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Ich hoffe wir haben nichts vergessen ? (Gelesen: 11.210 mal)
ollip53
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31.05.2014 um 18:25:55
 
Ich Deutscher, habe nun im April meine Verlobte in Kamerun geheiratet. Ich war bereits zweimal für 3 Monate in Kamerun bei ihr. Sie war 2012 mit einem Besuchervisum für 3 Monate bei mir in Deutschland.
- Sie hat die A1 Prüfung in Yaounde bestanden.
-Ihre Unterlagen, Geburtsurkunde ist für die Deutsche Botschaft in Yaounde neu ausgestellt worden ( direkt von einem Gericht)
-Nächste Woche bekommt sie ihre neuen Dokumente und sie besorgt sich einen Termin zur Fzf in Yaounde. Das soll dann lt Botschaft ca 3 Monate dauern bis sie wohl ihr Visum bekommt.

Frage : Was habe ich nach Beantragung des Visums von der ABH hier zu erwarten ? Gibt es noch auftretende Kosten bei der ABH ? Wohnraum ist genug vorhanden, ich habe eine geräumige Eigentumswohnung. Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente.
Zusatz : Ihre beiden Kinder sollen auch mit reisen, sie sind 10 und 12 Jahre alt.
Ich bitte mal um ein paar Infos was wir noch machen können um die Fzf zu beschleunigen.
Gruß und danke
ollip
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Antwort #1 - 01.06.2014 um 11:01:22
 
ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Frage : Was habe ich nach Beantragung des Visums von der ABH hier zu erwarten ?


Sobald die ABH die Anfrage der AV bekommt, wird sie sehr wahrscheinlich dich anschreiben und zu einem Gespräch bitten, damit sie die Situation einschätzen können.

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Gibt es noch auftretende Kosten bei der ABH ?

ja, wenn deine Frau hier ist, wird sie die AE beantragen müssen und dafür die Gebühr bezahlen.

Evtl. müssen die Urkunden überprüft werden, das werdet Ihr bezahlen müssen
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kam...

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
ich habe eine geräumige Eigentumswohnung.

Grüße ist egal

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Zusatz : Ihre beiden Kinder sollen auch mit reisen, sie sind 10 und 12 Jahre alt.

ups ...
das ist kein "Zusatz", das wird ein Problem

denn da spricht was dagegen
ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Erwerbsunfähigkeitsrente.

Der Zuzug der Kinder ist nicht zu Dir, sondern zu der ausländischen Mutter. Da muss dann der LU gesichert sein.

Und sie braucht alleiniges Sorgerecht.

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
machen können um die Fzf zu beschleunigen.

mit Kindern? wird dauern, wenn überhaupt möglich
Wie gsagt: LU sichern und alleiniges Sorgerecht haben (oder du adoptierst die Kinder)
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Antwort #2 - 01.06.2014 um 11:10:45
 
In der Geburtsurkunde der kinder steht nur die Mutter, sie war nie verheiratet.
Zum Lebensunterhalt habe ich meine Rente, ca 1000 € dann kommt noch das Kindergeld.
Miete habe ich ja nicht da Eigentumswohnung (bezahlt)
Reicht das ??
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Antwort #3 - 01.06.2014 um 11:12:22
 
ollip53 schrieb am 01.06.2014 um 11:10:45:
In der Geburtsurkunde der kinder steht nur die Mutter, sie war nie verheiratet. 


gut, wenn es keinen rechtlichen Vater gibt: ein Problem weniger

ollip53 schrieb am 01.06.2014 um 11:10:45:
Reicht das ??

für 4 Personen? nein
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Antwort #4 - 01.06.2014 um 11:40:04
 
ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Frage : Was habe ich nach Beantragung des Visums von der ABH hier zu erwarten ? Gibt es noch auftretende Kosten bei der ABH ?

Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kam...
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Antwort #5 - 01.06.2014 um 11:48:07
 
ok, danke für die Tipps.
Für den LU habe ich noch einen Nebenjob, so 350 € im Monat,
Das heisst ich komme so so auf ca 1700 € incl. Kindergeld.
Ich wohne Mietfrei, nur Nebenkosten.
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Antwort #6 - 01.06.2014 um 14:59:16
 
ollip53 schrieb am 01.06.2014 um 11:48:07:
Für den LU habe ich noch einen Nebenjob, so 350 € im Monat,
Das heisst ich komme so so auf ca 1700 € incl. Kindergeld.


gib all diese Werte inkl. Kindergeld in einen Hartz4 Rechner im Internet ein.
Wenn dann rauskommt, dass Euch kein Arbeitslosengeld II zusteht, dann könnte es reichen, Wenn ALGII zusteht, dann reicht es definitiv nicht.
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Antwort #7 - 09.10.2014 um 18:36:31
 
Hallo
Wir sind nun mit unsere FZ wieder weiter gekommen.
- Antragsabgabe in Yaounde war am 22.August 2014 mit  Interview  von meiner Frau mit den beiden Kindern.
- Mein Interview bei der ABH war am 18. September,Lebensunterhalt für die Kinder ist gesichert, Wohnung ist auch ok, Krankenversicherung ist bestätigt. Einladung für die Kinder ist auch abgegeben. Die ABH forderte noch eine Übersetzung von der Geburtsurkunde an, und das Dokument was vom Gericht Yaounde als Grundlage für die Geburtsurkunden erstellt wurde. Auf keiner Übersetzung ist ein Vater eingetragen. Meine Frau war nicht verheiratet.
Nach Prüfung der Übersetzungen kam kein ja und auch kein nein. ABH ist l.t. Aussage, der Mitarbeiterin,  kann sie das hier in Deutschland nicht prüfen weil sie sich mit den Dokumenten und der Afrikanischen Kultur nicht so auskennt. Sie sagte mir, sie schickt nun alles zurück nach Yaounde und die Botschaft soll wohl über die Dokumente entscheiden. Die Dokumente wurden als Original bei Antragsabgabe mit abgegeben.
Frage : Ist das nun ein gutes Zeichen? Die Botschaft hat bislang nicht gemeckert.
Wer entscheidet denn nun? die ABH oder die Botschaft? Kann die Botschaft denn nun das Visum ausstellen ?
Olli
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« Zuletzt geändert: 09.10.2014 um 18:47:32 von ollip53 »  
 
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Antwort #8 - 09.10.2014 um 18:47:57
 
Die ABH entscheidet beim Visum zur FZF grundsätzlich nicht, das macht die AV, daher sehe ich vorerst mal nichts ungewöhnliches.
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Antwort #9 - 09.10.2014 um 20:41:59
 
ollip53 schrieb am 09.10.2014 um 18:36:31:
... Nach Prüfung der Übersetzungen kam kein ja und auch kein nein. ABH ist l.t. Aussage, der Mitarbeiterin,  kann sie das hier in Deutschland nicht prüfen weil sie sich mit den Dokumenten und der Afrikanischen Kultur nicht so auskennt. Sie sagte mir, sie schickt nun alles zurück nach Yaounde und die Botschaft soll wohl über die Dokumente entscheiden. Die Dokumente wurden als Original bei Antragsabgabe mit abgegeben.
Frage : Ist das nun ein gutes Zeichen? Die Botschaft hat bislang nicht gemeckert.


Hallo,
das sieht danach aus, dass die ABH die Prüfung der abgegebenen Urkunden in die Verantwortlichkeit der AV übergibt. Das ist Standard, da nur die AV mit ihren Kenntnissen der landestypischen Gegebenheiten diese kompetent bewerten kann.
Die AV entscheidet dann, ob sie die Dokumente akzeptiert wie sie sind oder ob sie ggf. weitere Prüfungen (z.B. über den Vertrauensanwalt) veranlasst.

Zitat:
Wer entscheidet denn nun? die ABH oder die Botschaft? Kann die Botschaft denn nun das Visum ausstellen ?
Olli


Da es hier nicht um ein Visum zum kurzfristigen Aufenthalt geht, sondern mit dem FZF-Visum ein Antrag auf Erteilung einer AE gestellt wird (Zuständigkeit ABH, da Inland), entscheidet letztendlich und faktisch die ABH, gegen deren negatives Votum die AV kein D-Visum ausstellt.

Wenn, wie in Eurem Fall wohl die Stuation, die ABH soweit ein Go erteilt hat (vorbehaltlich der positiven Bewertung der Dokumente durch die AV), liegt die letztendliche Entscheidung über das Visum selbst somit bei der AV, die aber ohne nachvollziehbaren Grund sich dann auch nicht mehr einem positiven Statement der ABH verweigern wird, sofern die abgegebenen Dokumente ok sind.

Gruß
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Antwort #10 - 09.10.2014 um 21:11:56
 
Danke für die ausführliche Antwort. Bei meinem letzten Besuch im Februar 2014 war ich im Gericht Yaounde anwesend als das Dokument ausgestellt wurde. 
Der VT Anwalt ist schon seit 4 Wochen am recherchieren. Bislang hat die die Botschaft nur die nötigen Impfausweise angefordert die sie Morgen bekommen.
Ich hoffe nun das es Mitte  November abgeschlossen ist und sie die Visa bekommen. Wir leiden alle sehr  an der Situation, zumal das Umfeld in Kamerun sehr eifersüchtig ist und sie haben es nicht einfach, gerade die Kinder die dort zur Schule müssen.

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Antwort #11 - 09.10.2014 um 23:07:07
 
Nur eine kleine Anmerkung von mir für die Zeit nach der Einreise: Wenn Ihr mögt, dann geht doch in Deutschland zum Notar und Du erkennst die Vaterschaft für die Kinder deiner Ehefrau an. Sie haben ja keinen rechtlichen Vater. Wenn deine Ehefrau zustimmt erwerben beide Kinder dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich rate den Gang zum Notar, nicht z.B. zum Jugendamt. Kostet zwar einen kleinen Geldbetrag. Dafür stellt der Notar aber keine dummen Fragen zur biologischen Vaterschaft...
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Antwort #12 - 09.10.2014 um 23:43:04
 
Das eine gute Idee mit der Vaterschaft, habe mir da auch schon Gedanken gemacht, bin da aber Rechtlich ein Laie.

Ich werde das im Auge behalten. Nur das nächste Ziel muss erstmal sein das alle drei kommen, wenn sie erst hier sind ist vieles einfacher für mich  hier.
Dann werde ich das Thema anpacken.
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Antwort #13 - 10.10.2014 um 20:18:46
 
ollip53 schrieb am 09.10.2014 um 23:43:04:
Nur das nächste Ziel muss erstmal sein das alle drei kommen, wenn sie erst hier sind ist vieles einfacher für mich  hier.


Falls irgend was schief geht, kann der Plan B auch so aussehen:

1) Du erkennst die Vaterschaft an.
2) Sie geht zur Botschaft, stimmt zu und beantragt deutsche Pässe.
3) Sie beantragt FZF zu den eigenen deutschen Kindern, das Visum wird ohne Bedingungen gegeben, gleichzeitige Reise ist möglich.

Ist jetzt überflüssig, wenn alles gut läuft. Aber es ist das billigere und sicherere Verfahren.
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Antwort #14 - 11.10.2014 um 10:13:13
 
reinhard schrieb am 10.10.2014 um 20:18:46:
Falls irgend was schief geht, kann der Plan B auch so aussehen:

1) Du erkennst die Vaterschaft an.
2) Sie geht zur Botschaft, stimmt zu und beantragt deutsche Pässe.
3) Sie beantragt FZF zu den eigenen deutschen Kindern, das Visum wird ohne Bedingungen gegeben, gleichzeitige Reise ist möglich.

Ist jetzt überflüssig, wenn alles gut läuft. Aber es ist das billigere und sicherere Verfahren.


Das würde für mich heißen: Ich gehe mit den Übersetzten Geburtsurkunden zum Notar hier in D und beantrage die Vaterschaft. Problem: wie soll die Mutter zustimmen? Den Antrag per DHL zu meiner Frau schicken und sie geht damit zur Botschaft ?
Oder ABH hier in meiner Stadt ?

Ergänzung :
Meine Frau war Gestern in der Botschaft Yaounde und reichte die Impfausweise ein. Laut Aussage der Botschaft ist das Dokument ausreichend, sowie die Geburtsurkunden der Kinder. Ich weiss nun nicht ob man sich darauf verlassen kann auf die Aussage. Wir sind total alle nervig. Sie will da nur noch weg, weil ihr gesamtes Umfeld sehr eifersüchtig ist, sie ist schon seit meinem Besuch im Februar 3 mal umgezogen.

Olli
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« Zuletzt geändert: 11.10.2014 um 10:23:35 von ollip53 »  
 
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