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Wann droht die abschiebung (Gelesen: 3.407 mal)
Themen Beschreibung: abschiebung
menovin
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: italienisch
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28.05.2014 um 21:31:41
 
Ich habe 2jahre und 11 monate bekommen wegen btmg verstoss und war 11 monate in u-haft und bin bei der verhandlung raus gekommen(haftbefehl ausser vollzug) mus aber jetzt rein droht mir da die abschiebung ??? ich bin erstmaliger und habe 3 kinder mit deuschtschen pass ich selber bin italiener bin  hier geboren und kann kein wort italienisch muss ich mir sorgen machen??
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reinhard
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Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.05.2014 um 21:52:00
 
Ja, Du musst Dir Sorgen machen.

• Auf der einen Seite steht die Drogen-Straftat,
• auf der anderen die hier lebenden Kinder. (Dass Du sie "hast", hat keine Bedeutung. Wichtig ist, ob Du Dich täglich um sie kümmerst und für sie wichtig bist).

Beides muss gegeneinander abgewogen werden.

Falls geplant wird, Dich auszuweisen und abzuschieben, bekommt Du eine Ankündigung und eine Frist, Dich dazu zu äußern. Und dann solltest Du (oder Dein Anwalt) alles vorbringen, was für Dich spricht.

Wichtig ist bei allem auch die Prognose, ob Du in der Zukunft ohne Straftaten leben wirst. Für Unionsbürger gibt es keinen Automatismus, dass Du ab einer bestimmten Strafzeit oder bei bestimmten Straftaten abgeschoben werden musst.
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menovin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #2 - 28.05.2014 um 22:01:27
 
Ich habe mal gehört das man erst ab 3 jahre einen abschieben kann???

ja natürlich bin ich für die kinder wichtig sie lieben mich über alles und brauchen ihren vater.

was ist wenn ich meine freundin heiraten tu???

wann melden die sich bei mir also jetzt ist mein urteil schon 3 monate rechtkräftig wie gesagt ich muss noch die 2 restlichen jahre absitzen aber bekomme warscheinlich als erstmailger 2/3 des heist noch ein jahr für mich da ich ja schon ein jahr in u-haft war
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.06.2014 um 16:47:57
 
menovin schrieb am 28.05.2014 um 21:31:41:
ich selber bin italiener

Wenn Du seit mindestens 10 Jahren in Deutschland lebst (Dein Deutscher Geburtsort und Deine mangelnden Italienischkenntnisse legen dies nahe) und Du (wie geschrieben) keine Straftat von mindestens 5 Jahren hast, so musst Du Dir bzgl. einer Abschiebung  keine Sorgen machen.
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menovin
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #4 - 02.06.2014 um 15:32:32
 
Ja ich lebe seit meiner Geburt hier, und meine mutter ist auch hier geboren, ach was rede ich seit 5-6 Generationen wenn nicht mehr, ich kann kein Wort italienisch.


Also des beruhigt mich, aber meint ihr die werden es dennoch versuchen weil somit könnte ich vorerst nicht raus bei meinen 2/3 Zeitpunkt weil des wär ja dann ein verfahren des man abwarten müsste ??!!

kann ich des vorzeitig klar stellen irgendwie??

LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.06.2014 um 15:36:13
 
siehe § 2 Abs. 5 FreizügG/EU:

Zitat:
Eine Feststellung nach Absatz 1[Anmerkung: Verlust der Freizügigkeit] darf bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, die ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet hatten, und bei Minderjährigen nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit getroffen werden. Für Minderjährige gilt dies nicht, wenn der Verlust des Aufenthaltsrechts zum Wohl des Kindes notwendig ist. Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit können nur dann vorliegen, wenn der Betroffene wegen einer oder mehrer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist oder wenn vom Betroffenen eine terroristische Gefahr ausgeht.
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 02.06.2014 um 16:48:47
 
menovin schrieb am 02.06.2014 um 15:32:32:
weil somit könnte ich vorerst nicht raus bei meinen 2/3 Zeitpunkt weil des wär ja dann ein verfahren des man abwarten müsste ??!!

Eine Entscheidung über eine bedingte Entlassung ( § 57 StGB) wir zeitnah zum 2/3-Termin erfolgen. Ein ausländerrechtliches Verfahren (das es m. E. auch gar nicht geben wird) wird nicht abgewartet.
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