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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.351 mal)
Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.02.2014 um 14:46:40
 
Hallo,
mein Mann (Mexikaner) wohnt nun seit fast 3 Jahren mit mir hier in Deutschland. Deshalb würden wir gerne die Niederlassungserlaubnis für ihn beantragen und haben für nächste Woche einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Ich bin grade dabei die Unterlagen zusammen zu packen und bin mir nun etwas unsicher was wir brauchen. Wir haben:

-Einkommensnachweise
-Arbeitsnachweise
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag und nachweis monatlicher Kosten etc ist auch kein         Problem
- B1 Nachweis

Jetzt meine erste Frage wäre, ob ich was vergessen habe. Dann brauch ich noch ein Schreiben seiner Krankenkasse oder reicht es, dass es auf dem Einkommensnachweis zu sehen ist, dass er versichert ist?? Und was hat es mit der Rentenversicherung auf sich?? Da stand irgendwas mit Nachweis?? Aber Bekannte von uns mussten das nicht einreichen?? Und braucht er noch mal eine aktuelle Meldebescheinigung oder reicht die Alte??
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.02.2014 um 14:58:30
 
Yana schrieb am 03.02.2014 um 14:46:40:
Da stand irgendwas mit Nachweis?

Angehörige von Deutschen bekommen die NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG, da steht überhaupt nichts von Rentenbeiträgen insofern muss man da keine Nachweise abliefern.

Was die KV angeht, an sich müsste aus den Gehaltsabrechnungen und der Versichertenkarte ersichtlich sein, dass man versichert ist. Die Bescheinigung bekommt aber eh gleich ausgedruckt, daran wirds jetzt sicher nicht scheitern.
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Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.02.2014 um 15:27:22
 
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist;

Das meinte ich. Es stand ja auch da, dass das auch vom Ehegatten angerechnet wird. Aber die Frage ist, muss ich da jetzt einen Nachweis bringen oder passiert das automatisch?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.02.2014 um 15:29:22
 
Yana schrieb am 03.02.2014 um 15:27:22:
Das meinte ich.


das steht in § 9 AufenthG, nicht aber in § 28 Abs. 2 AufenthG (alte Fassung für Euch, § 104 Abs. 8 AufenthG):

"Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann."

Die Regelerteilungsvoraussetzungen § 5 Abs. 1 AufenthG gelten entsprechend, und dort steht ebenfalls nichts von Rentenbeiträgen.
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Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.02.2014 um 16:35:40
 
Das ist dann schon mal eine große Erleichterung! Aber brauch ich eine aktuelle Meldebescheinigung für meinen Mann ? Meine Freundin meinte nämlich, dass sie die damals brauchte. Das steht auf der Seite der LABO nicht.
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