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Aufenthaltserlaubnis nach §28, Verlängerungsantrag (Gelesen: 4.235 mal)
chickadee
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i4a rocks!


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16.04.2014 um 20:17:45
 
Hi, muss für meinen Mann einen Verlängerungsantrag gemäß §28 stellen.  Was darf die Ausländerbehörde fragen und was nicht?  Hat das jemand von euch info wie das abläuft.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.04.2014 um 20:20:38
 
chickadee schrieb am 16.04.2014 um 20:17:45:
muss für meinen Mann einen Verlängerungsantrag gemäß §28 stellen


Das muss er schon selbst machen.

chickadee schrieb am 16.04.2014 um 20:17:45:
Was darf die Ausländerbehörde fragen und was nicht?

Voraussetzung ist, dass Eure eheliche LG weiterhin besteht. Stell Dich also darauf ein, dass die ABH eine solche Bestätigung von Euch beiden haben möchte.
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chickadee
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.04.2014 um 21:07:19
 
Hi, danke für die Info.  Also, natürlich besteht unsere Ehe und dass ist auch kein großes Problem für mich.
Ich wohne auf dem Land, und die Mitarbeiter in dem Ausländeramt sind unverschämt, respektlos, arrogant.  Ich möchte halt gut vorbereitet sein um Fragen abweisen zu können.  Weisst du wie der Ablauf dieses Antrages ist?  Also, ich denke erst mal werden Personalien kontrolliert.  Ansonsten dürfte ja nichts anfallen, oder?  Mein Mann ist gemäß §28 hier also dürfen die ja auch nicht nach Einkommen fragen, werden die aber weil die §28 nicht akzeptieren.  Dürfen die nach Deutschkenntnissen fragen?  Dürfen die sich wieder über meinen Mann beugen und im laut ins Ohr brüllen "wie heisst ihre Frau".  Ich brauche, bitte und danke, Hands-on tips.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.04.2014 um 21:26:25
 
es ist nur eine Verlängerung, also nix wildes (auch bei sagen wir mal "schwierigen" Ausländerbehörden).

Deutschkenntnisse werden jedenfalls keine geprüft, wenn es allerdings eine Verpflichtung zum Integrationskurs gab will man evtl. ein Zeugnis sehen. Einkommen ist egal.

Die Verlängerung kostet übrigens 80 €, und ein neues biometrisches Bild sollte Dein Mann auch parat haben.

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chickadee
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Antwort #4 - 16.04.2014 um 22:10:56
 
Danke für die Info.  Ich werde berichten wie es gelaufen ist.   Smiley
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Antwort #5 - 17.04.2014 um 11:01:39
 
Vielleicht hat deine Ausländerbehörde auch einen Verlängerungsantrag ins Internet gestellt, dann könnt ihr euch den runterladen und vorab ausfüllen.

Ansonsten würde ich folgende Unterlagen mitnehmen:
- ausgefüllten Antrag
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Einkommensnachweise bzw. Sozialhilfebescheid (als Nachweis, ob Gebühr bezahlt werden muss oder nicht)
- Gebühr: 80 € (wenn ihr kein SGB II bezieht)
- Nachweise über bestandene Sprachprüfungen
und dann geht wenn möglich zusammen dahin, falls ihr eine Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft unterschreiben müsst.

Ganz wichtig, versucht ruhig und freundlich zu bleiben, alles andere bringt nichts.
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chickadee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.04.2014 um 12:57:34
 
Hallo, danke für die Info.  Also, wir sind keine Sozialhilfeempfänger.  Und, mein Mann hat ein gutes und sicheres Einkommen.  Jedoch ist ein Einkommensnachweis unter §28 nicht nötig.  Und das wird auch wieder der Punkt werden.  WEIL, die AB es nicht akzeptiert dass diese Info/Bescheinigung unter §28 nicht vorgelegt werden muss.  Die AB wird darauf wieder bestehen, und ich/wir könnten es vorlegen, aber es geht sie nichts an und sie haben kein Recht darauf.  Was mache ich?
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Antwort #7 - 17.04.2014 um 13:13:39
 
chickadee schrieb am 17.04.2014 um 12:57:34:
Was mache ich?


Wenn du auf Konfrontation gehen willst, dann soll dein Mann auf die Entscheidung ohne Vorlage der Einkommensnachweise bestehen. Notfalls sollten die ablehnen, dann könntest du Rechtsmittel einlegen und das werden die Mitarbeiter der ABH sich zweimal überlegen.

Du kannst natürlich auch die Einkommensnachweise vorlegen. Wenn dein Mann einmal eine NE haben möchte, muss er das sowieso tun.

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Anyonne
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Antwort #8 - 17.04.2014 um 14:08:49
 
Ich kann nicht nachvollziehen, warum häufig so ein Drama um die Einkommensnachweise gemacht werden.

Natürlich ist ein Nachweis gem. § 28 AufenthG nicht nötig, erleichtert aber die Bearbeitung des Verlängerungsantrages. Besonders wenn dein Mann eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, ist es von Vorteil, wenn er bereits in den vergangen Jahren Lohnnachweise eingereicht hat. In der Ausländerbehörde, in der ich arbeite, prüfen wir bei Ablauf einer AE vorab, ob eine Niederlassungserlaubnis möglich ist oder nicht und das ist natürlich einfacher, wenn bereits EK-Nachweise in der Akte sind und wir sehen können, ob es realistisch ist, dass das vorhandene EK zur Lebensunterhaltssicherung ausreicht.

Die angeforderten Unterlagen müssen daher nicht unbedingt etwas mit Schikane oder ähnlichem zu tun haben.
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reinhard
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Antwort #9 - 17.04.2014 um 14:15:19
 
Anyonne schrieb am 17.04.2014 um 14:08:49:
Ich kann nicht nachvollziehen, warum häufig so ein Drama um die Einkommensnachweise gemacht werden.


Das liegt am steigenden Wissen über den Datenschutz: Eine Behörde darf ja überhaupt nur die Daten erheben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden (Datensparsamkeit).

Es wäre sinnvoll, in solchen Fällen an die Interessen der Kunden zu denken und einen erklärenden Satz in das Formschreiben einzufügen.

Letzlich sollen Ausländerbehörden ja über kurz oder lang zu Willkommensbehörden werden, und da ist es immer sinnvoll, die gewohnten Vorgänge regelmäßig kritisch zu überprüfen. Gerade in Zeiten der NSA-Enthüllungen werden viele Menschen kritischer, als sie es von 20 Jahren noch waren.
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chickadee
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Antwort #10 - 17.04.2014 um 18:33:46
 
Hi, also ich verstehe nicht was mit dem Nachweis des Einkommens erleichtert wird?  Wenn es doch klar ist, dass kein EK Nachweis geleistet werden muss mit §28, dann verstehe ich nicht den Druck den die AB ausübt oder versucht auszuüben.  So nach dem Motto, wir machen hier alles für alle gleich.  Was ist die Basis dafür?  Nichtwissen?
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Antwort #11 - 17.04.2014 um 18:59:24
 
chickadee schrieb am 17.04.2014 um 18:33:46:
Hi, also ich verstehe nicht was mit dem Nachweis des Einkommens erleichtert wird?  Wenn es doch klar ist, dass kein EK Nachweis geleistet werden muss mit §28, dann verstehe ich nicht den Druck den die AB ausübt oder versucht auszuüben.  So nach dem Motto, wir machen hier alles für alle gleich.  Was ist die Basis dafür?  Nichtwissen?


Nein.

Es ist eine Erleichtung des Antragstellers beim NE-Antrag.

Aber das wurde bereits in Antwort #8 ausführlich erklärt.
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chickadee
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Antwort #12 - 17.04.2014 um 19:53:07
 
Hi, also bei uns geht es sich nicht um eine NE.  Es geht sich jetzt nur um eine Verlängerung gemäß §28.
Zunächst war das Feedback das ich bekam halt nur dass wir "Beweis" bez. immer noch angehenden Ehe nachweisen müssen, so steht es auch in dem Gesetz.  Dann kommt auf einmal wieder dieses EK hinzu.  Mir geht es hier ums Prinzip.  Weil, mein Mann hat sein Einkommen und unterstützt mich u. ihn, und das auch gut.  Aber selbst wenn wer kein Einkommen hätte, wäre das irrelevant unter §28.  Warum drücken die Mitarbeiter der AB dagegen.  Unter §28 geht es der AB nichts an.  Aber das wird einfach nicht praktiziert.
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reinhard
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Antwort #13 - 17.04.2014 um 19:57:58
 
chickadee schrieb am 17.04.2014 um 19:53:07:
Hi, also bei uns geht es sich nicht um eine NE.


Bist Du Dir sicher, dass er nie eine NE beantragen will?

Okay, das muss er wissen, wie er sich verhalten will.

Wenn es Dir um das Prinzip geht, also jetzt nur die Unterlagen zur Verlängerung vorzulegen, nach NE-Antrag erst die Unterlagen zum Einkommen etc., kannst Du ihn ja überreden, das so zu machen. Die ABH muss sich ja an die Gesetze halten, das kann er auch durchsetzen.
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Antwort #14 - 17.04.2014 um 21:23:02
 
Hi, ob mein Mann das nie beantragen will wissen jetzt noch nicht.  Und wenn, dann wird dass auch kein Problem sein weil er pensioniert ist, also er hat ein gesichertes Einkommen für uns.  Aber das geht doch den Mitarbeitern der AB nichts an! 

Also, was muss ich vorlegen für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung?  Auch ein voriger Kommentar dass man nur behilflich sein möchte muss ich abweisen in dieser Behörde.  Weil da wird einem wirklich gesagt "sie haben hier nichts zu sagen, es interessiert uns nicht wer sie sind, was sie sind.....WIR entscheiden unter welchem § sie in Deutschland bleiben....und wenn Sie uns nicht a.b.c. vorlegen, dann haben Sie ein großes Problem.
Das sind die Leute mit denen wir uns in den nächsten Wochen wieder auseinander setzten dürfen und ich möchte nur gut vorbereitet sein.
Danke für Hilfe u. Tipps

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