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Dringende Fragen zur Einbürgerung ? (Gelesen: 3.296 mal)
Algerie
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10.03.2014 um 12:01:52
 
Guten Tag ich bin jetzt mit meinem Mann 10 Jahre verheiratet seit 8 Jahren leben wir in Deutschlan ,B1 Test und Einbürgerungstest hat mein Mann bestanden ,eine Arbeit hat er seit drei Monaten also die Probezeit ist gerade vorbei zur Zeit hat er den Aufentaltstitel immer für drei Jahre ,dazu meine Fragen:
1.Nach vieviel Monaten Arbeit kann er den Antrag auf Einbürgerung stellen?
2.Da wir in seinem Beruf nicht an eine Stadt oder Bundesland gebunden sind wo wir wohnen können würde mich interessieren ,ist die Einbürgerungs in manchen Bundesländern ,Städten schneller und leichter zu erhalten wäre es ratsam in eine bestimmte Stadt zu ziehen?Zur Zeit wohnen wir in Baden Württemberg und hier soll es länger dauern.
3.Wenn man dann den Antrag gestellt hat wie lange dauert in der regel das Einbürgerungs Verfahren?

Noch was vorher war er immer nur Monateweise in Zeitarbeit beschäftigt.


Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Liebe Grüße 
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reinhard
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Antwort #1 - 10.03.2014 um 12:43:35
 
Zuständige Einbürgerungsbehörde ist immer die am Wohnort.

"Einbürgerungsnomaden" sind nicht sonderlich beliebt, davon rate ich ab.

Er sollte einfach einen Beratungstermin abmachen. Er bringt dann seine Unterlagen mit, die Einbürgerungsbehörde hat sich inzwischen die Akte angesehen.

Es gibt keine "Regel-Dauer" für ein Einbürgerungsverfahren. Es hängt wesentlich davon ab, wie die persönliche Situation ist und ob er die eigene Ausbürgerung betreiben muss und wie schnell das geht. Da hat seine Einbürgerungsbehörde ganz konkrete Erfahrungen drin, deren Auskunft ist am sichersten.
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Algerie
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Antwort #2 - 10.03.2014 um 13:28:31
 
Hallo wir sind keine "Einbürgerungsnomaden" wir wollen sowieso umziehen und warum sollen wir dann nicht irgendwo hinziehen wo das mit der Einbürgerung leichter von statten geht?

Die Hauptfrage war ja auch nach wievielen Monaten Arbeit kann man den Antrag stellen!

MfG.

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reinhard
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Antwort #3 - 10.03.2014 um 13:31:17
 
Die Einbürgerungsbehörden sind etwas unterschiedlich.

Aber: Grundsätzlich kann man nach acht oder zehn Jahren Aufenthalt auch eingebürgert werden, wenn man arbeitslos ist. Falls der Arbeitsplatz gefordert wird, dann gilt er in der Regel nach sechs Monaten (weil dann die Problezeit zu Ende ist). Allerdings fangen einige Einbürgerungsbehörden mit den Verfahren schon früher an, das ist aber von Ort zu Ort etwas unterschiedlich.
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Algerie
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Antwort #4 - 10.03.2014 um 13:55:53
 
Danke für die Antwort --reinhard--

da sieht man mal wieder die Unterschiede hier in Baden Württemberg wurde uns gesagt den Antrag kann man erst stellen wen er mindestens ein Jahr am Stück Arbeitet um dann bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld anspruch zu haben .
Die Probezeit ist jetzt nach 3 Monaten bei ihm schon beendet,kann er dann jetzt schon nach unserem Umzug den Antrag stellen?



Es wäre super lieb wenn vielleicht  jemand doch einen Tipp in welcher Stadt es am schnellsten geht?
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erne
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Antwort #5 - 10.03.2014 um 18:09:22
 
Algerie schrieb am 10.03.2014 um 13:55:53:
Es wäre super lieb wenn vielleichtjemand doch einen Tipp in welcher Stadt es am schnellsten geht? 


vergiss solche Tipps.
Die Dauer ist auch Einzelfallabhängig.
Grundsätzlich: In Städten mit hohem Ausländeranteil könnte es länger dauern wegen vieler offener Anträge als in Städten mit gerade weniger Anträgen.
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Antwort #6 - 10.03.2014 um 18:23:45
 
Thema Probezeit "vorbei": Grundsätzlich kann man auch Verträge gänzlich ohne Probezeit vereinbaren; hilft aber ebenso nichts wie die 3-monatige, denn Kündigungsschutz besteht erst nach 6 Monaten  und unteren weiteren Voraussetzungen (mind. Regelmäßig 10 Angestellte grob formuliert)!
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Algerie
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Antwort #7 - 10.03.2014 um 21:09:52
 
Danke für die Antwort
also kann man dann den Antrag nach sechs Monaten stellen?



Weis vielleicht doch noch jemand wo es für uns am besten wäre hinzuziehen also welches Budesland ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.03.2014 um 21:42:31
 
Algerie schrieb am 10.03.2014 um 21:09:52:
Danke für die Antwort
also kann man dann den Antrag nach sechs Monaten stellen?



Weis vielleicht doch noch jemand wo es für uns am besten wäre hinzuziehen also welches Budesland ?


also ich kenne jemand (NRW) der nur nach 3 Monate Arbeit der Antrag gestellt hat ohne die Probezeit (6 Monate) zu beenden. Also ist hangt von der Sachbearbeiter ab.
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Antwort #9 - 10.03.2014 um 22:11:19
 
Algerie schrieb am 10.03.2014 um 21:09:52:
also kann man dann den Antrag nach sechs Monaten stellen?


Man kann bei deutschen Behördenimmer einen Antrag stellen und dieser ist auch anzunehmen. Nur wenn er zu bald gestellt wird, kann er abgelehnt werden. Stellt man ihn drei Monate vor Ende der Probezeit, mit dem Vermerk, die Bescheinigung wird nach Beendigung derselben nachgereicht, geben sich manche EBH durchaus wohlwollend und fangen schon mal mit der Bearbeitung an, andere warten eben noch die drei Monate.

Deshalb macht man eben einen Beratungstermin und spricht mit dem Sachbearbeiter.
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