Hallo,
ich D meine Frau: Iran
nach unserer Hochzeit in DK letztes Jahr ist sie ja mittlerweile in D.
Wir würden wir gerne jetzt die Nachregistrierung und Namensänderung anzugehen.
Leider stellen sich gleich mehrere Probleme, die eher speziell sind:
1.: Meine Frau hat mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen in ihrem bisherigen Familiennamen gemacht. Weiss jemand wie sich in (in D?) die Namensführung dieser Veröffentlichungen ändert bzw wie man sicherstellt ? Rechtgrundlage?
2: Ich hatte zufällig bei einer anderen Hochzeit kurz mit einer Standesbeamtin unseres Standesamtes sprechen können, Sie meinte dass sich auch bei einer Nachbeurkundung bzgl. der nötigen Dokumente das Amt grundsätzlich an der "Kölner Liste" des OLG Köln orientiert...(also der zur Befreiung zur Beibbringung des EFZ) Die Erlaubnis des "Heiratsvormundes" wäre irrelevant, aber evtl. andere Dokumente...
hat jemand die nachbeurkundung einer in Dänemark erfolgten Hochzeit zwischen einem Deutschen und einer Iranerin in D schon mal gemacht?? Uns besorgt besonders, dass eine Anerkennung durch die IR-
Av in keinem Fall beabsichtigt ist (keine Konvertierung) und wir möglichst auch den Behörden im Iran keinen Anhaltspunkt einer nach deren Regeln "illegalen" Heirat einer iranischen Muslimin mit einem nicht-muslimischen Deutschen liefern wollen, damit ihre Familie keine Probleme vor Ort bekommt...(erbrecht usw.)
3: Da ich von meiner Frau weiss das im Iran eine Namensänderung sehr unüblich ist bei Hochzeit. (modern ?
Greift für uns das ganz normale deutsche recht?
Hr. XX heiratet Frau YY
also geht:
HR.+Fr. XX
Hr.+ Fr. YY
Hr+ Fr. XX-YY
Hr. und Fr. YY - XX?
neugier-bonusfrage: ist der "-" Bindestrich in Deutschland beim Doppelnamen unbedingte Pflicht?
4: Muss Sie nach der Namensänderung ihren Reisepass (und den eAT) ändern? Oder kann der iranische Pass so bleiben (wird ja nicht anerkannt) und im D- eat steht dann "führt in Deutschland den Namen XX-YY?"