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gegen Abschiebung klagen (Gelesen: 6.282 mal)
MariL.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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25.12.2013 um 09:42:09
 
Hallo, hat jemand schon mal gegen eine Abschiebung geklagt und damit Erfolg gehabt? Kurz, ehemann bekam 7 jahre Haft.Amerikanscher Staatsbürger, abschiebungsbescheid kam schon, jetzt warten wir auf das Urteil des Richjters. ich habe das hier gelesen ... "Das Gesetz sieht einen besonderen Schutz vor Ausweisung für Menschen vor, die schon lange in Deutschland leben oder mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind" was kann ich jetzt tun???

*

wir sind erst seit kurzem verheiratet

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« Zuletzt geändert: 25.12.2013 um 10:03:39 von schweitzer »  
 
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 25.12.2013 um 09:50:17
 
MariL. schrieb am 25.12.2013 um 09:42:09:
was kann ich jetzt tun???


Da ich davon ausgehe, dass ihr vertreten durch einen Anwalt fristgemäß eine Klage gegen die Ausweisungsverfügung eingelegt habt, bleibt momentan nichts anderes übrig als in Ruhe abzuwarten.
Auch wenn es schwer ist, die Unsicherheit gilt es auszuhalten und so gut es geht positiv zu gestalten.
So zwischenzeitlich ein § 456 a StP0 Entscheid der Staatsanwaltschaft ergeht, müsste evtl. noch ein Eilantrag gestellt werden. Aber das sollte der Anwalt wissen.
Die Erfolgsaussichten hängen sehr sehr stark von den individuellen Konstellationen ab.
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MariL.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.12.2013 um 21:22:52
 
habe grade gesehn dass der Bescheid der ABH am 4.Oktober kam ..."gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgagung Klage erhoben werden.."

Das heisst wir können jetzt gar nicht mehr dagegen klagen??
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 26.12.2013 um 21:45:00
 
"Wir" sowieso nicht.

Er hat den Bescheid am 4. Oktober erhalten und sich dann entschlossen, nicht zu klagen. Dagegen kannst Du nichts machen.

Bei einer Verurteilung in dieser Höhe ist auch kaum Aussicht, eine Klage zu gewinnen.
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MariL.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.12.2013 um 21:49:01
 
also kann Er jetzt gar nichts mehr dagegen tub? Und ich als seine Ehefrau auch  nicht?
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Floh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.12.2013 um 11:56:18
 
wenn ihr die Frist verstreichen lasst, lässt sich nachträglich (vor allem nicht 2,5Monate nach Zugang) wohl nichts mehr machen...

habt ihr den Bescheid denn nicht eurem Anwalt gezeigt?
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MariL.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.12.2013 um 14:35:04
 
nein, er hatte sich damals entschieden wieder in die USA zurück zugehen. Ich werde wahrscheinlich kein Visum für die USA bekommen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 27.12.2013 um 14:49:53
 
Und was willst du jetzt machen, nachdem fast alle Handlungsmöglichkeiten verloren sind?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 27.12.2013 um 15:23:31
 
MariL. schrieb am 27.12.2013 um 14:35:04:
nein, er hatte sich damals entschieden wieder in die USA zurück zugehen. Ich werde wahrscheinlich kein Visum für die USA bekommen


Dann gibt es die Möglichkeit, nach Befristung der Sperre bzw. (bei Resttrafe) nach Ablauf der Vollstreckungsverjährung wieder ein Visum für DE zu beantragen. Das wäre 20 Jahre nach der Abschiebung.

Oder Ihr beantragt beide ein Visum für ein drittes Land, wo Ihr zusammen leben dürft & wollt.
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Reni
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Antwort #9 - 27.12.2013 um 18:24:49
 
Eine Variante - bei der Strafhöhe allerdings sicher nicht ohne eine gewisse Zeit der Ausweisung machbar - wäre, dass man damit argumentiert, dass die Ausweisung offensichtlich vor der Eheschließung erfolgte, somit ein neuer Sachverhalt vorliegt. Aus diesem Grund könnte auch die Ehefrau klagen. Da der Bescheid zudem ja nicht an sie zugestellt wurde, verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr.
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MariL.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 12.01.2014 um 08:12:13
 
Denkt ihr, es wäre möglich nach Österreich auszuwandern? Es steht im Bescheid, er wird aus der BRD abgeschoben und darf diese nicht mehr betreten. Hätte er Probleme dort einzureisen, braucht er dort ein Visum?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #11 - 12.01.2014 um 09:14:38
 
Als Dein Ehemann kann er gemeinsam mit Dir in den ersten drei Monaten voraussetzungslos in Österreich leben.
Nach EU-Recht seid Ihr beide freizügig.

Danach gelten die Voraussetzungen, die das EU-Recht vorsieht.

Wenn Du also z.B. in diesen drei Monaten Arbeit findest, dann gilt die Freizügigkeit auch weiterhin.


Inwieweit diese EU-Regeln in Österreich genau so umgesetzt sind, vermag ich Dir allerdings nicht zu sagen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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MariL.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #12 - 12.01.2014 um 09:43:11
 
würden die ihn überhaupt rein lassen mit seiner Vergangenheit?
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planloser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 12.01.2014 um 09:55:51
 
Die entscheidende Frage wird eine Aufenthaltsverbot für den Schengen-Raum sein, wenn dieses besteht, dann wird es mühsam.

Ansonsten sind da keine Probleme zu erwarten, du musst von deinem Recht auf Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, das mit einer Anmeldebescheinigung durch die zuständige Behörde dokumentieren lassen, dann kann dein Ehemann eine EU-Aufenthaltskarte bekommen.
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MariL.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 12.01.2014 um 13:37:06
 
werde mich morgen bei der ABH mal erkundigen.
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