Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausreise mit Duldung (Gelesen: 3.115 mal)
elisabeth20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Rosenheim, Germany
Rosenheim
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise mit Duldung
14.08.2014 um 19:59:13
 
Mein Ex Mann ist vor ein paar Wochen mit einer Duldung in die Heimat geflogen. Auf Grund seiner Kriminalität ( Widerstand gegen die Staatsgewalt Tateinhergang mit Körperverletzung und ständig BTM ), Hartz 4 Empfänger und nie Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Er hatte aufgrunddessen auch nie eine längere reguläre Aufenthalterlaubnis.Er hat das Sorgerecht auf Fürsprache der Jugendamt behalten. Darf er mit Duldung ausreisen und kommt er ohne Probleme wieder ins Land? An seinem Abreise Tag hat die ABH einen Brief geschrieben, dessen Kopie ich erhalten habe. Darin wird er gebeten Gründe innerhalb von 10 Tagen zu bringen, um seine Duldung zu verlängern. Die Frist ist bereits abgelaufen.....Sie schrieben, das sie dann "entscheiden" werden...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #1 - 14.08.2014 um 20:02:23
 
Mit einer Duldung kann man nicht mehr einreisen, zumal die mit Erfüllung der Ausreisepficht erloschen ist (§ 60a Abs. 5 AufenthG). Dazu wäre erst ein neues Visumverfahren bei dt. AV durchzuführen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
elisabeth20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Rosenheim, Germany
Rosenheim
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #2 - 14.08.2014 um 20:18:47
 
Das heisst das Sorgerecht ist damit auch null und nichtig geworden...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #3 - 14.08.2014 um 20:20:11
 
elisabeth20 schrieb am 14.08.2014 um 20:18:47:
Das heisst das Sorgerecht ist damit auch null und nichtig geworden... 

Nein ist es nicht, das Sorgerecht hat nichts mit dem Aufenthaltsrecht zu tun.

Er kann weiterhin ein neues Visum beantragen um das Sorgerecht wahrzunehmen, sofern ihm eins erteilt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #4 - 14.08.2014 um 20:34:09
 
Dann solltest du entsprechend das vorläufige Ruhen des Sorgerechtes des Vaters für das Kind beantragen...
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
elisabeth20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Rosenheim, Germany
Rosenheim
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #5 - 14.08.2014 um 20:34:40
 
Warum ich frage, wenn unser Kind in die Schule kommt, bei notwendigen OP ect pp wird immer die Unterschrift vom Vater verlangt. Muss mich dann erkundigen, wie ich es weiter handhabe. Ein Sorgerecht aus dem Ausland auszuüben ist eher untopisch....


...


Ja darüber werde ich mich erkundigen. Ich vermute er hat erneut geheiratet und versucht es über eine 2. FZF , nehme aber an das die Frau erst alle seine "Strafen" zahlen muss und wer weiss was noch.....


fons' Änderung:
Folgepost eingefügt
^^^^^^   lesen
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.08.2014 um 21:02:20 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #6 - 15.08.2014 um 15:13:54
 
Die Antwort ist: Du kannst Dein Kind nicht zur Schule anmelden, eine OP ist nur im Notfall möglich.

Du solltest Dich vom Jugendamt beraten lassen. Du kannst auch selbst beim Amtsgericht einen "Eilantrag" stellen (habe ich schon mehrfach und ohne Anwalt gemacht): Ich beantrage das Ruhe der elterlichen Sorge für ... (Kind), weil... (und dann schildere alles).

Dann kann ein Richter anordnen, dass Du das Sorgerecht "vorläufig" alleine hast, bis es geklärt ist oder bis der Mann wieder einreist. Auch dabei kann Dich das Jugendamt beraten.

Das würde ihm allerdings den Visumantrag erschweren. Das musst Du also auch überlegen, ob Du das willst. Du darfst solche Dinge der Ausländerbehörde mitteilen, musst aber nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
elisabeth20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Rosenheim, Germany
Rosenheim
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise mit Duldung
Antwort #7 - 18.08.2014 um 19:34:42
 
Danke für die Infos...ist doch komplizierter. Ich muss mir mal darüber Gedanken machen, aber bei der kriminellen Vergangenheit des Vaters bekommt er sicher eine" Einreisesperre" und als "Vorbild" ist er auch völlig ungeeignet. Alleiniges Sorgerecht waere auch eine Option....wollte ich ja haben, weil ich die Befuerchtung hatte es endet so....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema