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Ausweisung, Abschiebung und Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 3.080 mal)
Themen Beschreibung: Ausländerrecht
angi
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i4a rocks!


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14.07.2014 um 12:02:45
 
Hallo,

vielleicht könntet Ihr einen Freund von mir helfen, das wäre nett. Ist allerdings ein etwas komplizierter Fall. Ich fang mal von vorne an. Mein Bekannter wurde hier in Deutschland geboren hatte aber immer einen türkischen Pass. Hat dann angefangen Unsinn zu machen und wurde irgendwann in den 90zigern aus Deutschland ausgewiesen. Reiste dann nochmal illegal ein, stellte wieder was an und wurde Ende der 90ziger abgeschoben. War dann in der Türkei reiste mit einem gefälschten Pass 2001 über Holland nach Deutschland ein. Ging dann nach Holland und jetzt kommst machte dort Mist und wurde verhaftet. Saß unter dem falschen Namen 7 Monate im Gefängnis .Endstrafe wäre 12 Monate gewesen. Die holländischen Behörden übergaben ihn an die Deutschen Behörden die ihn wiederrum freiließen weil er ja in Deutschland mit dem gefälschten Pass unbefristeteten Aufenhalt hatte. Irgendwann hat er sich in Deutschland dann unter seinem richtigen Namen gestellt und musste dort eine Reststrafe absitzen und dann wurde er 2007 wieder abgeschoben. Bevor er sich stellte sind die Deutschen Behörden auch dahinter gekommen das er unter falschen NAmen in Hollang einsass. Komischerweise kamen sie aber nie auf ihn zu wegen der Sache während er in Deutschland wieder einsaß. 2010 ging er nach Kroatien beantragte Asyl unter falschen Namen. Die nahmen Fingerabdrücke und fanden raus wer er ist und das er in Deutschland und Holland Probleme hat. Schoben ihn ab mit 1 JAhr Einreiseverbot. Dann lernte er eine Deutsche Frau in der Türkei kennen 2011,letztes JAhr haben sie geheiratet jetzt zu der eigentlichen Frage. Er möchte jetzt ein Visum zur Familienzusammenführung stellen. Befristung der Aufhebung zum Einreiseverbot ist mit den Deutschen Behörden schon geklärt. Er möchte gerne wissen ob sein holländischer Fall im SIS gespeichert ist, oder ob er ein nationales Visum stellen soll. Muss er den Fall bei Visumbeantragung angeben bzw kann es sein das ihm sein Visum nach Deutschland nicht genehmigt wird wegen den Problem von 2001 in Holland. Er hat natürlich Angst das ihm sein Visum dann abgelehnt wird. Wäre nett wenn jemand dazu was sagen könnte. Ich weiss es ist sehr lang und kompliziert. Danke trotzdem schonmal im Vorraus LG Angi
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Antwort #1 - 14.07.2014 um 13:33:27
 
Der erste Schritt wäre eine Klärung ob im SIS (Schengen Informations System) ein Eintrag vorliegt.

Infos zur SIS Selbstabfrage sind bei SIRENE Deutschland zu finden

http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531474/DE/EuropaUndInternationales/PolZusarb/...

Erst wenn klar ist was im SIS gespeichert ist kann man über weitere Schritte nachdenken.

Noch ein Tipp: Es ist egal in welchem Schengen Staat dein Bekannter die SIS Anfrage stellt, bei einer Anfrage in Österreich ist es nicht notwendig die Unterschrift irgendwo beglaubigen zu lassen, daher ist das vielleicht einfacher.

http://www.dsb.gv.at/DocView.axd?CobId=30577
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« Zuletzt geändert: 14.07.2014 um 13:46:06 von planloser »  
 
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Antwort #2 - 14.07.2014 um 13:47:28
 
planloser schrieb am 14.07.2014 um 13:33:27:
Der erste Schritt wäre eine Klärung ob im SIS (Schengen Informations System) ein Eintrag vorliegt.

Infos zur SIS Selbstabfrage sind bei SIRENE Deutschland zu finden

http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531474/DE/EuropaUndInternationales/PolZusarb/...

Erst wenn klar ist was im SIS gespeichert ist kann man über weitere Schritte nachdenken.

Danke für die Antwort das Problem ist, das er in 2Wochen schon den Termin wegen dem Visum hat und die Beantragung der Askunft vom SIS bis zu 6 Wochen dauert laut seinem Anwalt. Deswegen hat er gemeint das vielleicht einer von Euch weiss ob er da überhaupt gespeichert ist. Bzw ob das nach den ganzen Jahren evtl. schon gelöscht wurde. Ich geb es erstmal so an ihn weiter. Danke
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Antwort #3 - 14.07.2014 um 14:48:22
 
Zitat:
Art. 112 Abs. 1 SDÜ

Die zur Personenfahndung in dem Schengener Informationssystem aufgenommenen personenbezogenen Daten werden nicht länger als für den verfolgten Zweck erforderlich gespeichert. Spätestens drei Jahre nach Ihrer Einspeicherung ist die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung von der ausschreibenden Vertragspartei zu prüfen. Für die Ausschreibung gemäß Artikel 99 beträgt diese Frist ein Jahr.


Mit deinen Angaben und dem daraus resultierenden Kenntnisstand ist es nicht möglich seriös abzuschätzen ob es im SIS nach wie vor gespeicherte Daten zu deinem Bekannten gibt.
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Antwort #4 - 14.07.2014 um 15:02:58
 
Dankeschön trotzdem nochmal das sind soweit die einzigen Angaben die ich von ihm bekommen habe, ich habe es ihm schon gesagt das er sich am besten erstmal eine Selbstauskunft beim SIS holen soll. Doch das wird sich mit seinem Termin hzum Visumsantrag wahrscheinlich überschneiden. Wir werden sehen was nun dabei rauskommt
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Antwort #5 - 14.07.2014 um 15:12:19
 
Bei der ganzen Vorgeschichte kann ich mir beinahe nicht vorstellen, dass es keine Einreise- und Aufenthaltsverbot für den Schengen-Raum gibt, wenn er ein Visum zur FZF will wird er vermutlich zuerst um eine nachträgliche Befristung der Schengen-Sperre bei der zuständigen ABH ansuchen müssen. Sollten auch die NL irgendeinen Eintrag gespeichert haben, dann kann das sogar relativ langwierig werden.
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Antwort #6 - 14.07.2014 um 15:40:00
 
ok danke Dir
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