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Minijob + ALG2 vorhanden - Nun problem FreizügiG/EU (Gelesen: 9.172 mal)
Themen Beschreibung: EU - Bürgerin & FreizügiG/EU
coca-cola101
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Minijob + ALG2 vorhanden - Nun problem FreizügiG/EU
29.04.2014 um 19:07:49
 
Hallo liebe Boardgemeinde,
ich schildere das Anliegen aus der Sicht der EU-Bürgerin.

Ich komme aus Polen und bin seit Januar 2014 bei meinem Freund und seiner Familie angemeldet. Momentan arbeite ich als Putzhilfe in der Firma eines bekannten. Mein verdienst beläuft sich auf 260 € Netto, wegen der Sprachbarriere. Den restlichen Lebensunterhalt erhalte ich vom JobCenter. Heute hatte ich meinen 1. Tag an der örtlichen VHS im Integrationskurs.

Nun habe ich folgendes Problem und zwar habe ich einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten. Dort steht geschrieben das Sie meine Unterlagen überprüft haben ( Arbeitsvertrag, Lohnbescheinigung & Krankenverischerung) und ich einen Job haben muss wo ich mindestens 451,00 € verdiene (Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit). Ich würde gerene arbeiten gehen, jedoch geht dies schelcht wegen der mangelnden Sprachkenntniss.

So das ist die Situation von meiner Freundin.

Kann jemand Tipps geben ? Ist das rechtlich überhaupt richtig was dort verlangt wird ? Die Dame meine Sie hat den Arbeitnehmerstatus nicht erlangt. Meines Wissens nach ist der Begriff "Arbeitnehmerstatus" noch nicht eindeutig definiert.

In dem Brief steht drine, sie muss genügend Geld für Ihren Unterhalt haben, Arbeiten und Krankenverischert sein. Alle Punkte treffen zu, nur das Sie durch das JC krankenversichert ist.

Bitte keine Kommentare wie: Vaterstaat sponsert etc.
Bitte nur Antworten die ernst gememeint und hilfreich sind.

Danke und freundliche GRüße

coke
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 29.04.2014 um 19:18:01
 
Alles etwas verwirrend ?

Du schreibst, dass Du aus Polen kommst, im Profil steht Staatsangehörigkeit Deutsch ?

Schreibst flüssig Deutsch und beklagst mangelnde Sprachkenntnisse ?

Wer soll das verstehen ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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coca-cola101
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.04.2014 um 19:20:58
 
coca-cola101 schrieb am 29.04.2014 um 19:07:49:
Hallo liebe Boardgemeinde,
ich schildere das Anliegen aus der Sicht der EU-Bürgerin.



Ich habe es für meine Freundin geschrieben.

Gruß
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.04.2014 um 20:19:39
 
Arbeitnehmer i.S.d Unionrechts ist man auch als Minijobber, vgl. VGH BW, Urteil vom 29.10.2012 - 11 S 24/12 m.w.N. Ein Unionsbürger muss in einem solchen Fall nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen, die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln ist unschädlich.

Keine Ahnung was die ABH hier überhaupt "will", entweder sie stellt den Verlust bzw. das Nichbestehen der Freizügigkeit in einem Bescheid fest oder sie lässt es sein.
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coca-cola101
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.04.2014 um 21:07:06
 
Zitat:
Arbeitnehmer i.S.d Unionrechts ist man auch als Minijobber, vgl. VGH BW, Urteil vom 29.10.2012 - 11 S 24/12 m.w.N. Ein Unionsbürger muss in einem solchen Fall nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen, die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln ist unschädlich.

Keine Ahnung was die ABH hier überhaupt "will", entweder sie stellt den Verlust bzw. das Nichbestehen der Freizügigkeit in einem Bescheid fest oder sie lässt es sein.


Danke Bayraqiano, habe mir das gesamte Urteil durchgelesen.
Hört sich bis jetzt super an, aber das Urteil ist vom Jahr 2013, aber die Gesetze ändern sich ständig. Seit Januar dieses Jahres, gibt es keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr. Ich meine natürlich bin ich positiv eingetstellt, aber jedoch möchte ich gerne auf alles gefasst sein, um die Dame bestmöglichst  zu konfrontieren.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.04.2014 um 21:10:09
 
coca-cola101 schrieb am 29.04.2014 um 21:07:06:
aber die Gesetze ändern sich ständig

nicht in dem Bereich.

coca-cola101 schrieb am 29.04.2014 um 21:07:06:
Seit Januar dieses Jahres, gibt es keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr.

Die wurde schon im Januar 2013 abgeschafft. Außerdem war die FZB eh nur deklaratorisch, deren Besitz bzw. Nichtbesitz sagt nichts über das tatsächliche Bestehen des Freizügigkeitsrechts aus.
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coca-cola101
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 29.04.2014 um 21:23:53
 
Zitat:
coca-cola101 schrieb am Heute um 21:07:06:
aber die Gesetze ändern sich ständig

nicht in dem Bereich.


Super Smiley

Ich habe im Anhang nochmal das Schreiben von der ABH hinzugefügt, damit ihr es nochmal sehen könnt, damit keine Missverständnisse enstehen.
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coca-cola101
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 29.04.2014 um 22:43:12
 
Wer die Meinung von Bayraqiano teilt, kann dies natürlich auch schreiben, freue mich über jede Antwort.

Falls jemand auch noch etwas anderes erlebt hat o.ä. bitte auch die Erfahrung teilen, werde noch weiter hier im Forum recherchieren.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #8 - 29.04.2014 um 22:54:59
 
Also wenn monatlich 200 € Einkommen von Selbstständigen als ernsthafte Bemühungen im Sinne der Niederlassungsfreiheit zählen, dann sollten 200 € Lohn auch als ernsthafte Bemühungen von Angestellten für die Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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coca-cola101
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Antwort #9 - 30.04.2014 um 10:00:02
 
Zitat:
(3) 1Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann


Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/4752/b12755.htm

Jetzt sieht es doch schlecht aus, oder ?
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Aras
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Antwort #10 - 30.04.2014 um 11:12:33
 
Das ist das AufenthG. Deine Freundin beruft sich aber aufs FreizügG-EU.

http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.04.2014 um 11:23:43
 
Kategorisch Ablehnen mit der Begründung das mann minimal 450 Euro verdienen muss darf mann nicht.
Der eigene Verwaltungsvorschriften schreiben das soeben vor und  mann muss den fallen individuell prüfen. Ob mann das trotz diese falsche Ausrede das genemigt bekommt weiß ich nicht.
Zitat:
2.2.1.1 ....
In der Rechtsprechung wurde bislang kein Mindestbetrag für eine Vergütung festgelegt.
Eine nach nationalem Recht geringfügige Beschäftigung kann eine Arbeitnehmereigenschaft begründen. Als Arbeitnehmer gilt auch, wer eine Berufsausbildung im dualen System absolviert.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26102009_MI193711565...
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coca-cola101
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Antwort #12 - 30.04.2014 um 11:24:07
 
Habe gerade gelesen :

"Andere Gesetze i.S.d. §1 Abs.1 Satz 5, die Vorrang vor dem Aufenthaltsgesetz haben, sind derzeit das :

- Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU),
- Asylverfahrensgesetz (AsylVfG),
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im     Bundesgebiet
- Streitkräfteaufenthaltsgesetz"

Hört sich auch gut an Smiley Wie soll ich am besten vorgehen ? Der Dame die Fakten auf den Tisch legen ? Oder muss ich warten bis Sie die Abreise verkündet und dann erst etwas unternehmen ? Auf Gericht etc. haben wir keine lust ...

An dieser Stelle schonmal vielen Dank für die Hilfe !

Gruß
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Aras
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Antwort #13 - 30.04.2014 um 11:54:59
 
Einfach hingehen und normal das besprechen. Immer eskalieren bei Bedarf und nicht von vornherein Zwinkernd.

Beispielszenario:
ALG2 ist eine Leistung "finanziert" auf kommunaler Ebene. Sogenannte Optionskommunen betreiben das JC selber. Die Ausländerbehörde ist der Kommune zugewiesen.

Und wenn der Landrat/Oberbürgermeister auf die Bilanz eures Ortes guckt, dann will er ggf. sparen und da sieht er einen Posten ALG2 für EU-Bürger. Also gibt er Anweisung dass das Jobcenter der Ausländerbehörde Leistungsbezug meldet. Und der Ausländerbehörde gibt er die Anweisung Druck auf die EU-Bürger zu machen und ggf. Freizügigkeit abzuerkennen - mit all seinen Folgen. Ist zwar ein Zahnloser Papiertiger, aber der Oberbürgermeister kann sagen, dass er was unternommen hat.

Und die Ausländerbehörde muss das durchführen.
Wenn ihr also dann dort aggressiv auftretet, trifft ihr vielleicht den falschen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 30.04.2014 um 12:01:08
 
Selbstverständlich bin ich meist freundlich und sachlich.

Jedoch nervt es solche Briefe zu lesen, die eigentlich keinen Sinn machen, da sich viele Dinge wiedersprechen.

Wass sollte wir am besten tun, wenn die Dame nach dem Gespräch weiterhin darauf besteht, das Sie entweder eine Tätigkeit ausüben soll wo Sie 451 Euro verdient oder "abgeschoben" wird . 

Gruß
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