob der Student ausreichend qualifziert ist, entscheidet in Zukunft die Hochschule und nicht mehr die Ausländerbehörde."

http://www.migazin.de/2014/09/11/europaeischer-gerichtshof-hochschulen-noten-aus...
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