Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden? (Gelesen: 4.642 mal)
Lisa Kr.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Münster, Sachsen, Germany
Münster
Sachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
20.04.2014 um 21:24:30
 
Hallo,

eine kurze Frage. Habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis (und immer noch ukrainische Staatsbürgerschaft). Nun werde ich nach meinem Bachelor ein 3-monatiges Praktikum in Amsterdam machen. Da muss ich mich wohl aus meinem WG-Zimmer abmelden7vorher kündigen, weil ich es nicht bezahlen könnte. Nun meine Frage: könnte das irgendwelche Auswirkungen auf meine Niederlassungserlaubnis haben, dass ich 3 Monate (vielleicht dann 3,5, da ich ja dann ein neues Zimmer finden muss eh ich mich wieder anmelde) nirgendwo in Dtl angemeldet bin? Verliere ich sie nicht? Ich weiß, dass ich mich 6 Monate außerhalb von Dtl aufhalten darf, aber ich mir nicht sicher, ob ich auch für längere Zeit nicht hier angemeldet sein darf.

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.773

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #1 - 20.04.2014 um 22:48:47
 
Hallo,

alles im grünen Bereich.
Es ist allerdings unschädlich, der ALB diese Info zukommen zu lassen, just in case.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #2 - 20.04.2014 um 23:30:38
 
Möchtest du dich langfristig einbürgern?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Lisa Kr.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Münster, Sachsen, Germany
Münster
Sachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #3 - 21.04.2014 um 10:31:12
 
Ja, sehr gerne, sobald die acht Jahre vorbei sind (diesen Winter dann).

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #4 - 21.04.2014 um 10:49:16
 
Ich würde mich definitiv nicht abmelden.

Durch die Abmeldung signalisierst du, dass du für immer aus Deutschland wegziehst.

Handhabe das wie eine Entsendung.

http://www.stuttgart.ihk24.de/international/Internationales_Wirtschaftsrecht/Ent...

Also Wohnsitz behalten. Ggf. Zwischenmieter/Untermieter finden.

Ansonsten könnte es massig an Papierkram nach sich ziehen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #5 - 21.04.2014 um 10:54:35
 
Aras schrieb am 21.04.2014 um 10:49:16:
Durch die Abmeldung signalisierst du, dass du für immer aus Deutschland wegziehst. 

Es ist unwichtig was man "signalisiert", wichtig ist nur welche konkreten Absichten man bei der Ausreise aus Deutschland verfolgt. Bei eienm von vornherein beabsichtigen Aufenthalt von 3 Monaten ist weder der rechtmäßige (§ 51 I AufenthG) noch der gewöhnliche (§ 12b I StAG) unberbrochen.

Meld Dich ruhig ab, man wird das bei einer Neuanmeldung auch sehen können, dass Du keine Unterbrechung in Deinem Aufenthalt hast.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #6 - 21.04.2014 um 11:16:56
 
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #7 - 21.04.2014 um 11:28:01
 
Diese Antwort gibt die tatsächliche gesetzliche Regelung nicht wieder, das hatte ich auch schweitzer geantwortet: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1362939243/14#14

Vgl. insofern auch die gut formulierten AVwV in Ziff. 51.1.5.1.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisa Kr.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Münster, Sachsen, Germany
Münster
Sachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #8 - 21.04.2014 um 18:53:45
 
Danke an alle. Außerdem, denke ich, kann ich schon vor Abreise ein neues WG-Zimmer finden und einen Mietvertrag unterschreiben, so dass ich gleich weiß (und nachweisen kann), wohin ich dann wieder einziehe wenn ich wieder da bin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
idleXtreme
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #9 - 21.04.2014 um 22:46:02
 
Aras schrieb am 21.04.2014 um 10:49:16:
Ich würde mich definitiv nicht abmelden.

Durch die Abmeldung signalisierst du, dass du für immer aus Deutschland wegziehst.


und durch die nichtabmeldung verstösst du gegen geltende vorschriften und unterhälst einen scheinwohnsitz. ganz grosses kino.

Lisa Kr. schrieb am 21.04.2014 um 18:53:45:
Außerdem, denke ich, kann ich schon vor Abreise ein neues WG-Zimmer finden und einen Mietvertrag unterschreiben, so dass ich gleich weiß (und nachweisen kann), wohin ich dann wieder einziehe wenn ich wieder da bin.


das ist nicht notwendig - du bist nicht in der beweispflicht. deine absichten sind irrelevant. es interessieren nur vollendete tatsachen, also später dann, ob du rechtzeitig wiedergekommen bist.
Zum Seitenanfang
  

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #10 - 21.04.2014 um 22:56:43
 
Ich hab keinen "Scheinwohnsitz" empfohlen. Lies es nochmal durch. Vielleicht verstehst du es dann.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
idleXtreme
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #11 - 21.04.2014 um 23:10:34
 
ich hab's verstanden - du hast "Ggf." keinen scheinwohnsitz empfohlen. Zwinkernd zimmer ohne zwischenmieter behalten entspricht ja nicht den finanziellen möglichkeiten des TE.
Zum Seitenanfang
  

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #12 - 21.04.2014 um 23:33:24
 
Nein, das hast du leider nicht verstanden. Ich hab auch nicht "ggf." einen Scheinwohnsitz empfohlen. Ich hab generell keinen Scheinwohnsitz empfohlen.

Ich habe die Tätigkeit im Ausland als Entsendung kategorisiert und  auf die Möglichkeiten, die mit einer Entsendung entstehen,
hingewiesen.

Kannst deine Anschuldigen für dich behalten.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
idleXtreme
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 96

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #13 - 21.04.2014 um 23:37:43
 
ich weiss ja, wie du es gemeint hast aber eine entsendung setzt m.W. eine beibehaltung des regulären wohnsitzes - durch anmeldung / anmeldunsbeibehaltung nachvollziehbar - voraus.
Zum Seitenanfang
  

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Niederlassungserlaubnis, 3-monatiges Praktikum im Ausland, sich abmelden?
Antwort #14 - 22.04.2014 um 13:59:58
 
idleXtreme schrieb am 21.04.2014 um 23:37:43:
ch weiss ja, wie du es gemeint hast aber eine entsendung setzt m.W. eine beibehaltung des regulären wohnsitzes - durch anmeldung / anmeldunsbeibehaltung nachvollziehbar - voraus. 

Dann weißt Du es falsch.

Eine Entsendung verpflichtet den Entsendeten nicht, einen Wohnsitz in Form einer Mietwohnung in Deutschland weiterzubezahlen.
(Bei Wohneigentum stellt sich die Frage von vornherein ganz anders ...)

Ebensowenig entbindet eine Entsendung von den melderechtlichen Vorschriften.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema