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Nachbeurkundung der Geburt (Gelesen: 2.261 mal)
Themen Beschreibung: Vornamensangleichung in beiden Pässen und Beurkundung der Geburt
Leonid
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i4a rocks!


Beiträge: 35

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachbeurkundung der Geburt
28.03.2014 um 10:40:50
 
Hallo,

ich möchte später auch meine Geburt in Deutschland regestieren lassen. Wenn ich es jetzt in Köln meine Geburt im Ausland regestiere und später an einem anderen Wohnort eine Urkunde beantragen will, wo muss ich die dann beantragen? Beim Standesamt Köln? Oder da ich ja nicht in Deutschland geborene wurde, bei dem Standesamt für meinen zuständigen Wohnort?

Danke und viele Grüße,
Leonid
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.03.2014 um 10:42:43
 
Es wird in das Geburtsregister des Standesamtes eingetragen das für dich örtlich zuständig ist. Wenn du jetzt in Köln wohnst => Standesamt Köln.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.03.2014 um 10:52:46
 
Leonid schrieb am 28.03.2014 um 10:40:50:
Wenn ich es jetzt in Köln meine Geburt im Ausland regestiere und später an einem anderen Wohnort eine Urkunde beantragen will, wo muss ich die dann beantragen? Beim Standesamt Köln? Oder da ich ja nicht in Deutschland geborene wurde, bei dem Standesamt für meinen zuständigen Wohnort? 


Du musst - so wie Aras geschrieben hat - die Geburt bei dem Standesamt nachregistrieren lassen, bei dem du zum Zeitpunkt des Antrags auf Nachregistrierung wohnst.
Wenn du also in Köln wohnst, dann in Köln, wohnst du in Leipzig, dann in Leipzig.

Später dann musst du die Urkunde immer dort beantragen, wo das Register geführt wird. Erfolgte die Beurkundung in Köln, du bist aber nach München umgezogen, dann musst du die Geburtsurkunde trotzdem in Köln ausstellen lassen. Schließlich haben die in München ja das Register gar nicht.

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde, bzw. eines beglaubigten Auszugs aus dem Geburtsregister geht aber auch über weite Entfernungen problemlos. Meist genügt ein Anruf, manchmal auch eine E-Mail. Bei einigen Behörden mag es sogar möglich sein, die Urkunde über ein Portal der Stadt elektronisch anzufordern.

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chr76
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i4a rocks!


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Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #3 - 08.04.2014 um 13:10:31
 
Runenwolf schrieb am 28.03.2014 um 10:52:46:
...Bei einigen Behörden mag es sogar möglich sein, die Urkunde über ein Portal der Stadt elektronisch anzufordern.

Z.B. in Bonn kann man Personenstandsurkunden >>online<< bestellen.

Eine kürzlich angeforderte Geburtsurkunde habe ich ohne Weiteres per Post mit Rechnung im Briefkasten vorgefunden. Einfacher geht es nicht Smiley
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muffin1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.04.2014 um 16:03:01
 
funktioniert in köln genauso problemlos
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