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Befreiung von Gebühr für Aufenthaltstitel (Gelesen: 4.059 mal)
MsShrek
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05.05.2014 um 19:51:50
 
Hallo @ all,

ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Mein Mann ist Donnerstag eingereist und nun habe ich heute mit der ABH den Termin vereinbart (für Aufenthaltstitel-Antrag).

Mir wurde mitgeteilt, dass ich 130 Euro mitbringen muss. 110 Euro der Titel, 20 Euro für die Karte (oder so ähnlich).

Leider bin ich derzeit ALG II Empfängerin und das ist ein ganz schön großer Brocken Geld.

Nun lese ich gerade, dass man davon als ALG II Empfänger befreit ist, aber nur, wenn man es gerade ist.. nicht rückwirkend.

Nun sagte man mir beim Jobcenter, dass der Aufenthaltstitel erst vorliegen muss, dann können wir Leistungen für ihn beantragen. Sonst geht das nicht.

Wie soll denn das gehen? Irgendwas stimmt doch daran nicht oder ich verstehe das grad einfach nicht.

LG
MS
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MsShrek
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Antwort #1 - 06.05.2014 um 15:36:48
 
Kann mir da keiner was zu sagen?
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Aras
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Antwort #2 - 06.05.2014 um 15:58:33
 
Das JC ist verpflichtet deinen Mann in die BG aufzunehmen. Das FZF-Visum entfaltet schon die entsprechende Wirkung, dass er nicht von der Leistung ausgeschlossen ist. Das er nicht in die BG aufgenommen werden kann, da fehlender eAT hat keine Rechtsgrundlage.

1. Möglichkeit: Beim Jobcenter vorsprechen und Ehemann in BG aufnehmen lassen. Wenn der Sachbearbeiter nicht einlenkt, dann Teamleiter bzw. Geschäftsführer. Vielleicht auch ins Beschwerdemanagement.

2. Möglichkeit: Füll eine Änderungsmitteilung für das Jobcenter, dass dein Ehemann in die BG eingetreten ist, aus.
Mach davon eine Kopie.
Geh zum Jobcenter und reiche das bei dem "Empfang" ein und lass dir den Eingang auf der Kopie bestätigen.

Geh zur Ausländerbehörde mit deinem ALG2-Bescheid und der bestätigten Änderungsmitteilung und erkläre deine Situation. Die Ausländerbehörde braucht den ALG-II Bescheid zur Gebührenbefreiung. Möglicherweise reicht die Änderungsmitteilung aus um im Ermessen die Gebühren zu erlassen.

Im Zweifel müsstest du aber das beim JC klären und nicht bei der Ausländerbehörde. 

Das würde im Extremfall bedeuten, dass du entweder deinen Mann per Sozialgericht in die BG einklagst oder du vorerst die Kosten trägst und die eAT-Kosten vom Jobcenter zurückklagst.

Vielleicht solltest du es dir schriftlich geben lassen, dass der Ehemann nicht in die BG aufgenommen werden kann, solange kein eAT vorliegt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MsShrek
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Antwort #3 - 06.05.2014 um 20:18:44
 
Danke schonmal, Aras.

Meinst Du das geht alles so an einem Tag? Wir haben Freitag schon den Termin bei der ABH und morgen ist beim JC alles zu in unserem Ort (Kleinstadt).

Ich kenne leider meine SB noch gar nicht, weil ich grad erst umgezogen bin.

Gibt es die Änderungsmitteilung online zum Download?
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MsShrek
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Antwort #4 - 06.05.2014 um 20:41:24
 
Die Dokumente zum Download habe ich schon gefunden.
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Aras
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Antwort #5 - 07.05.2014 um 08:19:24
 
Mach am besten auch eine Kopie des FZF Visums im Reisepass deines Mannes und lege dass der Mitteilung bei.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 07.05.2014 um 09:04:35
 
MsShrek schrieb am 06.05.2014 um 15:36:48:
Kann mir da keiner was zu sagen? 


Dafür gibt es § 53 II AufenthV:

Zitat:
Gebühren können ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn es mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen in Deutschland geboten ist.
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MsShrek
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Antwort #7 - 07.05.2014 um 12:39:05
 
Ich danke euch!

Nach einem Gespräch mit der zuständigen ABH sieht das alles schon nicht mehr so dramatisch aus.
Ich benötige nur meinen Bewilligungsbescheid mitbringen.

Ich werde meinen Mann dennoch morgen schonmal beim Jobcenter anmelden, bzw. es versuchen, denn wichtig ist es ja auch.
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Antwort #8 - 07.05.2014 um 12:43:02
 
MsShrek schrieb am 07.05.2014 um 12:39:05:
Ich werde meinen Mann dennoch morgen schonmal beim Jobcenter anmelden, bzw. es versuchen, denn wichtig ist es ja auch.


Mach es schriftlich und mach es nicht von einer "Erlaubnis" des Jobcenters abhängig. Falls sie nicht wollen, gib den schriftlichen Antrag /Änderungsmeldung trotzdem ab und fordere sie auf, Dir schriftlich mitzuteilen, dass das nicht geht.
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MsShrek
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Antwort #9 - 07.05.2014 um 12:57:14
 
Ok, danke für den Hinweis. Werde ich auf jeden Fall so versuchen.

Werde mich dann ggf. nochmal melden.

Klasse Forum! Merci!
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