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Nach Abschiebung, Wiedereinreise mit neuem Pass? (Gelesen: 5.581 mal)
supetar
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i4a rocks!


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26.02.2014 um 23:12:51
 
Hi!

Hintergrund:

Nach Halbstrafen-Abschiebung im Jahr 2012 und lt. Auskunft bestehendem Haftbefehl, möchte diese Person mit einem neuen Reisepass (und anderer Staatsbürgerschaft!) - welche(r) bei der Abschiebung noch nicht existierte und selbstverständlich ebenso nicht bekannt war! - zwecks Besuch wiedereinreisen.

Diese neue Staatsbürgerschaft ist eine (andere) EU-Staatsbürgerschaft.

Folgende Frage:

Die Reise soll nicht zum Zweck weiterer Straftaten sein, aber was passiert nun, wenn dem Zufall zum Trotz es eine Polizeikontrolle gibt? Zugriff oder passiert quasi nichts?

Danke für Antworten!

Gruß! Smiley
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.02.2014 um 23:20:26
 
Der Begriff Haftbefehl ist doch ziemlich eindeutig Smiley.

Und zudem... sein Name und sein Geburtsdatum und -ort sind doch der gleiche. Wenn dem so ist, wird man ihn bei einer Personenkontrolle entsprechend zum Revier bringen und z.B. seine Fingerabdrücke mit den gespeicherten Fingerabdrücken seines digitalen Ichs vergleichen, oder sein Polizei-Foto mit ihm verglichen.

Dann muss er nicht mehr heimlich zum Besuch nach Deutschland, sondern sein Besuch kann ihn im deutschen Gefängnis besuchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 27.02.2014 um 12:17:41
 
Das Menschen mit (legal) geänderten Personalien oder Staatsangehörigkeiten  aufgrund des bestehenden Haftbefehls der Reststrafe festgenommen werden und die Reststrafe im Gefängnis verbringen, ist Teil meines beruflichen Alltags und nichts Spektakuläres, sondern Ausdruck von juristisch korrekten Handelns.
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supetar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
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Antwort #3 - 28.02.2014 um 16:07:36
 
Vielen Dank für die Informationen! Das war sehr hilfreich!

Wie verhält es sich denn dann, wenn Personen ihren Namen im Heimatland ändern? Ist eine Polizeikontrolle ebenso mit einem Zugriff verbunden? Im Endeffekt geht es darum, ob diese Namensänderung wieder auf den Ursprung zurückverfolgt werden kann...

Danke!
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reinhard
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Antwort #4 - 28.02.2014 um 16:18:12
 
Das Einreiseverbot oder der Haftbefehl gilt für diesen Menschen.

Das Einreiseverbot ist unabhängig von einer Änderung der Staatsangehörigkeit und unabhängig von einer Namensänderung. (Namensänderungen kommen im Zusammenhang mit Heirat etc. oft vor, das kennen die Behörden.)
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supetar
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Antwort #5 - 01.03.2014 um 17:52:21
 
Vielen Dank reinhard. Selbstverständlich wird der Mensch gesucht, doch wie erfahren die (bspw.) deutschen Behörden von der Namensänderung in einem anderen Land? Mir ist auch schleierhaft, wie ich das glauben soll, aber irgendwie kann ich mich der Logik nicht entziehen, daß die Behörden eines Landes von den Vorgängen in der anderen nicht wissen kann. Passiert doch sogar teilweise innerhalb eines Landes.

Die Tatsache, daß Geburtsdatum und Ort gleich bleiben ist ja nur insofern hilfreich, als daß die Polizei nach Datum und Ort suchen würde - und so manche Städte (und Ausländer) gelten ja als überaus fertil...
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erne
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Antwort #6 - 01.03.2014 um 20:21:47
 
Was willst du hören?
Dass er problemlos einreisen kann und niemand feststellen kann, dass er per Haftbefehl gesucht wird?
*Diese* Aussage wirst du nicht bekommen, weder hier noch anderswo!
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Aras
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Antwort #7 - 01.03.2014 um 20:53:08
 
Warum klärst du die Sache nicht?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1381681763/0#0

Warum versuchst du es auf krummen Wege, wenn es nur bißchen Geld und mittelmäßig viel Zeit kostet?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 01.03.2014 um 21:39:27
 
supetar schrieb am 01.03.2014 um 17:52:21:
Selbstverständlich wird der Mensch gesucht, doch wie erfahren die (bspw.) deutschen Behörden von der Namensänderung in einem anderen Land? 

Dir ist vollkommen klar, dass eine Einreise nicht legal ist, und du willst hier erfahren, welche Chancen bestehen, dass der Betreffende mit seiner illegalen Tour durchkommt?  Ärgerlich

Für solch eine Risikoeinschätzung für geplant illegales Vorgehen ist dieses Forum ganz und gar nicht gedacht.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #9 - 01.03.2014 um 23:55:38
 
Laut seinen/deinen Schilderungen war er vor über 20 Jahren im Gefängnis und wurde dann abgeschoben.

Ich stelle mir grad vor, wie du nach Deutschland kommst, paar Wochen vor dem Ende der Aufhebung des Haftbefehls, und in eine Routinekontrolle kommst. Und nur weil du paar Wochen zu früh gekommen bist gehst du die Reststrafe absitzen.

Wäre es das wert?
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 02.03.2014 um 00:42:53
 
@supetar
Um Dir, (ach nee, Deinem Freund) den Zahn zu ziehen:
Es kann nicht nur anhand von Personendaten selbst, sondern auch anhand von Phonetik (Nachname / Vorname) bei jeder Polizeikontrolle der erforderliche Fahndungstreffer erzielt werden.

Hinzu kommt: Du (ach nee, Dein Freund) wurde im Zuge der polizeilichen Ermittlungen definitiv erkennungsdienstlich behandelt, einschließlich u.a. der Speicherung digitaler Fingerabdrücke. Heutzutage ist es fast schon Standard, dass bei polizeilichen Kontrollen bei geringstem Zweifel die Fingerabdrücke innerhalb von 3 Minuten mittels "Fast-ID" überprüft und mit dem Datenbestand verglichen werden.
Selbst bei Grenzübertritten Intra-Schengen werden Personen überprüft - gerade auch, da die Möglichkeiten von legalen Namensänderungen oder Transkriptionsänderungen durch Umwandlung von z.B. kyrillisch zu lateinisch auch den Behörden bekannt sind.
Und schwupps, fährst Du (ach nee, Dein Freund) ein.

Wie Aras schon schrieb: Ist es das wert?

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 02.03.2014 um 00:59:48
 
es reicht da es riecht

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