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Ich hoffe wir haben nichts vergessen ? (Gelesen: 11.208 mal)
Anachi
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Antwort #30 - 27.11.2014 um 21:35:22
 
Die Versicherung eines großen deutschen Automobilvereins versichert auch (Auslandsreiseversicherungen!) bei Wohnsitz im Ausland. Zwinkernd
Leistungsanspruch besteht allerdings dann nicht im Wohnland und nicht in Deutschland.
Ich weiss allerdings nicht, ob sie auch bei Wohnsitz außerhalb der EU versichern.
Nachfragen kostet nichts.

Im Übrigen wäre das (m.E.) in Zukunft weiterhin nützlich, bei evtl. Reisen ins Ausland.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 27.11.2014 um 22:06:18
 
grisu1000 schrieb am 27.11.2014 um 20:20:29:
Mein 2 cents, die ABH und AV sollen aufhören etwas zu fordern, was sie nicht fordern dürfen, kein gesicherter LU notwendig heißt ebenfalls keine KV notwendig. Am Besten schriftlich oder per E-Mail die Auskunft verlangen, dass die Reise/Incomingversicherung Voraussetzung für die Visaerteilung ist.


Ja. In diesem Fall wurde aber letzten Endes das Visum auch ohne erteilt. Also alles gut. Ansonsten muss sich eben jeder selbst entscheiden, ob man bei 20 EUR ohne jede weitere Verpflichtung

a) die Versicherung, die zumindest auch Sinn macht und nicht ohne jeden Mehrwert ist, abschließt und seine Familie zu Weihnachten in DEU hat,
oder
b) auf sein tatsächliches oder vermeintliches Recht besteht, die Reise-KV nicht abschließt, schreibt und mailt und remonstriert und damit auch den ganzen Prozess zwangsläufig verzögert, am Ende zwar Recht, aber seine Familie erst im Januar oder später in DEU hat...

Manchmal ist es einfach pragmatischer, nicht auf sein Recht zu beharren, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Aber jeder, wie er denkt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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ollip53
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Antwort #32 - 28.11.2014 um 08:34:20
 
Ja, ohne jetzt Werbung zu machen, gerade bei dem deutschen Automobilvereins der anfängt mit A..c und mit C endet bin ich gewesen. Das Büro sagte mir es geht nur wenn der ständige Wohnsitz in D ist.
Es ist mir jetzt auch egal, das Visum wurde am Mitwoch Mittag ausgestellt und Gestern am Abend fand ich von der Mitarbeiterin der Botschaft schon wieder eine Mail im Postkasten. Da läuft doch nicht alles rund da ???
Ich glaube mal das ist eine kleine Angestellte der Botschaft die meine Mail bekommen hat und sich jetzt wichtig machen will. Die weiss gar nicht das das Visa schon ausgestellt wurde von ihren Kollegen. Ich antworte ihr einfach nicht mehr.
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Alacrity
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Antwort #33 - 28.11.2014 um 09:43:34
 
Wieso Büro? Die Versicherung solltest du online über die Webseite abschliessen. Das online Formular hat dabei gar kein Feld für die Adresse des Versicherten. Die Versicherungsbestätigung kommt sofort per E-Mail als pdf und kann einfach ausgedruckt werden.

Du könntest auch für Donald Duck oder Luke Skywalker die Versicherung abschliessen, der Wohnsitz oder ob die Person überhaupt existiert wird nie geprüft oder gefragt.
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erne
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Antwort #34 - 28.11.2014 um 11:31:18
 
ollip53 schrieb am 28.11.2014 um 08:34:20:
Das Büro sagte mir es geht nur wenn der ständige Wohnsitz in D ist.


kenn ich, in so einem Büro bin ich auch mal gewesen.
Es war kein Problem eine Reise- und Incomingversicherung für Gäste abzuschliessen, die keinen Wohnsitz in D haben.

ollip53 schrieb am 28.11.2014 um 08:34:20:
wieder eine Mail im Postkasten. Da läuft doch nicht alles rund da ?      ...... Ich antworte ihr einfach nicht mehr.

ohne zu wissen, was in der mail stand, kann das keiner hier kommentieren.


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Anachi
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Antwort #35 - 28.11.2014 um 16:53:53
 
Dann scheinst du im Versicherungsbüro auch die "kleine Angestellte" erwischt zu haben Zwinkernd

Wir wohnen mit ständigem Wohnsitz im (EU-)Ausland und haben diese Reiseversicherung Zwinkernd
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 28.11.2014 um 20:42:37
 
T.P.2013 schrieb am 27.11.2014 um 22:06:18:
Manchmal ist es einfach pragmatischer, nicht auf sein Recht zu beharren, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Aber jeder, wie er denkt. 


Ja und deshalb kann die AV dies weiter rechtswidrigerweise fordern und die deutsche Versicherungswirtschaft jedes Jahr ein Dankesschreiben an das AA senden.
Ich sehe hier die Verzögerung durch eine E-Mail. "Fragen muss ageschlossen werden, Anwort bitte als E-Mail".
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ollip53
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Antwort #37 - 29.11.2014 um 09:11:48
 
grisu1000 schrieb am 28.11.2014 um 20:42:37:
Ja und deshalb kann die AV dies weiter rechtswidrigerweise fordern und die deutsche Versicherungswirtschaft jedes Jahr ein Dankesschreiben an das AA senden.
Ich sehe hier die Verzögerung durch eine E-Mail. "Fragen muss ageschlossen werden, Anwort bitte als E-Mail".

Möchte noch mal darauf hinweisen, das daß Visa trotzdem ausgestellt wurde . Und das schon am 26.11.
ollip
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ollip53
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #38 - 24.01.2015 um 10:16:52
 
Kurzes Update

Meine Frau ist nun planmäßig am 19. Dezember mit den beiden Kindern  eingereist nach Deutschland.
Am 22. Januar hatten wir Termin wegen Aufenthaltserlaubnis, für Sie und ihre beiden Kinder.
der Antrag für 3 Jahre wurde ohne Gegenwehr angenommen und wir warten nun auf den die Chipkarte au Berlin.
Ich muss sagen das die Bearbeiter hier in meiner Stadt sehr nett und Verständnisvoll sind.
Hat alles von der Abgabe des Visums in Yaounde gut geklappt.
Zeit für das Visum für meine Frau und den beiden Kindern 3 Monate.
Ollip
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