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Wiedereinreise (Gelesen: 710 mal)
hakk1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.07.2014 um 08:02:09
 
Hallo alle,

Normalerweise ist die Y (kommt aus Ukraine) Studentin an einer deutschen Hochschule. Zur Zeit macht sie ein Austauschstudium ausserhalb der EU. Bevor sie Deutschland verliess, hat sie ein Erlaubnis von der ABH gekriegt damit ihr AE nicht nach 6 Monaten erlischt. An der Zettel steht ganz klar dass ihr AE wird nicht erlöschen wenn sie in dem jetzigen Land mehr als 6 Monaten bleibt.

Aber, weil sie woanders Austauschstudium macht, hat sie andere Länder besucht und ein paar Wochen Urlaub gemacht. Dieses Land steht natürlich nicht auf dem Zettel. Ist das ein Problem?

Wichtige Frage: Sie hat in diese Urlaubsland ein billigeres Ticket nach DE gefunden. Wenn sie nicht direkt von dem Austaschstudiumsland sondern von diesem Urlaubsland zürück nach DE kehrt, waere das Problem mit dem Wiedereinreise oder mit dem Visum?


LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.07.2014 um 08:31:51
 
es bleibt dabei: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1397511880/1#1

Wichtig ist nur, dass man die Wiedereinreisefrist einhält. Es kommt nicht darauf an, dass man sich ausschließlich in dem genannten Land aufgehalten hat. Das wäre allenfalls kritisch, wenn man nicht tatsächlich nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt während dieser Zeit in dem genannten Land hatte, sondern in einem anderen Land und/oder bei Beantragung der Frist falsche Angaben gegenüber der ABH gemacht hat. Bei Urlaubsreisen sollte man sich da keine Sorgen machen.
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hakk1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.07.2014 um 05:42:36
 
Danke schön.

Lg
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