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Einbürgerung nach 6 Jahren möglich? (Gelesen: 2.934 mal)
LeaKorb
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 6 Jahren möglich?
08.01.2014 um 21:08:06
 
Hallo zusammen!

Kurz zu meiner Situation:


Ich bin vor 3,5 Jahren mit meinen Eltern nach Deutschland gekommen (damals war ich fast 17 Jahre alt).

Meine Mutter hat ein Haus in Brandenburg  in 2005 gekauft und wir sind dann in 2010 umgezogen.

Diese Entscheidung, umzuziehen, war ganz spontan, und ihre Begründung war: "Hier hast du bessere Optionen für dein Studium".

Als wir nach Deutschland gekommen sind, konnte ich kein Wort Deutsch. Ein Jahr lang habe ich einen Integrationskurs gemacht, das war aber nicht intesiv und von daher bekommt man nur ein A1 Zertifikat.

Ich wollte natürlich die Schule weiter machen, aber ich wusste, mit so einem Zertifikat werde ich nicht weiter kommen. Deswegen habe ich mich entschieden, Deutsch im Internet zu lernen und alles mögliche zu machen, um eine Schule hier in Deutschland besuchen zu können.

In 2011 habe ich mit der 11 Klasse angefangen, und es war verdammt schwer. Nachhilfe konnte ich mir nicht leisten, die Klassenkameraden waren nicht so freundlich und hilfreich, naja, ich habe gesagt, ich gebe trotzdessen mein Bestes.


Und ich habe das geschafft! Die 11 Klasse habe ich geschafft, obwohl das unglaublich schwer für mich war, alle Fachbegriffe, die Grammatik, etc., zu lernen, ich musste so viel nachholen...

Nach diesen 2 Jahren sind wir nochmal nach Düsseldorf umgezogen und da musste ich die 11 Klasse wiederholen, da die Fächer zu unterschiedlich waren. Ich bin eigentlich froh, dass das geschehen ist, weil in diesen zwei Jahren habe ich so viel gelernt und auf einmal war die deutsche Sprache viel einfacher.  Durchgedreht

Jetzt bin ich in der 12 und nächstes Jahr habe ich mein Abitur.

Meine Frage ist, ist es für mich möglich, die Einbürgerungsfrist auf 6 oder 7 Jahren zu verkürzen?


Ich komme aus Rumänien (EU Staat) und habe ein unbefristetes Aufenhaltserlaubnis (+Freizügigkeitbescheinigung), einen rumänischen Pass (gemacht aber in hier Bonn), wir beziehen keine Sozialhilfen und haben eine Eigentumswohnung (wo wir auch gerade wohnen).


Nach dem Abitur möchte ich gerne hier Lehramt studieren.  Smiley

Meine Frage ist, was muss in meinem Fall gemacht werden? Werde ich als Student einen Anspruch haben? Mit der Bemerkung, dass ich mein Abitur hier machen werde?


Ich entschuldige mich für die eventuellen Rechtschreib- und Grammatikfehler und ich danke euch allen im Voraus!

mfG,

Lea

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reinhard
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Antwort #1 - 08.01.2014 um 21:41:00
 
Du solltest einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde abmachen. Die Hürden für eine vorzeitige Einbürgerung nach sechs Jahren sind aber hoch, das betrifft eher Spitzensportler und Prominente. Aber fragen kostet nichts.

Mit dem Abitur kannst Du auf jeden Fall nach sieben statt nach acht Jahren eingebürgert werden (acht Jahre ist die "normale" Frist).

(Und ich habe schon Beiträge mit deutlich mehr Tippfehlern gesehen, darum musst Du Dir keine Sorgen machen.)
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Mick
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Antwort #2 - 08.01.2014 um 23:24:05
 
reinhard schrieb am 08.01.2014 um 21:41:00:
Du solltest einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde abmachen.

So in ca. 2 Jahren, wenn es um eine Verkürzung auf
6 Jahre geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Odysseus
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Antwort #3 - 10.01.2014 um 08:39:20
 
Wenn Du vor drei Jahren noch kein Wort deutsch konntest, und jetzt so ein Text dabei herauskommt, dann solltest Du Dir um Deine sprachlichen Voraussetzungen wahrlich keine Sorgen machen. Ich hab schon Sachen von hier Geborenen und Aufgewachsenen gelesen ....

Die Verkürzung auf 7 Jahre ist sicher, da du den I-Kurs gemacht hast - das Abitur hat mit der Verkürzung aber nichts zu tun.
Verkürzung auf 6 Jahre ist immer Ermessenssache und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. In einigen Bundesländern reicht schon der Schulabschluss als "besondere Integrationsleistung", was bei Dir, nach dann gut 4 Jahren Aufenthalt wohl auch so gesehen werden kann. Aber, wie gesagt; KANN. Also solltest Du rechtzeitig vorn Ende der 6 Jahre mal bei Deiner EBH nachfragen, ob Chancen bestehen.

Wenn Du dann Studentin bist, kannst Du trotzdem eingebürgert werden, da Du ja keine AE nach § 16 AufenthG besitzt, sondern als EU-Staatsbürgerin freizügigkeitsberechtigt bist.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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