Das JC ist verpflichtet deinen Mann in die BG aufzunehmen. Das FZF-Visum entfaltet schon die entsprechende Wirkung, dass er nicht von der Leistung ausgeschlossen ist. Das er nicht in die BG aufgenommen werden kann, da fehlender
eAT hat keine Rechtsgrundlage.
1. Möglichkeit: Beim Jobcenter vorsprechen und Ehemann in BG aufnehmen lassen. Wenn der Sachbearbeiter nicht einlenkt, dann Teamleiter bzw. Geschäftsführer. Vielleicht auch ins Beschwerdemanagement.
2. Möglichkeit: Füll eine Änderungsmitteilung für das Jobcenter, dass dein Ehemann in die BG eingetreten ist, aus.
Mach davon eine Kopie.
Geh zum Jobcenter und reiche das bei dem "Empfang" ein und lass dir den Eingang auf der Kopie bestätigen.
Geh zur Ausländerbehörde mit deinem ALG2-Bescheid und der bestätigten Änderungsmitteilung und erkläre deine Situation. Die Ausländerbehörde braucht den ALG-II Bescheid zur Gebührenbefreiung. Möglicherweise reicht die Änderungsmitteilung aus um im Ermessen die Gebühren zu erlassen.
Im Zweifel müsstest du aber das beim JC klären und nicht bei der Ausländerbehörde.
Das würde im Extremfall bedeuten, dass du entweder deinen Mann per Sozialgericht in die BG einklagst oder du vorerst die Kosten trägst und die eAT-Kosten vom Jobcenter zurückklagst.
Vielleicht solltest du es dir schriftlich geben lassen, dass der Ehemann nicht in die BG aufgenommen werden kann, solange kein
eAT vorliegt.