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mit (zunächst) 1-jähriger Aufenthaltserlaubnis in Urlaub (Gelesen: 1.463 mal)
Themen Beschreibung: nicht in ganz Europa?
Manfred Netzer
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i4a rocks!


Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag mit (zunächst) 1-jähriger Aufenthaltserlaubnis in Urlaub
01.07.2014 um 11:08:57
 
Hallo, meine lateinamerik. Frau hat einen elektr. Aufenthaltstitel für 1 Jahr nach Paragr. 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Wohin kann ich mit ihr reisen? Überallhin nach Europa außer Großbrit. und welchen weiteren Ländern? Danke im Voraus.
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reinhard
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Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.07.2014 um 11:11:57
 
Das sollte sie immer vorab bei den jeweiligen Botschaften erfragen. Die Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Eine ganze Reihe von Nicht-Schengen-Ländern erlaubt den visumfreien Aufenthalt für eine begrenzte Zeit, um den Tourismus anzukurbeln.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.07.2014 um 11:12:03
 
Ich gehe mal von einer Nicaraguanerin aus:

https://en.wikipedia.org/wiki/Visa_requirements_for_Nicaraguan_citizens

...

Überall wo dunkelgrün ist, konnte sie schon ohne eAT besuchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 01.07.2014 um 12:42:35
 
reinhard schrieb am 01.07.2014 um 11:11:57:
Das sollte sie immer vorab bei den jeweiligen Botschaften erfragen.

Ob sie ein Visum benötigt oder nicht hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Lateinamerikanisch ist keine Staatsangehörigkeit.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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