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Verlust der dt. StAng bei Wohnsitz in D/Was passiert? (Gelesen: 935 mal)
Niedersax
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Beiträge: 78

Mannheim, Germany
Mannheim
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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29.01.2014 um 13:45:51
 
Was passiert eigentlich mit einem Deutschen, der aufgrund der Annahme einer anderen StAng (nicht-EU) seine deutsche StAng verliert, aber dennoch weiter in D leben möchte? Ich rede hier explizit von einer Annahme einer StAng auf Antrag, nicht etwa "ehrenhalber" verliehen.
Gibt es da Sonderregelungen, falls keine deutschen Kinder/Ehegatten oder oder Ehegatten mit NE vorhanden sind?

Sicherlich ein eher seltener Fall, aber da manche Länder z.B. nach einer bestimmten Ehedauer mit ihren Staatsangehörigen die Möglichkeit vorsehen, dass der ausländische Ehepartner unabhängig vom Wohnsitz die StAng erwerben kann, durchaus ein denkbares Szenario.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.01.2014 um 13:56:17
 
§ 38 Abs. 1 AufenthG.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.01.2014 um 15:27:33
 
Oder eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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