JustMarried
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo,
ich habe versucht, einen Beitrag im Forum zu finden, der auf mein Problem passt, wurde aber nicht fündig. Darum hier meine Frage:
Meine Freundin (türkische Staatsbürgerin, bisher als Studentin hier) und ich (deutscher Staatsbürger) haben vor Kurzem hier in Deutschland geheiratet und leben auch hier. Bei der Hochzeit habe ich meinen Namen behalten, und sie hat nach türkischem Recht die folgende Form gewählt: "<VORNAME> <IHR ALTER TÜRKISCHER NACHNAME> <MEIN DEUTSCHER NACHNAME>", also quasi einen Doppelnamen ohne Bindestrich. (Grund: Türkische Pässe erlauben keine Bindestrichnamen) Wurde hier vom Standesamt auch problemlos akzeptiert.
Nun möchte sie ihren türkischen Pass ändern lassen, und da taucht ein kleines Problem auf: Mein deutscher Nachname enthält ein "i", das bei uns ja bekanntlich klein "i", groß aber "I" geschrieben wird. Das "i" mit und ohne Punkt sind aber im türkischen zwei verschiedene Buchstaben, und natürlich wollen die türkischen Behörden nicht, dass der Nachname groß anders geschrieben wird als klein. Darum will das türkische Konsulat den Namen mit türkischem "İ" eintragen, also mit Punkt auch bei Großschreibung.
Das klingt für mich als Laien nach einer guten Lösung, aber ich möchte sichergehen, dass daraus keine Probleme entstehen – z.B. bei der nachfolgenden Umschreibung ihres Aufenthaltstitels.
Ist dieser Umgang mit dem "i" bei ausländischen Namen gängige Praxis, oder wie sollten es die türkischen Behörden sonst handhaben?
Vielen Dank für alle Infos. Falls es dazu doch schon einen Thread gibt, den ich nicht gesehen habe, wäre es super wenn jemand einen Link posten könnte.
Danke!
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