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eAT bei doppelter Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.034 mal)
Siggi
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Beiträge: 56

Scholkine, Ukraine
Scholkine
Ukraine
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag eAT bei doppelter Staatsangehörigkeit
03.09.2014 um 21:41:11
 
Hallo,

meine Frau ist Ukrainerin und hat im Moment nur die UA Staatsangehörigkeit. Vermutlich erhält sie als Krim Bewohnerin nun auch die RU Staatsangehörigkeit.

Im UA Pass befindet sich eine Niederlassungserlaubnis.
Können wir zusätzlich für den RU Pass einen eAT bekommen, so dass sie mit den Pässen beider Länder reisen kann?
Oder hat DE Probleme mit Ausländern, die über 2 Staatsbürgerschaften verfügen?

Gruß
Siggi
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT bei doppelter Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 04.09.2014 um 12:25:15
 
Siggi schrieb am 03.09.2014 um 21:41:11:
Oder hat DE Probleme mit Ausländern, die über 2 Staatsbürgerschaften verfügen?

Nein prinzipiell nicht. Die beiden Pässe müssten aber der ABH vorgelegt werden, vgl. § 57 AufenthV.

Es ist nicht gereglt, wie dann zu verfahren ist. Technisch ist es aber seit Einführung des eAT nicht möglich, mehrere Karten gleichzeitig auszustellen. M.E. kann aber das Ettikett im UA-Pass belassen und den eAT zum RF-Pass ausstellen und in einem Zusatzblatt anmerken, dass der Ausl. auch einen UA-Pass besitzt in dem ebenfalls eine NE angebracht ist.
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