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Wiederkehr nach Deutschland (Gelesen: 3.885 mal)
andrijana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbien
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17.02.2014 um 21:52:24
 
Hallo,
Ich hoffe das sie mir weiter helfen konnen..
Ich bin mit sieben jahren nach deutschland eingereist, aus serbien und wir hatan damals eine duldung ( 1992 bis 2001 ) Ich ging dort in die vorschule,grundschule und dann gymnasium..Dort war ich auf dem gymnasium bis zur 8 klasse. 2001 entschieden sich meine eltern freiwillig nach serbien zuruck zuziehen (ich war damals 16) ,da meine mutter seelisch und psychisch krank war. deshald mussten mein bruder und ich leider mit nach serbien.
Eigentlich wollte ich fragen ob es einen weg gibt das ich wieder in deutschland leben kann,da ich hier keine zukunft fur mich sehe,und es noch schwerer habe als roma frau. ich wurde alles dafur tun wieder zuruck zukommen und auch zu arbeiten und normal zu leben,nicht wie ein asylant.
lg Frau Savic[color=#0000ff][/color]
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« Zuletzt geändert: 18.02.2014 um 21:03:08 von Daddy » 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.02.2014 um 10:22:47
 
Was hast du für eine Berufsausbildung?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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andrijana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbien
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Antwort #2 - 18.02.2014 um 10:35:16
 
Hi Aras,ich bin gelernte friseurin,
lg

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P.s. Wollte noch dazugebem das wir damals in Berlin lebten,ein paar jahre haben wir im heim gewohnt und danach eine wohnung bekommen.


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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.02.2014 um 11:49:32
 
Friseur ist definitiv kein Mangelberuf und fällt somit als Grund eher flach.

Gibt eh nur wenig Gründe für einen Aufenthaltstitel:

- Ehe mit einem Deutschen/EU-Bürger
- Ausbildung (am Besten in einem Mangelberuf)
- Studium
- Arbeit

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 18.02.2014 um 18:12:16
 
Eine "Rückkehr" ist nicht möglich, weil Ihr damals nicht mit einer Aufenthaltserlaubnis hier gewesen seid. "Duldung" heißt ja, dass Ihr eigentlich ausreisen musstet und aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit der Mutter) auf die Abschiebung verzichtet wurde.

Du musst also, um hier leben zu können, einen neuen Grund haben. Die Arbeit ist kein Grund, weil hier keine Friseurin gesucht wird. Bleibt Ausbildung oder Familie (wenn Du z.B. jemanden heiratest).

Asyl würde auf jeden Fall nicht klappen, Du wirst zu 99 Prozent abgelehnt und muss schon nach ganz kurzer Zeit ausreisen.
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andrijana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbien
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Antwort #5 - 18.02.2014 um 19:04:35
 
Hallo Reinhard,danke fur die antwort.
Asyl wollte ich eh nicht beantragen,habe es nur genannt damit mann mich nicht falsch versteht und denkt das ich sowas probieren wurge. Bevor wir zuruck nach serbien gekommen sind hatte mein bruder den realabschluss gemacht und hatte vor eine ausbilgung zu machen und ich ware in die 9 klasse weiter gegangen..ich habe das erwahnt da die meiste von unseren bekannten letzt endlich einen niederlassung bekommen haben und die meisten haben jetzt unbefristet..also denke ich das es mit uns auch geklappt hatte da wir sehr integriert in deutschland waren,in sehr guten schulen gingen usw.
Konntet ihr mir auch etwas hierzu sagen § 37 AufenthG (Recht auf Wiederkehr)
Vielen vielen dank das ihr mir geantwortet habt

=============

Und wie meinst du es mit einer ausbildung,wurde es mit so etwas klappen?

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« Zuletzt geändert: 18.02.2014 um 21:04:31 von Daddy »  
 
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Antwort #6 - 18.02.2014 um 19:07:54
 
andrijana schrieb am 18.02.2014 um 19:04:35:
Konntet ihr mir auch etwas hierzu sagen § 37 AufenthG (Recht auf Wiederkehr)


Das würde dann greifen, wenn ihr einen rechtmäßigen Aufenthalt gehabt hättet. Eine Duldung ist aber kein rechtmäßiger Aufenthalt, das ist nur die Aussetzung der Abschiebung.

Außerdem bist du älter als 21, damit sind Nr. 1 und Nr. 3 der Voraussetzungen nicht erfüllt.

Eine besondere Härte ist auch nicht erkennbar.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 18.02.2014 um 19:17:52
 
andrijana schrieb am 18.02.2014 um 19:06:25:
Und wie meinst du es mit einer ausbildung,wurde es mit so etwas klappen?


Das ist sehr schwer zu sagen.

Es gibt vielleicht die Möglichkeit, wenn Du eine Ausbildung in einem Beruf machen willst, in dem Auszubildende knapp sind, z.B. im Pflegebereich. Aber die Ausländerbehörde müsste zustimmen, und danach müsstest Du in Serbien dafür ein Visum beantragen. Außerdem muss klar sein, dass Du genug Geld zum Leben hier hast.

Du kannst ja visumfrei reisen und Dich hier bewerben und bei der Ausländerbehörde fragen (nicht gerade bei der Berliner, da kriegst Du keinen Termin). Aber Du solltest wissen, dass es bis vor kurzem gar nicht ging und jetzt auch nur in manchen Gegenden und bei manchen Berufen, also sehr sehr schwer (und unwahrscheinlich) ist.
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andrijana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.02.2014 um 19:24:32
 
Also denken sie das es gar keinen weg gibt irgendetwas zu versuchen? Ich habe bis vor kurzem auch nicht gewusst das § 37 AufenthG (Recht auf Wiederkehr) gibt. Ich bin ja jetzt 28 und Serbische Burger durften ja erst ab 2009 ohne Visum nach Deutschland.. Meine Groseltern leben seit 40 jahren in deutschland,haben unbefristet und sind in rente(haben aber kein grosse rente) konnten die beiden fur mich burgen bis ich eine ausbildung mache  und dann villeicht noch eine arbeit?
leute fur mich ist es sehr schwer hier in serbien,so viele jahre habe ich gehofft das ich zuruck nach deutschland komme aber die grenzen waren ja zu..ich konnte nicht mal gut serbisch als ich hierher zuruck kam,als roma frau habe ich es noch schwerer hier.. lg und danke vielmals
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 18.02.2014 um 19:28:55
 
"Recht auf Wiederkehr" gibt es für Dich nicht.

Dazu musst Du als Schülerin erlaubt hier wohnen (also wenn Deine Eltern hier wegen der Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis haben), dann ausreisen wenn Du 16 bist und nach ganz kurzer Zeit, zum Beispiel mit 19, zurückkehren. Das ist für Dich gar keine Möglichkeit.

Du kannst wirklich nur visumfrei reisen und Dich erkunden, ob es irgend eine Ausbildung gibt, die Du machen willst und bei der es viele freie Plätze gibt.

Aber Du hast natürlich Recht: Es gibt (leider) fast überhaupt keine Möglichkeit für Dich, nach Deutschland umzuziehen.
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andrijana
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Antwort #10 - 18.02.2014 um 19:41:29
 
Vielen leiben dank reinhard!
villeicht geschieht ein wunder und es klappt irgendwann mal Zwinkernd
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